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Ägypten

Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 18.05.2013
(Unverändert gültig seit: 06.05.2013)

Letzte Änderung: 
Besondere strafrechtliche Vorschriften - Filmen und Fotografieren

Aktuelle Hinweise

Reisen nach Ägypten sollten bis auf weiteres auf den Großraum Kairo, Alexandria, die Urlaubsgebiete am Roten Meer, die Touristenzentren in Oberägypten (insbes. Luxor, Assuan, Nilkreuzfahrten) und auf geführte Touren in der Weißen und Schwarzen Wüste beschränkt werden. Von Reisen in die übrigen Landesteile wird aufgrund der nach wie vor unübersichtlichen und unsteten Sicherheitslage weiterhin abgeraten, dies gilt insbesondere für den Sinai (mit Ausnahme der Touristenorte am Roten Meer im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba) sowie das ägyptisch-libysche Grenzgebiet. Von Reisen in den Nord-Sinai und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird dringend abgeraten. Überlandfahrten zwischen den oben genannten Städten bzw. Landesteilen sollten vermieden werden – es sollte wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.

Reisenden in Ägypten wird allgemein dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen (insbesondere im zeitlichen Umfeld zum Freitagsgebet) weiträumig zu meiden und die Medienberichterstattung sehr aufmerksam und regelmäßig zu verfolgen.

Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist in den letzten Monaten ein genereller Anstieg der Allgemein-Kriminalität (Banküberfälle, Car-Jackings, Handtaschenraub; vereinzelt auch mit Waffengewalt) zu beobachten.

Die nachfolgenden landesspezifischen Sicherheitshinweise gelten im Licht der aktuellen Hinweise fort:


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Jährlich verbringen ca. eine Million deutscher Touristen ihren Urlaub in Ägypten. Das Land verfügt über eine gut ausgebaute touristische Infrastruktur. Für die ganz überwiegende Mehrheit der deutschen Reisenden verlaufen die Aufenthalte im Land ohne Probleme. Gleichwohl sollten bei einer Reise nach Ägypten die nachfolgenden Hinweise unbedingt beachtet werden:

Terrorismus, Entführungsrisiken (insbes. Wüstengegenden / Sinai)

Anschläge auf Hotels und Touristenziele gab es zuletzt im Februar 2009. Anschlags- und Entführungsrisiken u. a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, können aber nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt aktuell insbesondere vor dem Hintergrund des deutschen Engagements in Mali. In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt.

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Dies gilt insbesondere für die Grenzregion zu Libyen und zum Sudan.

Dieser Sicherheitshinweis gilt nicht für besser gesicherte Reiseziele wie Abu Simbel, Assuan oder die zwischen Luxor und Siwah gelegenen Oasen.

Auf dem gesamten Sinai ist die Sicherheitslage weiterhin angespannt. Es ist ein erhöhtes Entführungsrisiko erkennbar, das auch für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren, nicht ausgeschlossen werden kann. Es gab wiederholt kurzfristige Entführungen von Touristen durch Beduinenstämme. Von Reisen auf den Sinai (mit Ausnahme der Touristenorte im Küstenstreifen zwischen Sharm-El-Sheikh und Nuweiba) wird daher derzeit abgeraten. Nächtliche Transfers zwischen dem Flughafen Sharm-El-Sheikh und den Orten auf dem Küstenstreifen bis Nuweiba sollten vermieden werden.Eine besonders hohe Gefährdung besteht im Nord-Sinai und im Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen. Wegen der wirtschaftlich schwierigen Lage von Teilen der Bevölkerung kommt es im Nord-Sinai und im Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenblockaden. Von Reisen in den Nord-Sinai und in das Grenzgebiet zwischen Ägypten und Israel bzw. dem Gaza-Streifen wird daher dringend abgeraten.

Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt.

Regulär ist der Grenzübergang zwischen Ägypten und dem Gazastreifen in Rafah an sechs Tagen pro Woche (außer freitags) geöffnet. Es kann allerdings jederzeit zu einer vollständigenSchließung des Grenzübergangs Rafah kommen. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können in solchen Fällen keine konsularische Hilfe leisten.

Demonstrationen und gewalttätige Ausschreitungen

Zum zweiten Jahrestag der Revolution am 25. Januar 2013 und anlässlich der Verkündung des Urteils im sog. Port-Said-Verfahren (Todesfälle im Fußballstadion von Port-Said) am 26. Januar 2013 ist es in Kairo und zahlreichen anderen Städten zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Brennpunkte waren insbesondere Suez und Port Said, aber auch Kairo und Alexandria. Im zeitlichen Umfeld der Verkündung des zweiten Urteils im sog. Port-Said Verfahren am 9. März 2013 kam es erneut zu Ausschreitungen. Es gab zahlreiche Tote und Verletzte. Generell kommt es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nehmen.

In Kairo konzentrieren sich die Ausschreitungen in der Regel auf das Gebiet um den Tahrir-Platz, das Fernsehgebäude Maspero, die Brücke des 6. Oktober, die Zentrale der Muslimbrüder in Moqqattam und den Präsidentenpalast in Heliopolis. Bei der Fahrt zum bzw. vom Internationalen Flughafen Kairo sollten diese Bereiche gemieden werden; es sollte ausreichend Zeitpuffer eingeplant werden, weil es zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Hotels in unmittelbarer Nähe des Tahrir-Platzes (wie bspw. Ramses Hilton, Semiramis Intercontinental, Shepheard-Hotel) können nicht mehr uneingeschränkt als sicher betrachtet werden, da es zu wiederholten Übergriffen durch gewalttätige Demonstranten gekommen ist. Bei einem Besuch des Ägyptischen Museums ist erhöhte Umsicht angezeigt, der Zugang sollte vom rückwärtigen Bereich her erfolgen.

Der Zeitpunkt der Wahlen zum Parlament ist nach wie vor unklar; der ursprünglich vorgesehene Wahlkalender ist nicht mehr gültig. Nach den Erfahrungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im zeitlichen und räumlichen (Wahllokale) Umfeld der Wahlen zu Demonstrationen kommt, die auch einen gewalttätigen Verlauf nehmen können.

Minengefahr

Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.

Straßen-, Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr

Im Straßenverkehr besteht wegen des oft riskanten Fahrverhaltens der Verkehrsteilnehmer stark erhöhte Unfallgefahr. Dies gilt vor allem bei der Benutzung von Reise- und Minibussen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird auch deshalb dringend abgeraten. Das ägyptische Schienennetz ist größtenteils veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Auch vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Straße oder der Schiene so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.

Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.

Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de


Allgemeine Reiseinformationen

Verhaltensregeln und allgemeine Sicherheitshinweise
Gastfreundschaft hat in Ägypten einen hohen Stellenwert. Zugleich ist es aber selbstverständlich und wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Die Rücksichtnahme auf die Moralvorstellungen einer islamisch geprägten Gesellschaft beim Aufenthalt in Ägypten ist ein allgemein geltendes Gebot der Achtung, Höflichkeit und des gesunden Menschenverstandes(siehe auch unter Besondere strafrechtliche Bestimmungen).

Bei Aufenthalten außerhalb von Hotel- und Ferienanlagen, in Städten und bei Reisen über Land ist eine nicht körperbetonte, Arme und Beine bedeckende Kleidung angemessen. In jüngerer Zeit mehren sich Berichte, nach denen Individualreisende - gerade auch an Sehenswürdigkeiten - vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage verstärkt belästigt und bedrängt werden; bei allein reisenden Frauen besteht die Gefahr sexueller Belästigungen. Die Polizei ist nicht immer willens und/oder in der Lage, hiergegen effektiv einzuschreiten.

Vor dem Hintergrund jüngster Unfälle sollten sich Reisende bei der Benutzung von (technischen) Einrichtungen bzw. Geräten (Heißluftballons, Tauchausrüstungen, Quads, etc.) vor Benutzung davon überzeugen, dass diese sich in einem guten Zustand befinden und regelmässig gewartet werden.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.

Versorgung mit Treibstoff / Strom

Bei Individualreisen mit dem PKW – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist. Insbesondere bei Dieselkraftstoff gibt es Engpässe, die zu sehr langen, mitunter mehrtägigen Wartezeiten an den Tankstellen führen.  

Engpässe gibt es auch im Bereich der Stromversorgung. Bereits jetzt kommt es landesweit regelmäßig zu kurzfristigen (minuten- oder stundenweisen) Stromabschaltungen, die sich mit steigenden Temperaturen verlängern könnten.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Ja

Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre

Anmerkungen:
Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Derzeit beträgt die Gebühr 15 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR).  

In Dienst- und Diplomatenpässe werden ausnahmslos keine Visa bei der Einreise erteilt. Es erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen müssen sich zur Beantragung des benötigten Visums rechtzeitig vor Reiseantritt mit der Reisestelle der Behörde oder Institution in Verbindung setzen, in deren Auftrag sie die Reise durchführen.

Einreise aus Israel

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (US-$ 15,00) zu erwerben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


Besondere Zollvorschriften

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden.

Die Wiederausfuhr von ägyptischen Altertümern, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Botschaft in Berlin.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet.

Anders als in Deutschland sind in Ägypten Prostitution und Ehebruch strafbar. Darüber hinaus bestehen weit gefasste Tatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann, zumal wenn sie offen gezeigt wird. Allerdings ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß droht Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Weitere Hinweise und Empfehlungen sind auf der Homepage der Botschaft Kairo unter www.kairo.diplo.de  zu finden.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Meningokokkenmenigitis (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Krankheiten

Ägypten gilt seit Jahren als malariafrei.

Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen (z.B. West-Nile-Fieber, Leishmaniose, Filariose, Rift-Valley-Fieber) eine Expositionprophylaxe (helle, körperbedeckende Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ratsam.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Die Prävalenz im Land ist gering (< 0,1% der Bevölkerung).

Hepatitis C

Die Erkrankung hat weltweit die höchste Prävalenz in einer Bevölkerung. Übertragungsrisiko besteht insbesondere bei direktem Blutkontakt. In diesem Zusammenhang müssen auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre kritisch gesehen werden.

Durchfallerkrankungen

Sehr häufig in Ägypten! Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich allerdings viele Durchfallerkrankungen vermeiden.

Bitte lesen sie hierzu auch das entsprechende Merkblatt unter folgendem link:

www.auswaertiges-amt.de

Vogelgrippe

Es ist zu menschlichen Erkrankungen und Todesfällen gekommen (weltweit zweithäufigste Anzahl menschlicher Infektionen). Das Risiko für Reisende ist aber sehr gering. Kontakt zu Geflügel trotzdem möglichst meiden. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht kein Infektionsrisiko.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht bei Süßwasserkontakt (insbesondere Nildelta, Niltal, Nebenflüsse). Baden sollte daher dort grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.

Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

 Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000


Weltweite Terrorwarnung

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

Reisemedizinische Hinweise

FAQ

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema "Sicherheitshinweise"

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