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Europawahl 2024

Fahne der Europäischen Union

Fahne der Europäischen Union, © Colourbox

13.02.2024 - Artikel

Rund 350 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind vom 6. bis 9. Juni 2024 aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen an dieser Wahl teilnehmen.

Die Abgeordneten vertreten die Interessen der Unionsbürgerinnen und –bürger auf europäischer Ebene. Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber der EU tätig und übt auch gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Außerdem wählt es den Präsidenten bzw. die Präsidentin und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen muss.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

In Deutschland findet diese Wahl am 9. Juni 2024 statt. Im Ausland lebende Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union leben, können entweder nach den dort geltenden Vorschriften an der Wahl der Abgeordneten ihres Aufenthaltsstaates oder per Briefwahl an der Wahl der deutschen Abgeordneten teilnehmen, jedoch nicht beides.

Weitere Informationen finden Sie in der Wahlbekanntmachung und unter diesem Link.


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