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Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 16.01.2024)

Letzte Änderungen:
Neustrukturierung Gesundheitsteil
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen und Trickbetrügereien gibt es insbesondere an von Touristen besuchten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Fahrzeug-Diebstähle und Einbrüche kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Stellen Sie Wohnmobile und Campingwagen nur auf bewachten Campingplätzen ab und lassen Sie in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht kontinentales Klima.

Rumänien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Freilebende Bärenpopulation

In den rumänischen Karpaten gibt es eine größere freilebende Bärenpopulation.
Bären nähern sich gelegentlich auch Ortschaften und Landstraßen auf der Suche nach Nahrung, z.B. an der Transfăgărăşan-Landstraße.

  • Beachten Sie bei Wanderungen, insbesondere in bewaldeten, abgelegenen Gebieten entsprechende Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Halten Sie sich von den Tieren fern und füttern Sie sie nicht.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

An den Landesgrenzen muss aufgrund des verstärkten Personen- und insbesondere Warenverkehrs von/nach Ukraine mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Es gibt ein dichtes Eisenbahnnetz, öffentliche Busse, Inlandsflüge, Taxis und Mietwagen.
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Informationen über eventuelle Staubildungen bietet die rumänische Grenzpolizei. Zahlreiche Autobahnabschnitte sind weiterhin unvollendet bzw. im Bau, Fahrbahnqualitäten sind dadurch sehr unterschiedlich.

Für Fahrzeuge ist eine Straßenbenutzungsgebühr zu entrichten: Die Rovinieta kann online, an Tankstellen oder Grenzübergängen erworben werden. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann. Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Gefahrenstellen wie Schlaglöcher oder Unterspülungen am Fahrbahnrand sind oftmals schlecht oder gar nicht ausgeschildert. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen

In Rumänien gilt absolutes Alkoholverbot. Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt eine Winterreifenpflicht.
Es sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen.

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
Geldstrafen bei Verkehrsverstößen sind sofort zu entrichten, eine Quittung muss ausgestellt werden. Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen.

Taxis haben Preisaufkleber und sind verpflichtet, einen Taximeter zu benutzen. Kleinere Geldscheine sind empfehlenswert, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.
Am Flughafen Otopeni können Taxis über ein automatisiertes Terminal gerufen werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Sicherheitshinweise der rumänischen Behörden

Die rumänischen Behörden nutzen Cell Broadcasting, um erforderlichenfalls Warnmeldungen in rumänischer und englischer Sprache unmittelbar auf alle Mobiltelefone in einer bestimmten Region zu versenden.

  • Bitte leisten Sie ggf. den Anweisungen in der Warnmeldung Folge.

LGBTIQ

Die Rechte von LGBTIQ-Personen sind in Rumänien insoweit geschützt, als per Gesetz jegliche Form der Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung verboten ist (umgesetzte EU-Richtlinie). Gleichwohl berichten Nichtregierungsorganisationen über gesellschaftliche Diskriminierung.

Rechtliche Besonderheiten

Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.

Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.

Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen drei und 25 Jahren.

Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen drei und 18 Jahren nach sich ziehen.

Prostitution ist eine Ordnungswidrigkeit.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen fünf und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen einem und fünf Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach dem rumänischen Strafgesetzbuch können auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Lei (RON). Bargeld sollte nur in Banken und Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Debitkarte (Girocard)) beachtet werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Wichtig: Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes einschließlich des Ausreisetages gültig sein. Die Ausreise aus Rumänien mit einem abgelaufenen Reisedokument ist nicht möglich.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.

Weitere Einzelheiten bietet der rumänische Zoll.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B angeraten. Selten ist eine Impfung gegen Tollwut notwendig, falls ein vorhersehbares Risiko durch den geplanten Umgang mit Tieren besteht.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Rumänien ist insbesondere in ländlichen Regionen nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

West-Nil-Fieber kann landesweit zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.

  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.

Die in Rumänien vorkommende Erkrankung FSME wird zwischen Frühjahr und Herbst durch Zecken übertragen. Besondere Risikoregionen sind der Kreis Tulcea, Siebenbürgen (Transsylvanien) am Fuß der Karpaten und die siebenbürgischen Alpen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis) auftreten.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Tollwut wird in Rumänien selten vorrangig über Füchse übertragen. Vereinzelte Fälle von Tollwut bei Hunden sind beschrieben. Der Nachweis von Tollwut beim Menschen erfolgte zuletzt 2012. Im Jahr 2022 wurden in der Region Suceava bei verschiedenen Tieren Tollwut nachgewiesen. Tollwutimpfstoffe und Immunglobulin sind nicht sicher im ganzen Land erhältlich.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren.
  • Sollten Sie von einem Fuchs oder Hund gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten, falls ein vorhersehbares Risiko durch den geplanten Umgang mit Tieren besteht.

Weitere Gesundheitsgefahren

Vor allem in den Wintermonaten kann es insbesondere in großen Städten durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App Sunsmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Schwarze Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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