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Datenaustausch und Datenschutz

22.06.2015 - Artikel

Die EU hat sich auf einen verbesserten Informationsaustausch geeinigt. Gleichzeitig soll der Datenschutz erweitert werden.

In den letzten Jahren hat sich die Europäische Union auf zahlreiche Regeln zur Verbesserung des Informationsaustausches geeinigt, vor allem im Bereich der Inneren Sicherheit. Gleichzeitig ist das Bewusstsein für Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten erheblich gewachsen. Auch mit Blick auf die neuen Anforderungen, die sich durch die zunehmende Digitalisierung des täglichen Lebens stellen, arbeitet die Europäische Union derzeit an einer umfassenden Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts.

Datenschutz
Datenschutz© picture alliance / dpa

Verschiedene Rechtsinstrumente sollen den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und beschleunigen. Hierzu gehört etwa im Bereich der strafjustiziellen Zusammenarbeit der Rahmenbeschluss zur Erleichterung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden (sogenannte „Schwedische Initiative“). Weitere Beispiele für derartige Rechtsinstrumente sind das Schengener Informationssystem, in dem beispielsweise die schengenweite Ausschreibung von polizeilich gesuchten Personen erfolgen kann, sowie das Visa-Informationssystem, das den Datenaustausch im Visumverfahren ermöglicht. Regelungen zum polizeilichen Informationsaustausch sind geplant oder befinden sich in der Umsetzung.

Der Austausch personenbezogener Daten, sowohl innerhalb der EU als auch zwischen der EU und Drittstaaten, muss unter umfassender Wahrung der Grundrechte des Einzelnen geschehen. Im Vertrag von Lissabon und in der EU-Grundrechtecharta sind das Recht des Einzelnen auf den Schutz der Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten als Grundrechte ausdrücklich festgeschrieben. Viele EU-Rechtsakte enthalten bereits bereichsspezifische Datenschutzregeln.

Neu: Datenschutzgrundverordnung und Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz

Der allgemeine Rechtsrahmen für den Datenschutz in der EU wird derzeit umfassend modernisiert. Hierzu werden zwei neue zentrale Rechtsakte geschaffen, die sog. Datenschutzgrundverordnung sowie die Datenschutzrichtlinie für den Polizei- und Justizbereich.

Die Datenschutzgrundverordnung wird einen einheitlichen europäischen Datenschutzrahmen mit hohen Schutzstandards festlegen, der den Anforderungen einer digitalen Welt gerecht wird. Die neue Verordnung wird u.a. auch den rechtlichen Rahmen für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Unternehmen anpassen und die aktuelle Rahmenregelung aus dem Jahr 1995 (95/46/EG) ablösen. Deutschland arbeitet mit seinen Partnern im Rat der Europäischen Union aktiv an der Ausgestaltung dieses neuen Rechtsaktes, mit dem Ziel, auch im Internetzeitalter den Bürgern in der EU einen hohen Schutzstandard ihrer personenbezogenen Daten zu sichern. Die Arbeiten im Rat sollen noch im Jahr 2015 zum Abschluss gebracht werden.

Im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit wird der Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, (RB 2008/977/JI) zukünftig durch eine Datenschutz-Richtlinie für den Polizei- und Justizbereich ersetzt.

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