Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu Urteil gegen Krimtataren-Vertretung

28.04.2016 - Pressemitteilung

Zum Urteil eines russischen Gerichts gegen die Vertretung der Krim-Tataren erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (28.04.) in Berlin:

Ich bin sehr besorgt über die Entscheidung des sogenannten 'Obersten Gerichts' der von Russland annektierten Krim, die Medschlis, die Vertretung der Krimtataren als 'extremistisch' einzustufen und ihre Aktivitäten zu unterbinden. Die Entscheidung stellt eine weitere Verschärfung bei der Beschneidung der Rechte der Krimtataren auf der Halbinsel seit der russischen Annexion dar.

Die Rechte der Tataren auf der Krim müssen umgehend wiederhergestellt und internationale Menschenrechtsstandards in vollem Umfang respektiert werden.

Hintergrund:

Auf der Krim kommt es seit der russischen Annexion zu einem systematischen Vorgehen gegen Personen, die die Annexion ablehnen. In erster Linie betrifft dies die Krimtataren. Im Fokus der Verfolgung steht insbesondere auch die krimtatarische Nationalorganisation Medshlis. Auf Antrag der „Generalstaatsanwältin der Krim“ hat am 26.04.16 das „Oberste Gericht der Krim“ den Medshlis als extremistische Organisation eingestuft und seine Tätigkeit verboten.

Verwandte Inhalte

Schlagworte

nach oben