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Projektideen gesucht: Zusammenarbeit im deutsch-tschechischen Grenzraum

Die Burg Loket in dem deutsch-tschechischen Grenzgebiet Euregio Egrensis

Die Burg Loket in dem deutsch-tschechischen Grenzgebiet „Euregio Egrensis“, © dpa

27.09.2022 - Artikel

Haben Sie eine Idee für ein Projekt, das die Zusammenarbeit im Grenzraum zwischen Deutschland und Tschechien fördern kann? Ein Kulturprojekt, ein Workshop für Jugendliche oder etwas ganz Anderes? Bewerben Sie sich bei uns mit Ihrem Vorschlag um eine finanzielle Unterstützung.

Warum unterstützt das Auswärtige Amt Projekte zur Stärkung der Zusammenarbeit im Grenzraum? Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist aktive Friedensarbeit. Sie trägt sowohl zur europäischen Integration zwischen den EU-Bürgerinnen und -Bürgern vor Ort als auch zur Gründung und Ausbau einer Zivilgesellschaft bei. Denn Grenzregionen sind die Nahtstellen der Europäischen Union und Grenzräume sind Labore der europäischen Integration.

Das Auswärtige Amt bietet eine Fördermöglichkeit für Projekte an:

  • die sich der Verbesserung der Zusammenarbeit im deutsch-tschechischen Grenzraum widmen;
  • Aufmerksamkeit für dieses Thema vor Ort wecken;
  • Europa durch deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit erlebbar machen;
  • grenzüberschreitende Netzwerke fördern;
  • durch den deutsch-tschechischen grenzüberschreitenden Austausch die europäische Demokratie und den europäischen Zusammenhalt stärken.

Dabei streben wir eine Vielfalt von Projektpartnerinnen und Projektpartnern sowie abwechslungsreiche Formate an. Ob Jugendbegegnung, Dokumentarfilm, kultureller Austausch, oder was auch immer Ihre kreative Idee ist: Wichtig ist, dass die Projekte innerhalb des Jahres 2022 vollständig abgeschlossen werden können. Ein Projekt kann von 5.000 bis 50.000 Euro gefördert werden.

Das Auswärtige Amt gewährt Zuwendungen für Projekte zur Förderung der Zusammenarbeit im deutsch-tschechischen Grenzraum gemäß den Vorgaben der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) auf Antrag[1].

Im Sinne der größtmöglichen Vielfalt der Zuwendungsempfänger möchten wir mit diesem Aufruf zum einen die breite Öffentlichkeit über die Fördermöglichkeit durch das Auswärtige Amt informieren und zum anderen alle interessierten Organisationen der Zivilgesellschaft und Einzelpersonen dazu einladen, formlos ihre Projektvorschläge/-skizzen an das Auswärtige Amt zu übermitteln.

Nach Erhalt und Durchsicht melden wir uns bei Ihnen zu einer Förderfähigkeit und möglichen Förderung zurück. Die Bundesregierung unterstützt Projekte nur mit der Absicht, die oben genannten Ziele zu fördern, jedoch nicht, eine parteipolitische Richtung zu unterstützen.

Wir freuen uns auf die Übermittlung Ihrer Projektvorschläge ab sofort und bis zum 10.10.2022 an folgende E-Mail-Adresse im Auswärtigen Amt: E22-r@diplo.de
Die Projektskizzen werden auf fortlaufender Basis geprüft.

Dieser Aufruf ist öffentlich und kann gerne an alle Interessierten weitergeleitet werden.

[1] Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Auswärtige Amt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Aus einer gewährten Zuwendung kann zudem nicht auf weitere Förderungen in künftigen Haushaltsjahren geschlossen werden.

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