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Quarantäne und Risikogebiete
FAQ
Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen.
Die Liste der Virusvariantengebiete, die auf der Webseite des RKI veröffentlicht wird, ist für die Vorschriften zur Quarantäne und Test-/Nachweispflicht von Bedeutung. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier und auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Eine Einstufung von Risikogebieten / Hochrisikogebieten durch die Bundesregierung erfolgt nicht mehr.
Mit der Einreiseverordnung wurden einheitliche Regelungen zu Quarantäne- und Test-/Nachweispflicht getroffen. Diese gelten nur noch bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Risikogebiete oder Hochrisikogebiete werden von der Bundesregierung nicht mehr ausgewiesen.
Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier und auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden. Eine Rückreise ist während dieser Zeit in der Regel nicht möglich. Eine mögliche Umbuchung der Rückreise richtet sich auch in diesem Fall nach den Vertragsbindungen des Reiseanbieters.
Die Art und Größenordnung der von den örtlichen Behörden ergriffenen Maßnahmen richtet sich an den jeweiligen Umständen im Einzelfall aus.