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Äquatorialguinea: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 18.06.2013
(Unverändert gültig seit: 04.06.2013)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise zu den Wahlen gelöscht
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich niedrig. Gleichwohl ist vor allem in den Städten Malabo und Bata Vorsicht geboten, insbesondere bei der Nutzung von Taxen, die in der Regel mehrere Personen befördern. Hier kommt es häufiger zu Zwischenfällen. Auch nehmen Einbrüche in Wohnungen bzw. Häuser zu.
Schwere Verkehrsunfälle ereignen sich meist aufgrund alkoholisierten Fahrens. Die Verursacher sind häufig recht verkehrsuntaugliche Taxis. Von Autofahrten Samstag abends und Sonntag nachmittags und abends ist abzuraten. Sollten Sie selbst mit einem (gemieteten) Fahrzeug -wobei Autos erfahrungsgemäß nur mit Fahrer angemietet werden können- in einen Unfall mit schwerem Personenschaden oder Todesfolge verwickelt werden, müssen Sie mit längerer Untersuchungshaft und einem Strafprozess rechnen. In einem solchen Fall sollten Sie unbedingt versuchen, umgehend mit der deutschen Botschaft in Malabo Kontakt herzustellen: + 240 222 60 70 20 oder + 240 222 79 53 00.
Wegen wiederholter Putschversuche (zuletzt Angriff auf den Präsidentenpalast am 17. Februar 2009) und Piraterie kontrollieren die Behörden Ausländer besonders genau auf ordnungsgemäße Papiere (Visum, gültiger Pass, etc.) und gehen streng gegen tatsächliche und vermutete Unregelmäßigkeiten vor. An den häufigen Check-Points muss mit willkürzlichen Kontrollen und Versuchen, Geld zu fordern, gerechnet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Äquatorialguinea, das einzige spanischsprachige Land Afrikas, ist touristisch kaum erschlossen. Grundsätzlich kann jede Region im Land bereist werden. Bestimmte Reiseziele, beispielsweise der Pico Basile sowie der Nationalpark Moka auf der Insel Bioko, erfordern eine Sondergenehmigung.
Flüge der lokalen Fluggesellschaften können nicht über das Internet, sondern nur vor Ort gebucht und bar bezahlt werden.
Die Preise in Äquatorialguinea sind vergleichsweise hoch. Kreditkarten werden lediglich in den großen Hotels akzeptiert, wobei allerdings damit gerechnet werden muss, dass die entsprechende Technik nicht funktioniert. Gleiches gilt für Geldautomaten, die in Malabo am Flughafen, im Hotel Hilton neben dem Flughafen, bei der Zentrale der SGBGE Bank und am Hotel Sofitel President Palace in der Innenstadt zu finden sind. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in Euro mitzubringen, das vor Ort gewechselt werden kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja - Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen: Bei Ein- und Ausreise ist ein internationaler Impfausweis mit gültigem Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Äquatorialguinea ein Visum. Dieses muss vor Antritt der Reise bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Es wird empfohlen, das Visum lange im Voraus zu beantragen. Nähere Hinweise finden Sie unter
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.botschaft-aequatorialguinea.de/ .
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Die Bundesrepublik unterhält in Malabo eine Botschaft als Kleinstvertretung, die keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnimmt, aber Nothilfe leistet. (Tel.: +240 222 607020 oder +240 222 79 53 00, e-mail: embajada.alemania.malabo@diplo.de).
Für Passangelegenheiten u. a. ist die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig (Tel.: +237 22 22 38 81 / e-mail: info@jaunde.diplo.de). Die Botschaft Spaniens in Malabo sowie das spanische Generalkonsulat in Bata erteilen Schengen-Visa.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Spezielle Zollvorschriften sollten vor Reisebeginn bei der zuständigen äquatorialguineischen Botschaft erfragt werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Beim Fotografieren sollte Zurückhaltung geübt werden. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (offizielle Gebäude, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen usw.) besteht Fotografierverbot. Die Polizei geht streng gegen Verstöße vor.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung ist bei der Ein- und Ausreise vorzulegen. Eine Gelbfieberimpfung ist darüber hinaus für alle Personen älter als 1 Jahr auch medizinisch indiziert. Abweichend von offiziellen Regelungen kann der Nachweis einer Choleraimpfung verlangt werden, besonders bei Einreise über Land oder aus einem Endemiegebiet.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
· körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt, insbesondere in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern) kann eine Impfung sinnvoll sein. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis(Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist im öffentlichen Sektor vielfach apparativ und hygienisch problematisch. Oft fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte.
In Bata und Malabo gibt es neben öffentlichen Krankenhäusern die Privat-Krankenhäuser „La Paz Medical Center“ mit ausländischem Personal auf weitgehend europäischem Standard so dass Nothilfe in jedem Fall gewährleistet ist. Barzahlung ist erforderlich.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
In den beiden größeren Städten Malabo und Bata gibt es Apotheken, die im Regelfall die wichtigsten Medikamente führen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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