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Korea Demokratische Volksrepublik, Nordkorea

Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea): Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 21.05.2013
(Unverändert gültig seit: 17.04.2013)

 

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise 

 

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Vor dem Hintergrund der aktuellen Drohungen aus Nordkorea sollte von Reisen nach Nordkorea, die nicht notwendig sind, derzeit abgesehen werden. Reisende sollten aktuelle Nachrichten über die Region aufmerksam verfolgen.
Die Teilung der koreanischen Halbinsel und die schwierigen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und Nordkorea haben die Sicherheitslage für Reisende in den Norden nur vorübergehend beeinträchtigt. Diese Einschätzung gilt grundsätzlich auch weiterhin nach dem Start einer nordkoreanischen Langstreckenrakete am 12. Dezember 2012, dem am 12. Februar 2013 durch Nordkorea durchgeführten Nukleartest, sowie nach der Aufkündigung des Waffenstillstandsabkommens. Die Spannungen zwischen Nordkorea und Südkorea sowie den USA haben in den letzten Wochen zugenommen bis hin zu Kriegsdrohungen durch Nordkorea. Eine militärische Aktion seitens Nordkoreas kann nicht ausgeschlossen werden.  

Mehrfach kam es zu Übergriffen der Bevölkerung auf fotografierende Ausländer, die ohne koreanische Begleiter in Pjöngjang zu Fuß unterwegs waren. Meist folgte anschließend eine Festnahme des Ausländers durch die Polizei. Deswegen sollte beim Fotografieren auch anscheinend harmloser Motive stets umsichtig vorgegangen und gegebenenfalls um Erlaubnis gefragt werden.

Die medizinische Versorgung, insbesondere auf dem Land, ist absolut unzureichend. Selbst auf Ersthelfer nach Autounfällen bei Überlandfahrten muss unter Umständen stundenlang gewartet werden. Sicherheitsgurte sollten wo immer möglich unbedingt benutzt werden, sind aber auch in für den Tourismus vorgesehenen Fahrzeugen oft nicht vorhanden


Allgemeine Reiseinformationen

Die Demokratische Volksrepublik Korea ist weltweit eines der Ausländern am wenigsten geöffneten Länder. Dem entsprechend ist Tourismus nur als Gruppen- oder Individualreise, in jedem Fall mit ständiger Begleitung durch einen Dolmetscher, zugelassen. Alle Besuche außerhalb der Hauptstadt sind genehmigungspflichtig, sie – wie im Übrigen der gesamte Reiseverlauf - werden von den Sicherheitsorganen strikt überwacht. Nicht alle Regionen sind für Ausländer zugänglich. Unkontrollierte Kontakte mit Einheimischen sind praktisch unmöglich und der Bevölkerung unter Strafandrohung untersagt. Individualtourismus europäischen Zuschnitts gibt es nicht. Die touristische Infrastruktur auch in den zugänglichen Gebieten hat nur ein niedriges Niveau.

Die Demokratische Volksrepublik Korea wird seit Jahren von einer Versorgungskrise heimgesucht, die auch Auswirkungen auf Reisende hat. Mit Strom- und Wasserausfällen muss selbst in der Hauptstadt gerechnet werden, ebenso wie mit im Winter kaum geheizten Räumen. Die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs ist eingeschränkt, auf dem Lande stärker als in der Hauptstadt.

Ausländische Medien sind nicht erhältlich; Zugang zu ihnen ist Einheimischen untersagt. Internetverbindungen stehen Reisenden in der Regel nicht zur Verfügung.

Eine Respektierung des herrschenden Personenkults wird erwartet.

Die durch das Nuklear- und Raketenprogramm Nordkoreas hervorgerufenen politischen Spannungen auf der koreanischen Halbinsel haben bislang keine Auswirkungen auf die Sicherheit deutscher Staatsbürger in Nordkorea.

Zahlungsverkehr
Alle Ausgaben, die Ausländer in Nordkorea vornehmen, müssen in Fremdwährung (EURO, US-Dollar oder Yuan) und ausschließlich in bar geleistet werden; Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Geldautomaten gibt es nicht.  
Es gibt keine Möglichkeit sich über Western Union oder andere Banken Geld nach Nordkorea zu transferieren, auch nicht über die deutsche Botschaft. Für die gesamte Reise und alle zu erwartenden Ausgaben müssen Barmittel mitgebracht werden.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja

Vorläufiger Reisepass: Nein

Personalausweis: Nein

Vorläufiger Personalausweis: Nein

Kinderreisepass: Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch drei Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Demokratische Volksrepublik Korea ein Visum, das in der Regel von der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea in Berlin ausgestellt wird (in Ausnahmefällen kann das Visum auch durch eine andere DVRK-Botschaft, z.B. in Peking, ausgestellt werden). Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen mindestens vier Wochen. In jedem Fall ist eine Einladung von koreanischer Seite erforderlich. Bei touristischen Reisen regelt dies das Reisebüro. Die Antragsunterlagen können der DVRK-Botschaft vorab auf dem Postweg zugeschickt werden. Zur Visa-Erteilung selbst ist in der Regel eine persönliche Vorsprache nötig.

Die Verlängerung des Visums ist in Ausnahmefällen vor Ort möglich, falls die koreanische Seite Interesse an einem verlängerten Aufenthalt hat.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.


Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Fotoapparate, Radios, ausländische Publikationen etc. sind bei der Einreise zu deklarieren. Mobiltelefone und GPS sind zu deklarieren und zu hinterlegen. Computer werden auf Internet- und Telefoniefähigkeit untersucht, Computerdateien durchsucht. Devisen müssen bei Einreise deklariert werden.

Die Einfuhr von Waffen, mit Ausnahme von Jagdwaffen, die bei der Einreise deklariert werden müssen, ist strikt untersagt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das Fotografieren aller als sicherheitsrelevant geltenden Bereiche (militärische Anlagen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen, Brücken etc.) ist verboten. Gleiches gilt für alles, was die Staatsorgane als dem eigenen Image abträglich ansehen könnten, z. B. auch ärmlichere Teile der Städte. Im Zweifelsfall wird empfohlen, die ständig anwesende Begleitung zu fragen.

Drogenbesitz wird strengstens geahndet.

Spontane Unterhaltungen mit Nordkoreanern können den Angesprochenen in Schwierigkeiten bringen.


Medizinische Hinweise

Die medizinische Versorgung ist landesweit äußerst unzureichend. Wegen des allgemeinen Mangels an Medikamenten, Verbandsstoffen, medizinischen Instrumenten und Hilfsmitteln wird eine gut ausgestattete Reiseapotheke empfohlen. Krankenhäuser, selbst die speziell für Ausländer vorgesehenen, bieten keinen westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in anderen Ländern behandelt werden. Daher sollte der Abschluss einer Flug-Rückholversicherung für medizinische Notfälle erwogen werden.

Die Trinkwasseraufbereitung ist mangelhaft. Durchfall und Hepatitis A treten deshalb häufig auf. V.a. in ländlichen Gebieten kann die Japanische Encephalitis auftreten. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Reisemediziner beraten und impfen lassen.

Auch in der Demorkratischen Volksrepublik Korea ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes in der rechten Randspalte.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
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Tel.: +49 30 1817 2000
Fax: +49 30 1817 51000


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Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen.

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