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STIKO-Empfehlung zur Gelbfieber-Auffrischimpfung

Gelbfieber Impfstoff mit Spritze, © PantherMedia
Die STIKO hat im August 2022 neue Empfehlungen zur Auffrischimpfung gegen Gelbfieber vor Reisen in Endemiegebiete veröffentlicht.
Abweichend von den Empfehlungen der WHO, die grundsätzlich nur eine Impfung im Leben vorsehen, empfiehlt die STIKO nun eine einmalige Auffrischimpfung gegen Gelbfieber. Der einmalige Booster soll nach frühestens 10 Jahren erfolgen, sofern ein erneutes oder fortgesetztes Gelbfieber-Risiko besteht.
Für bestimmte Gruppen werden bei fortbestehendem oder erneutem Gelbfieber-Risiko Ausnahmen definiert:
- Kinder, deren Gelbfieber-Erstimpfung im Alter unter 2 Jahren stattgefunden hat, sollen bereits nach 5 Jahren eine Auffrischimpfung erhalten. Weitere Impfungen im Erwachsenenalter sind nicht erforderlich.
- Schwangere, die geimpft wurden, sollen ein zweites Mal geimpft werden. Ein Mindestabstand zur Erstimpfung ist nicht definiert.
- Personen mit Immundefizienz, für die keine Kontraindikationen zur Gelbfieberimpfung bestehen, sollen eine weitere Impfstoffdosis erhalten, unabhängig vom zeitlichen Abstand zur Erstimpfung. Ob darüber hinaus weitere Impfstoffdosen nötig werden, muss individuell entschieden werden. Serologische Kontrollen des Impferfolges sind nicht vorgesehen.
Die neuen STIKO-Empfehlungen unterscheiden sich von den Empfehlungen der WHO aus 2013, die in die International Health Regulations (IHR) sowie 2016 in deutsches Recht umgesetzt wurden und gemäß derer lediglich eine Impfung gegen Gelbfieber notwendig ist.
Die Impfung darf weiterhin nur von staatlich anerkannten Gelbfieberimpfstellen durchgeführt werden. Zum Zwecke des internationalen Reiseverkehrs ist sie einmalig auf der Seite für internationale Zertifikate adäquat zu dokumentieren. Das Impfzertifikat wird bei Erstimpfung 10 Tage nach der Impfung gültig und gilt dann im internationalen Reiseverkehr lebenslang. Dies wird durch den in den IHR vorgegebenen Passus “life of person vaccinated” dokumentiert. Diese Vorgaben der IHR bleiben verbindlich.
Es ist wichtig, dass die neuen deutschen Empfehlungen der STIKO zur Auffrischimpfung im Rahmen des Individualschutzes vor dem Hintergrund der bisher lebenslangen Gültigkeit des Impfzertifikates im Beratungsprozess nicht verloren gehen.
Impfstellen sollten daher die in der Beratung verwendeten Impfpläne anpassen und diese mit einem Vermerk versehen, dass eine Auffrischimpfung ggf. vorgesehen ist. Selbstzahlern mit knappen Ressourcen sollte erläutert werden, dass die Auffrischimpfung nicht für die Einreise erforderlich ist.
Eltern, die ihr Kind im Alter von unter 2 Jahren gegen Gelbfieber haben impfen lassen, sollten in der Beratung darauf hingewiesen werden, dass eine Auffrischimpfung nach 5 Jahren empfohlen wird, sofern dann eine Exposition besteht. Umgekehrt sollte bei der Beratung von Familien mit Kindern darauf geachtet werden, ob die Erstimpfung gegen Gelbfieber im Alter unter 2 Jahren stattgefunden hat. Dies lässt sich aus den Daten im Impfpass rekonstruieren.
Nicht einfach rekonstruieren lässt sich hingegen, ob zum Zeitpunkt der Erstimpfung eine Schwangerschaft oder eine Immunsuppression vorgelegen haben. Beides ist nicht aus dem Impfpass ersichtlich, und muss ggfs. aktiv erfragt werden. Schwangere und Immunsupprimierte sollten daher bereits im Rahmen der Erstimpfung darauf hingewiesen werden, dass eine erneute Vorstellung vor weiteren Reisen in Gelbfieberrisikogebiete erforderlich ist.
Informationskärtchen zur Einlage in den Impfpass, die auf die zusätzlich empfohlene Boosterung sowie die o.g. Ausnahmen, die ein abweichendes Impfschema bedingen hinweisen, können Betroffenen und Beratenden helfen.
Strittig ist, an welcher Stelle im Impfpass die in Deutschland empfohlene Gelbfieber-Auffrischimpfung zu dokumentieren ist. Die STIKO schlägt vor, die zusätzliche Gelbfieberimpfung im Impfpass auch auf der Seite für internationale Zertifikate zu dokumentieren. Dies erscheint zunächst pragmatisch. Es ist jedoch zu beachten, dass im Rahmen der IHR lediglich ein einziges Gelbfieber-Zertifikat für den Reiseverkehr vorgeschrieben ist, und nicht mehrere, und auf dieser Seite im Impfpass formal ausschließlich Impfnotwendigkeiten für den internationalen Grenzübertritt einzutragen sind. Zudem ist bei manchen Reisenden diese Seite bereits gut gefüllt, etwa mit Impfnachweisen für Poliomyelitis und COVID-19.
Es ist daher zu überlegen, diese als zusätzlichen Individualschutz empfohlene Gelbfieberimpfung unter „sonstige Reiseimpfungen“ im Impfpass zu dokumentieren. Besitzt ein Reisender mehrere Impfpässe, muss er sicherstellen, den Impfpass mit dem internationalen Gelbfieber-Impfzertifikat mitzuführen.
Fakt ist, dass es in Zukunft noch wichtiger wird, den gesamten Impfstatus und alle Impfnachweise der Reisenden bei einer Beratung zu erfassen.
Der Ständige Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG und der Gesundheitsdienst des AA beraten derzeit zu Empfehlungen zur Umsetzung. Material zur Beratung von Reisenden werden auch auf der Homepage der DTG eingestellt.
Quellen:
- Kling K BC, Domingo C, Harder T, Ledig T, Meerpohl J, Mertens T, Röbl-Mathieu M, Wichmann O, Wiedermann U, Zepp F, Burchard G. STIKO-Empfehlung zur Gelbfieber-Auffrischimpfung vor Reisen in Endemiegebiete und für exponiertes Laborpersonal. Epid Bull 2022; 3-35 DOI: 10.25646/10363
- Kling K, Domingo C, Bogdan C et al. Duration of protection after vaccination against yellow fever - systematic review and meta-analysis. Clin Infect Dis 2022. DOI: 10.1093/cid/ciac580
- WHO. Vaccines and vaccination against yellow fever. WHO position paper -- June 2013. Wkly Epidemiol Rec 2013; 88: 269-283.
- Zweite Verordnung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 13. Mai 2016.
- Gotuzzo E. Efficacy and duration of immunity following yellow fever vaccine: a systematic review on the need of yellow fever booster every 10 years. Background. Paper prepared for the SAGE meeting of April 2013