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Menschenrechtsbeauftragter fordert Freilassung von iranischen Bahá‘i

13.05.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich des bevorstehenden siebten Jahrestages der Inhaftierung der sieben Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahá’i in Iran erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (13.05.):

Seit nunmehr sieben Jahren befindet sich das gesamte Führungsgremium der iranischen Bahá’i-Gemeinde im Gefängnis. Die sieben Inhaftierten wurden in einem intransparenten Verfahren unter Missachtung grundlegender rechtsstaatlicher Regeln zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt. Bis heute liegt kein schriftliches Urteil vor.

Ich fordere die iranische Justiz auf, die Verurteilung sofort aufzuheben und die sieben Bahá’i wie auch alle anderen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung Inhaftierten unverzüglich freizulassen.

Mit der andauernden Verfolgung der Bahá’i und anderer religiöser Minderheiten Iran verstößt Iran gegen das grundlegende Recht auf Religionsfreiheit. Ich fordere Iran auf, entsprechend seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen die Menschenrechte all seiner Bürger ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit zu achten!

Hintergrund:

Nachdem am 05.03.2008 die Geschäftsführerin des siebenköpfigen informellen Führungsgremiums festgenommen wurde, wurden die anderen sechs Mitglieder am 14.05.2008 verhaftet. Nach mehr als zweijähriger Haft ohne Anklage im Teheraner Evin-Gefängnis erfolgte am 08.08.2010 die Verurteilung zu jeweils 20 Jahren Haft. Die im Berufungsverfahren am 20.10.2010 auch auf starken internationalen Druck erfolgte Reduzierung der Strafe auf 10 Jahre wurde anschließend, wie den Verurteilten am 16.03.2011 mündlich mitgeteilt wurde, wieder auf 20 Jahre hochgesetzt.

Dem aktuellen Bericht des UN-Sonderbeauftragten zur Lage der Menschenrechte in Iran, Dr. Ahmed Shaheed, zufolge, befinden sich derzeit über 100 Bahá’i landesweit in Haft.

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