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Europäische Kommission

Außenministerin Annalena Baerbock und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission (re.)

Außenministerin Annalena Baerbock und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission (re.), © Thomas Koehler/photothek.de

07.11.2023 - Artikel

Die Europäische Kommission ist zugleich Kontroll-, Initiativ- und Exekutivorgan der EU.

Ihre Zuständigkeiten sind daher breit gefächert:

  • Sie ist für die Anwendung des gemeinschaftlichen Vertragsrechts sowie der von den Organen getroffenen Bestimmungen verantwortlich („Hüterin der Verträge“).
  • Sie kann mit der Durchführung des Sekundärrechts beauftragt werden und kann in diesem Rahmen verbindliche Rechtsakte erlassen.
  • Sie verfügt über das alleinige Vorschlagsrecht („Initiativrecht“) für Vorschläge zur Aufrechterhaltung, Weiterentwicklung und Anwendung der Gemeinschaftspolitiken, mit Ausnahme für Teile des Bereichs Justiz und Inneres, wo ein Ko-Initiativrecht der Mitgliedstaaten existiert.
  • Ihr obliegt die Aushandlung handelspolitischer und sonstiger Abkommen mit Drittländern, sofern die darin behandelten Gegenstände in die Kompetenz der EU fallen.

Die Zusammensetzung der Europäischen Kommission erfolgt nach dem Prinzip „ein Mitgliedstaat, ein Mitglied in der Kommission“, d.h. die Europäische Kommission besteht derzeit aus 27 Mitgliedern. Sie ist ein Kollegialorgan, das seine Entscheidungen in der Regel gemeinsam trifft. Ihre Amtszeit umfasst fünf Jahre. Der Begriff „Europäische Kommission“ bezeichnet gleichzeitig die diesem Kollegium unterstellte Verwaltungsbehörde mit insgesamt rund 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Kommissionspräsidentin (seit 1. Dezember 2019 Ursula von der Leyen) ist eines der 27 Mitglieder der Kommission. Sie legt die politischen Leitlinien fest und wird vom Europäischen Parlament gewählt, nachdem der Europäische Rat hierfür unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament einen Vorschlag unterbreitet hat. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (seit 1. Dezember 2019 Josep Borrell) ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und somit ebenfalls eines der 27 Mitglieder. Die Ernennung des Hohen Vertreters erfolgt mit Zustimmung der Kommissionspräsidentin durch den Europäischen Rat. Die übrigen Mitglieder der Kommission werden von der Kommissionspräsidentin im Einvernehmen mit dem Rat auf Grundlage von Vorschlägen der Mitgliedstaaten ausgewählt. Vor der abschließenden Ernennung der Kommission durch den Europäischen Rat muss das Europäische Parlament die Präsidentin, den Hohe Vertreter und die übrigen Kommissionsmitglieder als Gesamtkollegium bestätigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

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