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Sechs Monate, drei Prioritäten: Übergabe des deutschen Vorsitzes im Europarat am 21. Mai

Logo des deutschen Vorsitzes beim Europarat

Logo des deutschen Vorsitzes beim Europarat, © AA

20.05.2021 - Artikel

Am 21. Mai endet der sechsmonatige deutsche Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats mit 47 Mitgliedstaaten. Deutschland hatte im November vergangenen Jahres den Vorsitz von Griechenland übernommen. Nun übergibt Außenminister Heiko Maas in Hamburg den traditionellen ‚Vorsitz-Schlüssel‘ an Ungarn.

Sechs Monate, drei Prioritäten – so lässt sich die Arbeit des deutschen Vorsitzes im Europarat trotz aller pandemiebedingten Herausforderungen auf den Punkt bringen:

Außenminister Maas zu Menschenrechtsschutz in Europa: Unser Ziel ist ein einheitlicher Schutz der Menschenrechte in ganz Europa.
Außenminister Maas zu Menschenrechtsschutz in Europa© Thomas Trutschel/photothek.de

„Stärke des Rechts“: Den Europarat als einen zentralen Pfeiler der multilateralen Zusammenarbeit und regelbasierten Ordnung in ganz Europa zu stärken - was heißt das konkret? Die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) immer wieder auf die Tagesordnung der entsprechenden Komitees und Gremien zu setzen ist auch eine Frage von Glaubwürdigkeit. Experten und Politiker auf hochrangigen Konferenzen zusammen zu bringen, so wie anlässlich des 70. Jahrestags der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist gerade in Pandemiezeiten wichtig, um im Dialog zu bleiben und neue Ideen zu entwickeln. Nicht zuletzt wird Deutschland dem EGMR zusätzlich eine Million Euro zukommen lassen, um die weiterhin ansteigenden Gerichtsverfahren besser und schneller abarbeiten zu können. Zur Wichtigkeit von Stärke & Stärkung des Rechts unterstrich Außenminister Maas: „Unser Ziel ist ein einheitlicher Schutz der Menschenrechte in ganz Europa. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sich an die rechtskräftigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu halten.“

„Zukunft gestalten“: Wie kann man die in der EMRK verbürgten Menschenrechte angesichts zunehmender Hassrede im Internet bzw. rapider Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) schützen und fortentwickeln? Dem Europarat fällt hierbei eine wichtige Rolle als Standardsetzer zu. Deutschland konnte nicht nur an die Arbeit vorheriger Vorsitze im ‚Ad-hoc Komitee für Künstliche Intelligenz‘ oder im ‚Lenkungsausschusses für Anti-Diskriminierung, Vielfalt und Inklusion‘ anknüpfen. Auf einer von Auswärtigem Amt, Bundesjustizministerium und Europarat ausgerichteten Konferenz zum Thema ‚Menschenrechte im Zeitalter von KI‘ wurde zudem über den Einsatz von KI zum Schutze von Menschenrechten, Demokratie und Rechtstaatlichkeit beraten (mehr Infos: www.germanycoe.de). In einer gemeinsam mit dem Justizministerium und der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstalteten Multistakeholder-Konferenz wurde zudem das grenzüberschreitende Phänomen von Hassrede im Internet entsprechend seiner wachsenden Bedrohung beleuchtet (mehr Infos: https://www.phoenix.de/). Dabei sagte Außenminister Maas vor rund 20.000 Online-Zuschauern: „Wir müssen uns in einer digitalisierten Welt viel stärker mit der Frage auseinandersetzen, was es denn konkret heißt, dass Menschenrechte auch online eingehalten werden. (…) Und deshalb ist es so wichtig, dass wir im Europarat jetzt eine Expertenkommission haben, die hierfür Vorschläge erarbeitet.“

Europa-Staatsminister Roth zu Jugend in Europa: Wir wollen junge Menschen stärker in unsere Arbeit einbeziehen, weil wir sie für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewinnen möchten
Europa-Staatsminister Roth zu Jugend in Europa© AA
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„Europa und seine Bürgerinnen und Bürger“: Der unter deutschem Vorsitz ausgerichtete dritte Europäische Jugendarbeitskongress war das größte Online-Event zur Stärkung von Jugendarbeit (mehr Infos: https://www.youtube.com). Ferner konnten wir mit dem Workshop “Roma Youth - Together for Emancipation and Empowerment” sowie mit weiteren Seminaren, Ausstellungen und Konzerten die größte Minderheitengruppe Europas einbinden und für deren Anliegen sensibilisieren. Staatsminister Roth hat diese wichtige Vorsitzpriorität wie folgt umschrieben: „Wir wollen junge Menschen stärker in unsere Arbeit miteinbeziehen, weil wir die jungen Menschen für Engagement und für einen Kampf für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gewinnen möchten.“

Die gemeinsamen Werte und Überzeugungen von 800 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in den Ländern des Europarates sind in insgesamt 220 Konventionen festgeschrieben.

Mehr als ein zeitlicher Zufall: Deutschland hatte zu Beginn des Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats für mehrere Wochen noch zugleich den Vorsitz im Ministerrat der Europäischen Union inne. Ungeachtet aller institutioneller wie inhaltlicher Unterschiede einte beide deutschen Vorsitze ein gemeinsames Ziel: Die Stärkung des Rechts und von Rechtsstaatlichkeit in Europa. Lauteten die Schwerpunkte des EU-Vorsitzes dabei auf ‚Rechtsstaatskonditionalität‘ und ‚Rechtsstaatsdialog‘, so war es beim Europarats-Vorsitz vor allem die öffentliche und auch monetäre Unterstützung von EMRK und EGMR.

Auch wurden während dieses deutschen „Doppel-Vorsitzes“ die Verhandlungen über einen Beitritt der Europäischen Union zur EMRK wieder aufgenommen. Diese langfristig angelegten Verhandlungen könnte den wichtigen Schulterschluss beider Organisationen zum Schutz von Recht & Menschenrechten in Europa nochmals vertiefen.

„Austausch auch über ideologische Grenzen hinweg“

Der sechsmonatige deutsche Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats geht am 21. Mai zu Ende – die Arbeit an unseren drei inhaltlichen Prioritäten („Stärke des Rechts“ – „Zukunft gestalten“ – „Europa und seine Bürgerinnen und Bürger“) gehen aber auch nach diesem Tag weiter. Außenminister Maas sagte hierzu in einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung im Januar:

Der Europarat steht seit jeher für den Austausch auch über ideologische Grenzen hinweg. Das heißt auch, Kritik offen zu äußern – und auszuhalten. (…) Nur wenn wir miteinander offen im Gespräch bleiben, dann werden wir auch das bewahren, was 1949 allenfalls ein fernes Ziel gewesen ist: Ein Europa des Friedens, der Zusammenarbeit und der Menschenrechte.



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