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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum Urteil gegen die chinesische Journalistin Gao Yu

17.04.2015 - Pressemitteilung

Zur Verurteilung der chinesischen Journalistin Gao Yu zu sieben Jahren Haft erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (17.04.):

Die heutige Verurteilung der chinesischen Journalistin Gao Yu zu sieben Jahren Haft wegen angeblich 'illegaler Weitergabe von Staatsgeheimnissen an das Ausland' erfüllt mich mit großer Bestürzung. Gao Yu ist nicht nur eine der renommiertesten Journalisten des Landes, sondern leistet seit Jahrzehnten auch einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der chinesischen Zivilgesellschaft.

Das intransparente Verfahren, insbesondere das offenbar erzwungene und dadurch gerichtlich nicht verwertbare Fernsehgeständnis, und das Urteil zeigen schwerwiegende rechtsstaatliche Mängel. Die zunehmende Kriminalisierung und Strafverfolgung von Aktivisten schadet nicht nur der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern auch dem Ansehen Chinas im Ausland.

Ich fordere die chinesische Führung auf, politische Freiheiten, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zu stärken und die Erwartungen an die Reformbereitschaft nicht zu enttäuschen. Dazu gehören auch Fortschritte bei der Achtung von Menschenrechten und die Freilassung aller Personen, die wegen der friedlichen Ausübung ihres verfassungsgemäßen Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert sind.

Hintergrund:

Gao Yu gehört zu den renommiertesten Journalisten Chinas und hat verschiedene internationale Journalistenpreise erhalten. Zuletzt hat sie als freie Autorin für verschiedene Internetplattformen und Rundfunksender gearbeitet, darunter lange Jahre auch für die Deutsche Welle.

Am 24. April 2014 war die jetzt 71-jährige Gao Yu unter dem Vorwurf 'illegaler Weitergabe von Staatsgeheimnissen an das Ausland' verhaftet worden; seit November letzten Jahres lief ein nicht öffentliches Gerichtsverfahren. Frau Gao wird vorgeworfen, sich ein geheimes Parteidokument beschafft und an eine Webseite im Ausland weitergegeben zu haben. Dabei soll es sich um das sogenannte Dokument Nr. 9 handeln, in dem sieben Tabus definiert werden, über die in chinesischen Universitäten, Medien etc. nicht gesprochen werden soll – darunter westliche Werte und Rechtsstaatlichkeit. Die Verhaftung von Frau Gao reiht sich ein in die seit Mitte April 2014 laufende Festnahmewelle gegen chinesische Aktivisten, Dissidenten, kritische Journalisten und Intellektuelle.

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