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Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 20.05.2013
(Unverändert gültig seit: 12.01.2012)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Als eines der ärmsten Länder der Welt verfügt Lesotho nur über wenig Angebote für Touristen. Bedingt durch Armut und hohe Arbeitslosigkeit leidet das Land unter einer hohen Gewaltkriminalität. Reisende sollten insbesondere in der Hauptstadt Maseru (Umgebung des Victoria Hotels in der Stadtmitte), bei Reisen von Leribe zum Katse-Staudamm, sowie an Aussichtspunkten vorsichtig sein. Aber auch in anderen ländlichen Gebieten haben Überfälle und Autoraub (“carjacking”) zugenommen. Die neue Umgehungsstraße zum Flughafen Maseru war in letzter Zeit häufig Schauplatz von Autoraub. Bei Nacht sollte sie unbedingt gemieden werden.
Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, Überlandfahrten bei Dunkelheit und Parken des Fahrzeugs in unbeleuchteten Straßen sind sehr gefährlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Lesotho ist ein bergiges Land. Maseru, die Hauptstadt des „Königreichs des Himmels“, liegt 1500m über dem Meeresspiegel, die höchsten Gipfel des Landes erreichen 3500 m. Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Winter (Juni bis Oktober) keine Seltenheit. Reisende sollten daher und aufgrund möglicher schneller Wetteränderungen über entsprechende Kleidung und Ausrüstung verfügen.
Wirtschaftliche Entwicklung
Nach Unruhen 1998 hat sich die politische Situation in Lesotho merklich verbessert. Im Februar 2007 fanden erneut friedliche Wahlen statt. Die Auswirkungen der HIV/AIDS-Pandemie sind weiterhin eine Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.
Die weltweite Wirtschaftskrise war auch in Lesotho spürbar, insbesondere aufgrund des Nachfragerückgangs in den beiden wichtigen Exportbereichen Textilien und Diamanten. 2010 hat sich die wirtschaftliche Lage wieder positiv zu entwickeln begonnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Foto
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Das verwendete Reisedokument muss vor Einreise noch über mindestens zwei freie Seiten verfügen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Ein Visum ist bei einem Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten nicht erforderlich.
Bei der Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile; für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen sowie von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen:
- 400 Zigaretten oder 50 Zigarren,
- ein Liter Wein oder 1 Liter alkoholische Getränke,
- eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Strafen für den Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen sind empfindlich, und Verurteilte müssen mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen rechnen.
Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und ist mit hohen Strafen bedroht.
Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind strafbar.
Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Die Behörden liefern keine untere Altersbegrenzung - aus ärztlicher Sicht liegt diese bei 9 -12 Monaten. Die ehemals verlangte Nachweis einer Choleraimpfung wird derzeit nicht mehr gefordert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Lesotho zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke sollte vorhanden sein und verschreibungspflichtige Medikamente sollten mitgebracht werden. Gute ärztliche Versorgung ist in Bloemfontein/Südafrika (ca. 130km westlich von Maseru) gegeben.
HIV/AIDS
Für 2008 wurde geschätzt, dass 23,2 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) mit HIV infiziert sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Darminfektionen mit Durchfall sind landesweit möglich.
Einige Grundregeln zur Vermeidung von Durchfallerkrankungen
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, selbst Schälen oder desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Gifttiere
In allen tropischen und vielen subtropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler), vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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