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Auf dem Weg zum Brexit

Union Jack Flagge vor Europäischer Kommission in Brüssel.

Union Jack Flagge vor Europäischer Kommission in Brüssel., © dpa

09.10.2018 - Artikel

In voraussichtlich sechs Monaten endet die Mitgliedschaft Großbritanniens in der Europäischen Union. Noch sind wichtige Fragen offen. Wofür sich Deutschland in den Verhandlungen einsetzt.

Am 29. März 2017 hat das Vereinigte Königreich offiziell seinen Austritt aus der EU eingeleitet. Gemäß dem EU-Vertrag bedeutet das: Spätestens zwei Jahre darauf, am 29. März 2019 endet die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU, sofern keine Verlängerung der Frist nach Art. 50 EUV vorgenommen wird (hierfür bedürfte es eines britischen Antrags und eines einstimmigen Votums des Europäischen Rates). Die Verhandlungen, in denen bis dahin die Einzelheiten vereinbart werden soll, wie der Austritt vollzogen werden soll, werden von der EU-Kommission unter politischer Steuerung der Mitgliedstaaten geführt. Neben dem Austrittsabkommen soll dabei in einer Politischen Erklärung auch der Rahmen der künftigen Beziehungen abgesteckt werden.

Für das Austrittsabkommen wurde in einer Vielzahl von Fragen eine politische Einigung erzielt, u.a. zu den Rechten der Bürger und zu den Fragen der finanziellen Entflechtung. Der Verhandlungsstand des Austrittsabkommens ist öffentlich zugänglich und kann unter diesem Link eingesehen werden

Der Entwurf des Austrittsabkommens sieht außerdem eine Übergangsphase bis Ende 2020 vor, in der Großbritannien de facto weiterhin wie ein EU-Mitglied behandelt wird, mit Ausnahme der institutionellen Rechte (d.h. kein Sitz und Stimme im Rat, kein EU-Kommissar, keine Abgeordneten im Europäischen Parlament, etc.). Es bleiben aber noch zentrale Fragen offen, insbesondere wie angesichts des von der britischen Regierung verfolgten Ziels, mit der EU auch den Binnenmarkt und die EU-Zollunion zu verlassen, das gemeinsame Ziel, eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland zu vermeiden, erreicht werden kann.

Für die künftigen Beziehungen hatte der Europäische Rat im März 2018 die Position der EU festgelegt (sogenannte „Leitlinien“). Diese Leitlinien stellen klar: Die EU möchte weiterhin eine enge politische und wirtschaftliche Partnerschaft mit Großbritannien. Dennoch ist es unvermeidlich, dass die Beziehungen weniger umfassend und tief sein werden, als unter EU-Mitgliedsstaaten.

Weniger als 6 Monate vor dem Austritt im März 2019 treten die Verhandlungen nun in die entscheidende Phase ein. Damit dem britischen und dem Europäischen Parlament genügend Zeit zur Zustimmung zum Austrittsabkommen bleibt, wird eine Einigung auf das Gesamtpaket im Herbst 2018 angestrebt.

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung?

Die Bundesregierung und die EU insgesamt streben ein faires Austrittsabkommen mit Großbritannien an, das die Entflechtung möglichst reibungsfrei regelt und den Schaden, der durch den Brexit unweigerlich eintreten wird, weitestgehend minimiert. Für die Bundesregierung steht bei den Verhandlungen zum einen im Vordergrund, die Interessen der deutschen Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Zum anderen sollen Schäden von der Europäischen Union insgesamt abgewandt werden, die der Austritt Großbritanniens mit sich bringen könnte. Dieser Aspekt ist besonders für Unternehmen sowie für die Wissenschaft und Forschung wichtig.

Auch künftig ist die Bundesregierung an einer engen Partnerschaft zwischen der EU und Großbritannien interessiert. Allerdings muss klar sein, dass es die Vorteile der EU-Mitgliedschaft nicht ohne die damit einhergehenden Verpflichtungen gibt. Deshalb haben die Staats- und Regierungschefs der EU27 bereits in ihrer Erklärung vom 29. Juni 2016 – unmittelbar nach dem britischen Referendum – verdeutlicht, dass das zukünftige Verhältnis von einer ausgewogenen Balance zwischen Rechten und Pflichten geprägt sein muss. Die Nähe Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt und zur EU-Zollunion wird davon abhängen, inwieweit Großbritannien sich weiter an europäische Regeln bindet.

Welche Rolle spielt das Auswärtige Amt?

Das Auswärtige Amt hat als für die Austrittsverhandlungen federführendes Ministerium die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die deutschen Interessen und Ziele von der EU in den Verhandlungen mit Großbritannien berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck koordiniert das Auswärtige Amt innerhalb der Bundesregierung die Festlegung der deutschen Positionen, die dann in Brüssel in den jeweiligen Gremien vertreten werden.

Die Bundesregierung hat zudem am 22. November 2016 einen Kabinettsausschuss „Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“ eingerichtet (dieser wurde im April 2018 unter der neuen Bundesregierung erneut eingesetzt) und steht in einem sehr engen und regelmäßigen Dialog mit Bundestag, Bundesrat und auch den Städten und Kommunen. Es werden viele Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Deutschen in Großbritannien, mit Wirtschaftsvertretern und mit Vertretern der Wissenschaftsorganisationen geführt. So wird sichergestellt, dass alle deutschen und europäischen Belange im Rahmen der Verhandlungen berücksichtigt werden.

Zum Weiterlesen:

  • Großbritannien: Länderinformationen
  • Die Verhandlungen werden von der Europäischen Union sehr transparent geführt. Alle relevanten Dokumente finden Sie auf der Internetseite der Brexit Task-Force (genannt TF50) der Europäischen Kommission unter:
    ec.europa.eu
  • Die Leitlinien, die im März 2018 vom Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs der EU27) zum Rahmen für die künftigen Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich angenommen wurden, finden Sie hier.

  • FAQ und Informationen der Botschaft London für deutsche Staatsbürger nach dem Referendum

  • Um für den im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeitraum Rechtsklarheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen, hat die Bundesregierung ein Brexit-Übergangsgesetz auf den Weg gebracht, näheres dazu finden Sie hier.


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