Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ein besonderer Tag: Deutsch­land und das König­reich Bhutan nehmen diplomatische Beziehungen auf

Himalayan Buddhist sacred site on a cliff in Bhutan

Buddhistischer Tempel Paro Taktsang im Königreich Bhutan, © picture-alliance

25.11.2020 - Artikel

Am 25. November 2020 nehmen das Königreich Bhutan und Deutschland diplomatische Beziehungen miteinander auf. Dies ist ein seltenes Ereignis: Das Königreich Bhutan unterhielt bisher nur zu 52 Staaten und internationalen Organisationen Beziehungen.

Zwischen dem Königreich Bhutan und Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren die freundschaftlichen Beziehungen weiter vertieft. Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen kann die Zusammenarbeit noch intensiviert werden. Aber was bedeutet dieser Schritt überhaupt?

Wieso bestanden zuvor keine diplomatischen Beziehungen?

Das heutige Königreich mit dem Königshaus Wangchuck wurde 1907 durch die Vereinigung ehemals unabhängiger Fürstentümer gegründet. Lange Jahre befand sich das Land in einer selbstgewählten Abgeschlossenheit. Im Zuge der von König Jigme Dorje Wangchuck (Regierungszeit 1952-1972) eingeleiteten innenpolitischen Reformen nahm Bhutan allmählich außenpolitische Kontakte mit einigen Ländern auf. Im September 1971 trat das Land den Vereinten Nationen bei. Das Königreich pflegte bisher nur zu 52 Staaten und internationalen Organisationen diplomatische Beziehungen. Die Regierung des seit November 2018 amtierenden Premierministers Dr. Lotay Tshering betreibt weiterhin eine vorsichtige Öffnungspolitik. Im Zuge dessen fiel die Entscheidung, auch mit Deutschland diplomatische Beziehungen aufzunehmen. Deutschland arbeitet in einigen Bereichen bereits seit längerer Zeit vertrauensvoll mit Bhutan zusammen (z.B. internationale Organisationen, Klimapolitik, Kulturerhalt).

Was bedeuten eigentlich „diplomatische Beziehungen“?

Diplomatische Beziehungen zeigen grundlegend den gemeinsamen Willen zum engeren politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Austausch und insgesamt zum gegenseitigen Interessenausgleich. Über die Jahrhunderte etablierten sich gewohnheitsrechtliche Gepflogenheiten – wie z.B. der Schutz von Abgesandten. Diese wurden 1961 im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen in einem internationalen Vertrag verankert. Darin werden Fragen wie die Ernennung von Botschaftern, die Unverletzlichkeit der diplomatischen Mission oder die Immunität der Diplomaten geregelt. Diesem Abkommen gehören 192 Staaten an.

Oftmals wird nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen auch eine Botschaft in dem jeweils anderen Land eröffnet. Das ist aber keine zwingende Notwendigkeit. Im Falle der Beziehungen zu Bhutan wird der deutsche Botschafter in Neu-Delhi auch für Bhutan akkreditiert und die Beziehungen vom Nachbarland aus pflegen. Auch Bhutan ist in Neu-Delhi mit einer Botschaft vertreten. Auf diesem Wege hat auch in der Vergangenheit bereits ein Austausch stattgefunden, der nun mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen einen neuen Höhepunkt erreicht.

Zwischen Deutschland und dem Königreich Bhutan bestanden bereits seit 2000 konsularische Beziehungen. Diese werden seit 1963 im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen geregelt, dem weltweit 189 Staaten beigetreten sind. Hier liegt der Fokus auf der Unterstützung für eigene Staatsangehörige im jeweils anderen Land, etwa um Hilfe in Notfällen zu leisten oder Pässe ausstellen zu können.

Schlagworte

nach oben