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Menschenrechtsbeauftragter Strässer bestürzt über die Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim zu langjähriger Haftstrafe

10.02.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich der Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim zu einer fünfjährigen Haftstrafe wegen des Vorwurfs der Homosexualität erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (10.02.):

Mit großer Bestürzung habe ich von der heutigen Verurteilung des malaysischen Oppositionsführers Anwar Ibrahim erfahren. Ich habe das Strafverfahren gegen Anwar Ibrahim, den ich kenne und schätze, mitverfolgt. Das Verfahren und die Verurteilung werfen schwerwiegende Fragen hinsichtlich des Menschrechtsschutzes, der Unabhängigkeit der Gerichte, rechtsstaatlicher Verfahren und der Demokratieentwicklung in Malaysia auf. Die selektive Strafverfolgung von Oppositionellen schadet der gesellschaftlichen Entwicklung in Malaysia und dessen internationalem Ansehen.

Die Verurteilung wegen angeblich homosexueller Handlungen verstößt darüber hinaus gegen internationale menschenrechtliche Standards: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden.

Hintergrund:

Am 10. Februar 2015 hat das höchste malaysische Gericht die Verurteilung des ehemaligen Vize-Premiers und Finanzministers Datuk Seri Anwar Ibrahim zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen Homosexualität bestätigt. Anwar Ibrahim hat 1998 die Oppositionsbewegung „Reformasi“ und später das Oppositionsparteibündnis Volksallianz (Pakatan Rakayat) gegründet, die er noch immer anführt. Seit er in der Opposition ist, werden gegen Anwar Ibrahim rechtsstaatlich zweifelhafte Strafverfahren angestrengt. 1999 lauteten die Anklagen auf Korruption und Sodomie. Sie führten zu Verurteilungen von sechs und neun Jahren Haft. Die Urteile wurden 2004 zum Teil revidiert.

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