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Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 19.02.2024)

Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll - Visa für den längerfristigen Aufenthalt und/oder zur Arbeitsaufnahme
Gesundheit - Aktuelles
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Im nördlichen Teil des Departamentos San Pedro und dem südlichen Teil des Departamentos Concepción befindet sich das Operationsgebiet der paraguayischen Guerilla-Organisation EPP (Ejército del Pueblo Paraguayo). Bei ihren Anschlägen zielt die EPP hauptsächlich auf Polizei und Militär, mitunter sind aber auch Zivilisten betroffen, immer wieder auch mit Todesfolge.

  • Vermeiden Sie nicht unbedingt erforderliche Reisen in diese Gebiete.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage sowohl in den Städten als auch auf dem Land erfordert ständige Aufmerksamkeit. Im Grenzgebiet zwischen Paraguay und Brasilien kommt es in letzter Zeit vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen.

Es kann zudem vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen, die auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden führen können.

  • Seien Sie insbesondere in der Grenzstadt Pedro Juan Caballero vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch. Auch in den bei Deutschen beliebten Siedlungsgebieten werden Überfälle verübt. Täter sind häufig bewaffnet und machen teilweise schon aus geringfügigem Anlass von der Waffe Gebrauch.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Verzichten Sie auf das Tragen auffälliger Kleidung und Schmuck sowie wertvoller Uhren.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie am Flughafen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge ohne Begleitung nach Einbruch der Dunkelheit sowie nächtliche Überlandfahrten.
  • Achten Sie auf konsequente Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen (Fenstergitter, feste Türen, Alarmanlagen etc.).
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches bis subtropisches Klima.

In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken, insbesondere in der Chaco-Region.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es insbesondere im Nordosten und der Chaco-Region aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen auch Reisebusse zur Verfügung.

Der Zustand der Straßen ist oft schlecht. Es gibt viele, auch größere, Schlaglöcher.
Bei und nach schweren Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar.
Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa.

Es gibt keine gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz. Bei Unfällen werden entstandene Schäden mangels ausreichender finanzieller Mittel des Verursachers nicht immer erstattet.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Seien Sie als Fußgänger besonders achtsam.
  • Vermeiden Sie nächtliche Überlandfahrten.

Führerschein

Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 90 Tagen anerkannt und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Immobiliengeschäfte

Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht angebracht. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Land mehrfach verkauft wurde, oder es wird Land von Personen angeboten, die nicht Eigentümer sind.

Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich.

  • Informieren Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise.
  • Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben.
  • Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen.
  • Schalten Sie in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar ein.

Rechtliche Besonderheiten

In den letzten Jahren wurde Paraguay verstärkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehörde SENAD verzeichnet seit Längerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefängnissen von Asunción sitzen auch Europäer wegen Drogenschmuggels ein.

Im Fall einer Festnahme sollte in jeden Fall um sofortige Unterrichtung der deutschen Botschaft in Asunción gebeten werden.

Strafverfahren in Paraguay sind langwierig und entsprechen oft nicht deutschen Standards. Mit langer Untersuchungshaft und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Im Falle einer Verurteilung ist die Haftstrafe grundsätzlich in Paraguay zu verbüßen.

  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Guaraní (PYG). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in weiten Teilen des Landes möglich. Die Höchstgrenze für Geldabhebungen liegt in der Regel bei 1.500.000 – 3.000.000 PYG (rund 220 – 440 EUR) pro Tag.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays und dem paraguayischen Gesundheitsministerium sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Der Aufenthalt kann mit Genehmigung der paraguayischen Migrationsbehörde (Migraciones) einmalig um 90 Tage verlängert werden.

Visa für den längerfristigen Aufenthalt und/oder zur Arbeitsaufnahme

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen geplanten längerfristigen Aufenthalt und/oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Paraguay ein Visum, das vor Einreise bei der zuständigen paraguayischen Auslandsvertretung oder nach Einreise beim paraguayischen Außenministerium beantragt werden kann. Aktuelle Informationen über die Aufenthaltsbestimmungen bieten die paraguayische Botschaft in Berlin sowie die paraguayische Migrationsbehörde.

Bitte beachten Sie die Visabestimmungen und informieren Sie sich rechtzeitig bei der paraguayische Botschaft in Berlin oder der paraguayischen Migrationsbehörde.

Minderjährige

Für touristische Aufenthalte bis 90 Tage benötigen alleine oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine Reisegenehmigung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mehr. Es genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
Für deutsche Minderjährige, die in Paraguay leben, ist weiterhin eine Reisegenehmigung erforderlich. Die Reisegenehmigung (permiso del menor) muss vor einem Friedensrichter (juzgado de paz) abgegeben werden und ist maximal 90 Tage gültig.
Neben der Reisegenehmigung ist auch die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Deutsche Geburtsurkunden müssen mittels Apostille beglaubigt und von einem anerkannten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein.
Eine detaillierte Übersicht zu den Ein- und Ausreisebestimmungen für Minderjährige in spanischer Sprache bietet die paraguayische Migrationsbehörde.

Ein- und Ausreise auf dem Landweg

Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcón (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Am Grenzübergang Ciudad del Este/Foz do Iguacu werden Fahrzeuge in der Regel nicht angehalten, sodass Eigeninitiative erforderlich ist, um diese Stempel zu erlangen. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von derzeit rund 600.000 PYG. (ca. 80 EUR) zu zahlen.
Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, sollte die Strafe nicht erst am Flughafen bezahlt werden, sondern schon ein bis zwei Tage vor Abflug bei der Migrationsbehörde (Migraciones).

Einreise aus und Weiterreise nach Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela

Für die Einreise aus Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela, auch für Reisende, die länger als 24 Stunden im Transit dort verbracht haben wie auch für die Ausreise dorthin, ist die Vorlage eines internationalen Gelbfieberausweises für alle Reisenden älter als ein Jahr bei der Passkontrolle erforderlich.

Die Gelbfieberimpfung und der internationale Gelbfieberausweis sind nach Auskunft des paraguayischen Gesundheitsministeriums u.a. bei den staatlichen Regionalkrankenhäusern und der „Décimo Octavo Región Sanitaria“ in Asunción (Avda. Brasil e/Manuel Domínguez y Fulgencio R. Moreno, Tel. 021-204 758) erhältlich.

Einfuhrbestimmungen

Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Heimtiere

Informationen über die Einfuhr von Tieren nach Paraguay erteilt die zuständige SENACSA.

Gesundheit

Aktuelles

Dengue-Fieber

Seit Dezember 2023 verzeichnet Paraguay einen großen landesweiten Dengue-Fieber-Ausbruch. Die Gesundheitsbehörden befürchten einen weiteren Anstieg der Fallzahlen durch die derzeitige Regenzeit sowie das Ende der Schulferien. Es wird hauptsächlich Dengue-Typ 2 beobachtet.

  • Achten Sie tagsüber und in den Abendstunden besonders auf guten Mückenschutz. Mückenschutzmittel sind im Land zwar verfügbar, aber nicht alle in der notwendigen Konzentration. Sie sollten daher zumindest für den Anfang aus Deutschland mitgebracht werden.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung individuell reisemedizinisch beraten. Die Impfung ist in Paraguay nicht verfügbar.

Impfschutz

Bei Einreise und Transit länger als 24 Stunden aus einigen gelbfieberendemischen Gebieten ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorgeschrieben. Dazu gehören derzeit Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela.

Eine Gelbfieberimpfung ist auch für den Aufenthalt im Land, ausgenommen Asuncíon, für alle Personen älter als neun Monate medizinisch sinnvoll.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Leishmaniasis

In den ländlichen Regionen kommt selten sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.
  • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.

Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.

  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist - mit Ausnahme der Hauptstadt Asunción - insbesondere in vielen ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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