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Rechtssicherheit für alle britischen Staatsangehörigen in Deutschland

31.07.2019 - Artikel

Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich ohne Austrittsabkommen aus der EU austritt, hat die Bundesregierung heute, 31.07. das Brexit-Aufenthalts-Überleitungsgesetz beschlossen.

Flaggen von Deutschland, Großbritannien und EU
Flaggen von Deutschland, Großbritannien und EU© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Rechtssicherheit für alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen zu schaffen, die von der EU-Freizügigkeit Gebrauch gemacht und im Vertrauen auf deren Fortbestand Lebensentscheidungen in Deutschland getroffen haben.

Mit dem Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die sich zum Austrittszeitpunkt freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufhalten, einen Aufenthaltstitel erhalten können. Zudem werden damit die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit diese Personen weiterhin Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

Das Gesetz muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Es tritt nur im Falle eines Austritts ohne Austrittsabkommen in Kraft.

Neben dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Betroffenen durch Verordnung vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels in Deutschland zu befreien. Damit soll den Betroffenen und den Ausländerbehörden ausreichend Zeit zur Beantragung und Erteilung der erforderlichen Aufenthaltstitel gegeben werden.

Den Text des Gesetzentwurfs finden Sie hier.

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