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Unionsbürgerschaft, Grundfreiheiten und Freizügigkeit
Mit der Errichtung eines europäischen Binnenmarkts wurde eine zentrale Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der Europäischen Union gelegt.

Alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten genießen im Binnenmarkt wichtige Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese Grundfreiheiten sind sichtbare Errungenschaften Europas für seine Bürger.
Die Grundfreiheiten dienen der Verwirklichung der in Art. 3 EUV genannten Ziele der EU, insbesondere der Förderung des Friedens, ihrer Werte und des Wohlergehens ihrer Völker. Die Union bietet ihren Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen.
Deutschland und Europa haben von diesen Grundfreiheiten maßgeblich profitiert. So können EU-Bürger überall in der EU frei reisen, leben, lernen und arbeiten. Die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern ist ein auch wichtiger Wachstumsfaktor und trägt zum Abbau wirtschaftlicher Ungleichgewichte innerhalb Europas bei.
Jeder Unionsbürger genießt das Freizügigkeitsrecht – das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat aufzuhalten und sich dort frei zu bewegen. Solange eine Person ihren Lebensunterhalt allein bestreiten kann, steht ihr dieses Recht zu.
Unionsbürgerschaft
Die Unionsbürgerschaft ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Projekts. Mit ihr stellt die Europäische Union den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt nicht an die Stelle der nationalen Staatsangehörigkeit, sondern ergänzt sie. Sie geht mit eigenen Rechten und Pflichten einher.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können sich in der EU frei bewegen und aufhalten. Sie besitzen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament – auch wenn sie nicht die dortige Staatsangehörigkeit besitzen. Mit der Unionsbürgerschaft verbunden ist auch das Recht auf Schutz durch die konsularischen und diplomatischen Vertretungen der anderen Mitgliedstaaten, wenn der eigene Mitgliedstaat in einem Drittstaat nicht vertreten ist. Die Unionsbürger können Petitionen an das Europäische Parlament richten und sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden.
Die Europäische Kommission veröffentlicht alle drei Jahre einen Bericht über die Unionsbürgerschaft, in dem sie über die Umsetzung der Bestimmungen zur Unionsbürgerschaft berichtet.
Link zum aktuellen Bericht: https://ec.europa.eu