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Gemeinsame Asylpolitik

Asylbewerber

Asylbewerber, © picture alliance / dpa

15.01.2015 - Artikel

Um adäquaten Schutz in der Europäischen Union zu gewährleisten, haben sich die Mitgliedstaaten die Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystems zum Ziel gesetzt.

Damit sollen Anerkennung, Aufnahmebedingungen und Asylverfahren für Flüchtlinge in allen Mitgliedstaaten auf einem hohen Niveau einheitlich gestaltet und mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten erreicht werden. Die Verhandlungen über die einzelnen Rechtsakte kamen im Sommer 2013 zu einem erfolgreichen Abschluss und müssen jetzt von den einzelnen Mitgliedstaaten bis spätestens Mitte 2015 umgesetzt werden.

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) regelt europaweit die asylrechtlichen Zuständigkeiten (sogenannte Dublin II-Verordnung) und führt Mindeststandards für die Anerkennung, für Aufnahmebedingungen und für das Asylverfahren ein. Ergänzt durch den Europäischen Flüchtlingsfonds ist auf diese Weise ein gemeinsamer Sockel von Mindestvorschriften im europäischen Asyl- und Flüchtlingsrecht in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention entstanden.

Im Jahr 2011 hat das Europäische Asylunterstützungsbüro (European Asylum Support Office, EASO) in Malta seine Arbeit vollständig aufgenommen, um die Mitgliedstaaten bei der Wahrnehmung ihrer asylrechtlichen Aufgaben zu unterstützen. Zuletzt hat EASO unter anderem Bulgarien bei der Bewältigung der durch den Syrien-Konflikt ausgelösten Migrationsströme erfolgreich unterstützt.

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