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Menschenrechte in weltweiten Lieferketten schützen

Arbeiterinnen in einer Textilfabrik

Arbeiterinnen in einer Textilfabrik, © Godong

05.11.2019 - Artikel

Die deutsche Wirtschaft ist weltweit vernetzt. Dabei ist es wichtig, dass in den Lieferketten Menschenrechte eingehalten werden. Expertinnen und Experten beraten heute im Auswärtigen Amt, wie deutsche Botschaften die Unternehmen vor Ort dabei unterstützen können.

Deutschland ist die offenste Volkswirtschaft unter den G7–Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Vereinigtes Königreich, Vereinigten Staaten). Die Außenhandelsquote, d.h. der Anteil von Exporten und Importen am Bruttoinlandsprodukt, liegt in Deutschland bei etwa 70 Prozent. Große deutsche Unternehmen arbeiten mit weltweiten Zuliefernetzwerken, die manchmal mehrere zehntausend Vertragspartner umfassen. Deutschland profitiert damit in hohem Maße von der Globalisierung. Daraus ergibt sich aber  auch eine besondere Verantwortung, soziale und ökologische Nachhaltigkeit im globalen Maßstab mitzugestalten.

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Zentrales Instrument der Bundesregierung, um deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten anzuhalten, ist der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Bis 2020 sollen mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten Elemente zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. 

Deutsche Unternehmen sind international verflochten – die Achtung der Menschenrechte in den Lieferketten ist daher von enormer Bedeutung. Gerade dort, wo Staaten selbst diese Rechte zu wenig schützen, wird es für Unternehmen umso herausfordernder. Den Austausch über passgenaue Hilfestellungen im Ausland und die Bildung von Expertennetzwerken begrüße ich sehr. (Dr. Bärbel Kofler, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe).

Die Bundesregierung unterstützt die Unternehmen dabei und überprüft zugleich, wie die deutsche Wirtschaft ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis ausgestaltet. Dazu dient das groß angelegte „NAP-Monitoring“, dessen erste Befragungsrunde Ende Oktober 2019 zu Ende gegangen ist.

Auslandsvertretungen beraten und unterstützen Unternehmen bei Menschenrechtsfragen

Zusammen mit den Auslandshandelskammern und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft „Germany Trade and Invest“ beraten die deutschen Auslandsvertretungen deutsche Unternehmen im Ausland regelmäßig zu wirtschaftsrelevanten Entwicklungen. Bei diesen Beratungen sind Menschenrechtsfragen inzwischen ein zentraler Bestandteil. Die deutschen Botschaften vernetzen im Gastland Partner, welche die Menschenrechtssituation vor Ort besonders gut kennen und den Unternehmen  helfen können, Risiken zu verhüten oder zu mindern.

Bildung von Expertennetzwerken

Wie das Auswärtige Amt deutsche Unternehmen im Ausland bei der Umsetzung des NAP noch besser unterstützen kann, darüber beraten heute über 60 Vertreterinnen und Vertreter von Botschaften, Außenhandelskammern, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbänden Im Auswärtigen Amt. Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler, erinnerte bei der Eröffnung der Konferenz an die Verantwortung der Unternehmen.

Spaeth mit Workshopteilnehmer*innen
Michaela Spaeth, die Beauftragte für Wirtschaft und Menschenrechte im Auswärtigen Amt, mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz (05.11.)© AA

Zu diesem Zweck bringt die Veranstaltung im Auswärtigen Amt Gewerkschaftsvertreter, Rechtswissenschaftler und Experten für lokale Wertschöpfung aus Ländern wie Indien, Mexiko oder Südafrika zusammen. Für die Netzwerke zur NAP-Auslandsunterstützung gibt es aber keine Standardlösung, wie die Beauftragte des Auswärtigen Amts für Wirtschaft und Menschenrechte, Michaela Spaeth erläuterte. Die Partner müssen sich je nach Problemlagen, Produkt- und Branchenschwerpunkten passend zusammenfinden. Über die Möglichkeiten der Unterstützung durch deutsche Auslandsvertretungen werden u.a. Vertreterinnen und Vertreter der deutschen Botschaften auf den Philippinen, in Peru, Ghana oder Vietnam berichten.

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