Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Entwicklung des Aktionsplans unter Einbindung von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Unter Federführung des Auswärtigen Amtes (AA) beteiligten sich an dem Entwicklungsprozess des Aktionsplans das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Diese sechs Ministerien bildeten Ende 2014 eine Steuerungsgruppe gemeinsam mit Vertretern von deutschen Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) und das Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft (econsense) waren als beratende Mitglieder beteiligt.

Die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans erfolgte in zwei Phasen: einer Konsultations- und einer Erstellungsphase. Nach der Eröffnungskonferenz im November 2014, an der Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft beteiligt waren, arbeitete das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem National Baseline Assessment heraus, wie sich der Stand der Umsetzung der Leitprinzipien in Deutschland darstellt und welche Umsetzungslücken sich daraus ergeben. Die Ergebnisse des Berichts wurden in einer Plenumskonferenz im Mai 2015 diskutiert und zentrale Handlungsfelder identifiziert. Zu diesen zehn Handlungsfeldern wurden anschließend Expertenanhörungen durchgeführt. Die Erkenntnisse aus den Anhörungen wurden in einer dritten Plenumskonferenz Ende 2015 zusammengeführt und die Konsultationsphase damit abgeschlossen.
Zu Jahresbeginn 2016 begann die Bundesregierung mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans. Im Sommer 2016 lag der erste Entwurf des Nationalen Aktionsplans den Verfahrensbeteiligten sowie der Öffentlichkeit zur Kommentierung vor. Nach dem rund zweijährigen Prozess hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte am 21. Dezember 2016 verabschiedet.
Dokumentationen zu den bereits erfolgten Expertenanhörungen:
Anhörung 2: Staatliche Schutzpflichten im eigenen Hoheitsgebiet (02.09.2015)
PDF / 580 KB
Anhörung 4: Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung (24.06.2015) PDF / 755 KB
Anhörung 5: Zugang zu Recht und Gerichten in Deutschland (28.09.2015) PDF / 1 MB
Anhörung 6: Staatliche außergerichtliche Verfahren (07.10.2015) PDF / 741 KB
Anhörung 8: Berichterstattung und Transparenz (01.10.2015)
PDF / 720 KB
Anhörung 9b: Nexus zwischen Staat und Wirtschaft - Öffentliche Beschaffung (20.10.2015)
PDF / 614 KB
Anhörung 11: Freiwillige oder gesetzlich verbindliche Sorgfaltspflicht (23.11.2015)
PDF / 503 KB
NAP Process Document (in englischer Sprache), Stand: 04.05.15
PDF / 379 KB
Kurzfilm über die Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte
Dokumentation der Eröffnungskonferenz am 06.11.2014
PDF / 372 KB
Dokumentation zur 2. Plenumskonferenz am 06.05.2015
PDF / 328 KB
Dokumentation zur 3. Plenumskonferenz am 03.12.2015
PDF / 491 KB