Wir als Eltern sind deutsche Staatsangehörige und leben im Ausland. Wie erwirbt unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Sie können für Ihr Kind bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein deutsches Ausweisdokument beantragen.
Achtung: Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Beurkundung des Geburt im deutschen Geburtenregister stellen (§ 36 Personenstandsgesetz). Diese Frist ist auch gewahrt, wenn die Geburtsanzeige innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung eingeht. Nähere Informationen zum sogenannten Generationenschnitt finden Sie auf der Webseite Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.