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Erklärung des Beauftragten für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe zur Entscheidung des US-Supreme Court zur gleichgeschlechtlichen Ehe

26.06.2015 - Pressemitteilung

Zur Entscheidung des US-Supreme Court über die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Eheschließungen erklärte Christoph Strässer, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, heute (26.06.):

Ich begrüße die Entscheidung des obersten US-Gerichtshofes über die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Eheschließungen sehr! Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung erfolgt und die Diskriminierung bei der Eheschließung aufgrund der sexuellen Orientierung nunmehr in allen Bundesstaaten der USA abgeschafft. Ich hoffe, dass die übrigen 14 Bundesstaaten den Urteilsspruch zügig umsetzen.

Wir sollten diese Entscheidung zum Anlass nehmen, auch hier in Deutschland weiter offen über die Gründe der bestehenden Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft zu diskutieren - auch darüber, ob ein Festhalten an dieser Unterscheidung überholt ist. Ich habe die Hoffnung und Erwartung, dass wir auch in Deutschland zu einer kompletten Gleichstellung zwischen der Lebenspartnerschaft und der Ehe gelangen. Ich arbeite dafür, dass bestehende Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität vollständig abgeschafft werden. Dies betone ich regelmäßig während meiner Reisen in andere Länder, dafür setze ich mich genauso in Deutschland ein.

Hintergrund:

Das höchste US-Gericht hat die gleichgeschlechtliche Eheschließung in allen 50 Bundesstaaten für zulässig erklärt. Die amerikanische Verfassung garantiere landesweit ein Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließungen, urteilten die Richter laut der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Die bislang bestehenden Verbote in 14 Bundesstaaten müssen damit aufgehoben werden. Derzeit erlauben 36 Staaten sowie der Bundesdistrikt Washington D.C. die gleichgeschlechtliche Ehe.

Deutschland setzt sich weltweit dafür ein, dass die Menschenrechte aller ohne Einschränkung geachtet werden. Dies bedeutet auch, dass die Staaten den Schutz von LGBTI-Personen vor Gewalt effektiv sicherstellen und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität verhindern müssen. Darüber hinaus steht Deutschland international mit Vertretern der Zivilgesellschaft im Austausch und unterstützt Projekte, die zur Stärkung und Vernetzung von Menschenrechtsverteidigern und Überwindung von gesellschaftlichen Vorurteilen gegen LGBTI-Personen beitragen.

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