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Menschenrechtsbeauftragte begrüßt Freilassung von Ildar Dadin

27.02.2017 - Pressemitteilung

Anlässlich des Urteils zur Freilassung des russischen Bürgerrechtlers Ildar Dadin am 22. Februar durch den Obersten Gerichtshof Russlands erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe Bärbel Kofler heute (27.02.):

Mit großer Erleichterung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Verurteilung von Ildar Dadin aufgehoben wurde. Ich hoffe, dass diese Entscheidung auch als Signal der Justiz verstanden wird, das unverhältnismäßige Vorgehen der russischen Behörden gegen friedliche Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit zu beenden.

Der wachsenden Tendenz, in Russland unabhängige Stimmen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen, muss dringend Einhalt geboten werden. Ich rufe die russischen Behörden auf, das auch in der russischen Verfassung verankerte Recht auf friedliche Demonstrationen zu schützen und Gesetze zur Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards zu bringen und entsprechend anzuwenden.

Gleichzeitig ist es dringend notwendig, alle Vorwürfe der Misshandlung Inhaftierter umfassend und unabhängig aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu hat sich Russland als Mitglied des Europarats verpflichtet.

Hintergrund:

Der russische Bürger Ildar Dadin hatte sich wiederholt in der Öffentlichkeit für die Einhaltung der Menschenrechte, v.a. der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, eingesetzt. Mit seiner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft im Straflager Ende 2015 hatte die russische Justiz erstmals eine im Jahr 2014 eingeführte Verschärfung des Versammlungsrechts angewandt. Waren Verstöße gegen das Demonstrationsrecht zuvor als Ordnungswidrigkeit gehandhabt worden, sind nach § 212.1 des Russischen Strafgesetzbuches seitdem bei wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu fünf Jahre Haft vorgesehen.

Dadin wurde für schuldig befunden, ab Herbst 2014 an mehreren nicht von den Behörden genehmigten, friedlichen politischen Protesten teilgenommen zu haben, wofür er jeweils mit Ordnungsstrafen zur Verantwortung gezogen worden war. Dadin hatte 2016 dem Aufsichtspersonal in der Haft schwere Misshandlungen vorgeworfen.

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