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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Vollstreckung der Todesstrafe in Indien

30.07.2015 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, sagte zur Vollstreckung eines Todesurteils in Indien heute (30.07.):

Ich bin sehr bestürzt über die heutige Hinrichtung von Yakub Memon im indischen Nagpur. Deutschland lehnt ebenso wie alle übrigen EU-Staaten die Todesstrafe ausnahmslos ab. Wir werden uns gemeinsam mit unseren Partnern weiter für eine weltweite Abschaffung einsetzen.

Von 2004 bis 2012 gab es in Indien de facto ein Moratorium beim Vollzug der Todesstrafe. Mit großem Interesse habe ich in den vergangenen Wochen auch die intensive Debatte über die Todesstrafe in der indischen Öffentlichkeit verfolgt. Das waren ermutigende Zeichen und ganz im Sinne des klar erkennbaren globalen Trends zu Aussetzung und Abschaffung der Todesstrafe. Ich appelliere an die indische Regierung, zu einem Moratorium zurückzukehren und Schritte zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe einzuleiten.

Hintergrund:

Yakub Memon (53) wurde vor acht Jahren für seine Mittäterschaft bei den schweren Terroranschlägen vom März 1993 in Mumbai zum Tode verurteilt. Zwei der Haupttäterschaft Verdächtige sind weiterhin flüchtig. 2013 bestätigte der indische Supreme Court das Urteil gegen Yakub Memon. Präsident Mukherjee lehnte im April 2014 ein Gnadengesuch ab. Die Versuche, die Hinrichtung noch in letzter Minute aufzuschieben, scheiterten gestern, als der Supreme Court prozedurale Einwände zurückwies, und ein letztes Gnadengesuch nicht angenommen wurde.

Mit der Hinrichtung Memons wird die Todesstrafe in Indien zum dritten Mal vollstreckt, seit 2012 ein acht Jahre währendes De-Facto-Moratorium endete. In Indien werden Für und Wider der Todesstrafe aktuell intensiv öffentlich debattiert. Für Mitte August wird die Veröffentlichung zweier Berichte zur Todesstrafe in Indien erwartet: Die National Law Commission wird sich gegenüber dem Parlament mit Empfehlungen äußern. Außerdem wird eine empirische Untersuchung der National Law University zu allen derzeitigen Todeskandidaten (über 400) veröffentlicht, von der Einblicke in die sozialen Gesamtzusammenhänge der Verhängung der Todesstrafe in Indien erwartet werden.

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