Hauptinhalt
Schutz von Homo- Bi-, Trans- und Intersexuellen („LGBT-Rechte“)
Die Bundesregierung wendet sich in den auswärtigen Beziehungen gegen jede Benachteiligung aufgrund von sexueller Orientierung und setzt sich konsequent gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen ein. Die internationale Bezeichnung dieses Personenkreises lautet „Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender Persons“ - abgekürzt LGBT.
Die Menschenrechte schließen das Recht auf freie sexuelle Orientierung ein. Dennoch ist in ca. 80 Ländern Homosexualität strafbar; in Afghanistan, Iran, Jemen, Mauretanien, Saudi-Arabien, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten können gleichgeschlechtliche Handlungen sogar auf Basis der Scharia – insofern diese außereheliche geschlechtliche Beziehungen verbietet – mit der Todesstrafe geahndet werden. Der Bundesregierung sind in den vergangenen Jahren aber keine Hinrichtungen aufgrund sexueller Orientierung bekannt geworden.
Nationale Maßnahmen
In Deutschland wurde im Jahre 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz verabschiedet. Nach diesem Gesetz können gleichgeschlechtliche Partner eine rechtlich verbindliche Partnerschaft eingehen, deren Rechtsfolgen weitestgehend der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen nachgebildet sind. Darüber hinaus hat Deutschland im Jahre 2006 zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz bezweckt unter anderem, die Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Externer Link, öffnet in neuem FensterLebenspartnerschaftsgesetz
Externer Link, öffnet in neuem FensterAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Europäische Union
Die EU hat im Juni 2010 einen „Maßnahmenkatalog zur Förderung und zum Schutz der Ausübung aller Menschenrechte durch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen“ verabschiedet.
Durch diesen Maßnahmenkatalog soll die EU auf Verletzungen von Menschenrechten bei LGBT-Personen in Drittländern reagieren und auf deren strukturelle Ursachen einwirken können. Im Vordergrund stehen Maßnahmen zur Entkriminalisierung der LGBT-Personen, ihrer Gleichstellung und gegen ihre Diskriminierung sowie zum Schutz und zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern, die sich für LGBT-Rechte einsetzen.
Der Maßnahmenkatalog wurde verhandelt von der Arbeitsgruppe für Menschenrechte bei der EU (COHOM), die verantwortlich für die Gestaltung der EU-Menschenrechtspolitik in Beziehung zu Drittstaaten ist. Die COHOM beobachtet weltweit kontinuierlich die Entwicklungen im Hinblick auf Menschenrechte. Deutschland setzt sich in einer der COHOM zuarbeitenden LGBT-Taskforce dafür ein, dass der Maßnahmenkatalog in ein den anderen Externer Link, öffnet in neuem FensterEU-Menschenrechtsleitlinien gleichwertiges Instrument umgewandelt wird.
Vereinte Nationen
Eine offene und sachliche Diskussion über Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtidentität ist innerhalb der Vereinten Nationen immer noch stark tabuisiert. Ein Abkommen zu dem Bereich ist angesichts der weltweit in vielen Staaten noch vorhandenen Kriminalisierung schwierig zu verhandeln.
Trotzdem sind Fortschritte zu verzeichnen. So wurden am 23. März 2007 in Yogyakarta/Indonesien von international anerkannten Menschenrechtsexperten die „Yogyakarta-Prinzipien“ vorgestellt. Diese 29 Prinzipien stellen einen globalen Standard für die Sicherung von Menschenrechten für LGBT-Personen dar. Zentrale Anliegen sind die Bekämpfung von Gewalt gegen Homosexuelle und der strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität sowie der Zugang zu Bildung, das Recht auf Familiengründung, die Versammlungsfreiheit und das Asylrecht. Die Bundesregierung betrachtet die Yogyakarta-Prinzipien als einen wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft, der die Debatte zum Thema Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtidentität versachlichen kann. Deutschland setzt sich für die Aufnahme der Yogyakarta-Prinzipien in den EU-LGBT-Maßnahmenkatalog ein.
Externer Link, öffnet in neuem FensterYogyakarta-Prinzipien
Im Dezember 2008 wurde eine Erklärung über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität im Bezug auf spezifische LGBT- Rechte vor der Generalsversammlung der Vereinten Nationen vorgelesen und von mitlerweile 68 Staaten unterzeichnet. Deutschland gehörte, gemeinsam mit den EU-Partnern, zu den Erstunterzeichnern. Die Erklärung fasst Bestandteile bestehender internationaler Vereinbarungen über Menschenrechte zusammen und formuliert das Ziel des Schutzes vor jeder Diskriminierung, Verfolgung und Gewalt durch Staaten aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Im März 2011 wurde bei der 16. Sitzung des Menschenrechtsrats eine gemeinsame Erklärung zur Beendigung von Gewaltakten und damit zusammenhängenden Menschenrechtsverstößen aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechteridentität beschlossen. Diese Erklärung wurde bereits von 85 Staaten unterzeichnet.
Jüngster und weitestgehender Schritt ist die vom 17. Menschenrechtsrat am 17. Juni 2011 beschlossene erste Resolution zu Menschenrechten, sexueller Orientierung und sexueller Identität. Diese wurde von Südafrika zur Abstimmung eingebracht, was vor dem Hintergrund, dass Homosexualität insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent noch verbreitet strafbewehrt ist von besonderer Bedeutung ist. Die Abstimmung viel mit 23 Ja gegenüber 19 Nein-Stimmen knapp aus, was zeigt, dass trotz dieses Meilensteins noch ein weiter Weg zu gehen ist.
Europarat
Der Europarat hat im Frühjahr 2010 eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität verabschiedet. Die Empfehlung bezieht sich auf die Anwendung bereits bestehender Vorschriften aus internationalen Abkommen, wie der Nicht-Diskriminierungsvorschriften aus der VN-Menschenrechtskonvention. Sie enthält auch einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten.
Projekte und bilaterale Zusammenarbeit
In der bilateralen Zusammenarbeit hat das Auswärtige Amt bereits einige Projekte zur Verbesserung der Menschrechtssituation von LGBT-Personen gefördert. Beispiele dafür sind:
In Serbien wurde ein Filmprojekt gefördert, das die Angriffe auf so genannte "gay prides" (Demonstrationen für Rechte von LGBT-Personen) thematisiert. Es soll die Öffentlichkeit auf breiter Ebene mit dem Thema der Homophobie konfrontieren und die Toleranz für Homosexuelle verbessern. Der Film "Parada" des serbischen Regisseurs Srdjan Dragojevic wurde in Serbien, Montenegro und Kroatien gedreht und startet mit dem blutigen Ausgang der ersten Gay Parade in Belgrad 2001. In einer Mischung aus Fiktion und Realität geht es um eine Freundschaft von zwei Menschen aus zwei unterschiedlichen Gruppen, die dazu führt, dass auch festgefahrene Vorurteile überwunden werden. "Parada" wurde vom Auswärtigen Amt unterstützt und erhielt auf der 62. Berlinale 2012 den renommierten Panorama Publikumspreis für Spielfilme. Mehr
In der Türkei wird seit Juli 2011 das Projekt „Legal Protection for LGBT’s in Turkey“ der Nichtregierungsorganisation „Black Pink Triangle“ unterstützt. Das Projekt soll dazu beitragen, das Bewusstsein für die Rechte von LGBT- Personen in der Türkei zu stärken und somit wichtige Aufklärungsarbeit leisten. Am Ende des Projekts steht die Erstellung einer Informationsschrift, mit deren Hilfe nicht nur eine breite Öffentlichkeit angesprochen werden kann, sondern die sich konkret an politische Entscheidungsträger, insbesondere türkische Parlamentsabgeordnete wendet, und somit zur Lobbyarbeit für die Verbesserung der LGBT Rechte beiträgt.
Am 27. November 2010 hat der Beauftragte für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, sechs afrikanische LGBT-Aktivisten aus Subsahara-Staaten im Auswärtigen Amt empfangen, die an einer von der Hirschfeld-Eddy-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung organisierten Informationsreise über die positive Entwicklung der LGBT-Rechte in Deutschland teilnahmen. Die Reise war ein wichtiger Schritt zur Netzwerkbildung für die LGBT-Bewegung in Afrika. Die Gäste informierten den Beauftragten über umfangreiche Menschenrechtsverletzungen an LGBT-Personen in afrikanischen Staaten, darunter Folter und Mord, Kriminialisierung von LGBT-Personen und Hetze durch Kirchenvertreter. Herr Löning versicherte, dass die Bundesregierung gegenüber den Regierungen immer wieder deutlich anspricht, dass sie keinerlei Menschenrechtsverletzungen akzpetiert, dass insbesondere Homosexuelle vor Übergriffen und Diskriminierung geschützt werden müssen und die weltweiter Abschaffung der Strafbarkeit von Homosexualität ein zentrales menschenrechtspolitisches Anliegen der Bundesregierung ist.
Gerade in Ländern, in denen die Lage für LGBT-Personen besonders prekär ist, setzt sich das Auswärtige Amt für Betroffene ein. Dies gilt zum Beispiel für Nordnigeria, wo Homosexualität gesetzlich immer noch mit der Todesstrafe bedroht ist. Aus diesem Grund sind LGBT Aktivisten in ihrer Arbeit sehr eingeschränkt und können nur im Verborgenen tätig werden. Das von der Nichtregierungsorganisation „Heartland Alliance“ mit Unterstützung des Auswärtigen Amts ins Leben gerufene Projekt „Northern Nigeria LGBT Advocacy Program“ soll daher die Vernetzung von LGBT Aktivisten aus dem moslemisch geprägten Norden des Landes fördern. Dazu werden sie zu einer Konferenz nach Abuja eingeladen, in deren Rahmen die Teilnehmer ihre Erfahrungen austauschen und gemeinsam effektive Vorgehensweisen erarbeitet werden können. Zudem soll Hausa –sprachiges Informationsmaterial zu LGBT Rechten erarbeitet werden
Intersexuelle
In der jüngeren Zeit wird die Gruppe von intersexuellen Menschen in Ergänzung zu den oben genannten LGBT einbezogen, unter anderem werden sie in dem oben beschriebenen LGBT Maßnahmenkatalog der EU erwähnt. Unter Intersexualität oder Zwischengeschlechtlichkeit versteht man viele unterschiedliche Phänomene nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit mit jeweils verschiedenen – z.B. chromosomalen und zellulären – Ursachen. In der Bundesrepublik leben etwa 80.000 bis 120.000 medizinisch mit dem Begriff intersexuell bezeichnete Menschen. In einem von Betroffenen geschriebenen so genannten Schattenbericht zum deutschen Externer Link, öffnet in neuem FensterCEDAW-Bericht (Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) von Februar 2009 wird die Situation der Betroffenen geschildert. Der CEDAW-Ausschuss hat Deutschland aufgefordert, in einem Dialog mit Nichtregierungsorganisationen von intersexuellen und transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenwürde zu ergreifen. Die Bundesregierung hat hieraufhin den Deutschen Ethikrat beauftragt, eine Stellungnahme zur Situation von intersexuellen Menschen vorzulegen.
Externer Link, öffnet in neuem FensterCEDAW-Ausschuss (Englisch)
Stand 05.03.2012
