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Neuer Ausweis für ausländische Diplomaten in Deutschland

Broschüre zum neuen Protokollausweis

Der neue Protokollausweis wird seit Oktober 2019 ausgestellt., © Auswärtiges Amt

17.01.2020 - Artikel

Protokollausweise werden vom Auswärtigen Amt für die in Deutschland akkreditierten Mitglieder der diplomatischen und konsularischen Vertretungen, von in Deutschland vertretenen internationalen Organisationen sowie deren Familienangehörige ausgestellt. Sie dokumentieren deren Status als Diplomat.

Übergabe des ersten Protokollausweises im neuen Format an den Nuntius, Erzbischof Nikola Eterovic.
Übergabe des ersten Protokollausweises im neuen Format an den Nuntius, Erzbischof Nikola Eterovic.© Auswärtiges Amt

Im Oktober 2019 hieß es Abschied nehmen. Der altgediente Protokollausweis auf Papierbasis und laminiert wurde von der technischen Entwicklung eingeholt. Er wurde durch ein neues Format ersetzt, der frappierend an den Personalausweis erinnert. Scheckkartenformat, Plastik, fälschungssicher. Bis 2022 erhalten alle ausländischen Diplomatinnen und Diplomaten in Deutschland einen modernen Ausweis, der ihren Status in Deutschland belegt. Denn spätestens dann verliert auch das letzte der althergebrachten Dokumente seine Gültigkeit. Den ersten Ausweis im neuen Format erhielt der Apostolische Nuntius – also der Vertreter des Vatikans in der Bundesrepublik Deutschland - Erzbischof Nikola Eterovic.

Wer erhält solche Ausweise?

Die Protokollausweise dienen dazu, den Status von Diplomatinnen und Diplomaten sowie von anderen Personen wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Konsulaten oder internationalen Organisationen zu belegen. Denn allein ein Diplomatenpass führt nicht automatisch zu einem Sonderstatus oder Immunität. Dieser wird grundsätzlich erst durch die Anmeldung beim Auswärtigen Amt zur Diplomaten- bzw. Konsularliste begründet. Der Protokollausweis dient also dazu, diese besondere Eigenschaft gegenüber allen deutschen Stellen zu belegen. Auch in anderen Ländern werden entsprechende Ausweise für Diplomatinnen und Diplomaten ausgestellt. Das Aussehen hängt dabei vom jeweiligen Land ab.

Funktionen des Ausweises

Musterbild des neuen Protokollausweises
Muster: der neue Protokollausweis© Auswärtiges Amt

In der Praxis gelten für Diplomatinnen und Diplomaten oft Sonderregeln. Auch kennt nicht jeder Amtsträger und jede öffentliche Stelle das Aussehen der von den einzelnen Staaten weltweit ausgestellten Diplomatenpässen. Hier hilft der Protokollausweis als einheitliches Dokument weiter.
Er dokumentiert zum einen den besonderen Status des Ausweisinhabers in der Bundesrepublik Deutschland und zum anderen die Befreiung von der Pflicht, einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Denn der Protokollausweis berechtigt grundsätzlich in Verbindung mit dem gültigen nationalen Reisedokument (Diplomaten-, Dienst-, Reisepass, o. ä.) gleichzeitig zur visumfreien Einreise in alle Schengen-Staaten und zum dortigen Aufenthalt von bis zu drei Monaten.

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