Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Ein Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

23.12.2015 - Artikel

Menschen mit Behinderungen sollen in Deutschland überall gut mitmachen können.

Auf der ganzen Welt gibt es viele Menschen mit Behinderung.
Die meisten leben in sehr armen Ländern.
In vielen Ländern haben Menschen mit Behinderung weniger Rechte als Menschen ohne Behinderung.
Oder sie werden schlechter behandelt.

Aber Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben wie Menschen ohne Behinderung.
Das soll überall auf der Welt so sein.
Deshalb gibt es einen Vertrag.
Den Vertrag haben die Vereinten Nationen geschrieben.
Bei den Vereinten Nationen machen die meisten Länder der Welt mit.

In schwerer Sprache heißt der Vertrag:
Behinderten-Rechts-Konvention

In dem Vertrag steht:
Die Rechte von Menschen mit Behinderung müssen besonders geschützt werden.
Menschen mit Behinderung sollen ernst genommen werden.
Sie sollen überall mitmachen und mitreden können.
Und sie sollen über ihr Leben selbst bestimmen können.

Damit das so wird, muss sich in Deutschland noch vieles ändern.
Zum Beispiel in den Schulen, in der Politik und bei der Arbeit.
Dafür hat die Regierung den Aktions-Plan gemacht.

Das steht im Aktionsplan:

1) Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung sollen gemeinsam leben.

2) Alle Menschen sollen die gleichen Chancen haben.

3) Jeder Mensch darf an der Gesellschaft teilhaben.

4) Jeder Mensch darf für sich selber entscheiden.

5) Alle Menschen sollen gemeinsam leben können.

6) Menschen mit Behinderung müssen überall mitmachen können.

7) Menschen mit Behinderung können genauso viele Dinge wie Menschen ohne Behinderung.

8) Menschen mit Behinderung haben auch Wünsche und Träume.

Hier finden Sie mehr Informationen und Aktionspläne weiterer deutscher Institutionen in leichter Sprache:

www.gemeinsam-einfach-machen.de

nach oben