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Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 24.05.2013
(Unverändert gültig seit: 22.04.2013)
Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Flugverkehr
Aktuelle Hinweise
Es wird zu erhöhter Vorsicht beim Verzehr von Alkohol geraten. Mehrere Kranken- und Todesfälle, zuletzt Ende Dezember 2012, nach dem Genuss von alkoholischen Getränken in den Regionen Lombok und Bali lassen auf mit Methanol verunreinigte Getränke schließen. Methanolvergiftungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen und schlimmstenfalls tödlich verlaufen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach den Anschlägen auf die Hotels Ritz Carlton und J.W. Marriott am 17. Juli 2009 in Jakarta hat sich die Sicherheitslage in Indonesien dank des entschiedenen Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen die terroristischen Netzwerke weitestgehend beruhigt. Trotz hoher Sicherheitsmaßnahmen und beachtlicher Ermittlungserfolge - u.a der Festnahme mehrerer Personen im Zusammenhang mit einem vereitelten Bombenanschlag am 21. April 2011 in Gading Serpong - können terroristische Aktivitäten weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Dies zeigten zuletzt eine Serie von versuchten Paketbombenanschlägen im März 2011 und zwei Selbstmordattentate auf eine Polizeimoschee in Cirebon, West-Java, am 15. April 2011 und auf eine Kirche in Solo, Zentraljava, am 25. September 2011. Reisende sollten deshalb größeren Menschenansammlungen und Demonstrationen fernbleiben und wachsam sein. Besondere Vorsicht ist während christlicher Feiertage, wie Ostern oder Weihnachten, geboten.
In der Autonomieregion Aceh (Nordsumatra) ereigneten sich Ende November 2009 drei bewaffnete Anschläge auf westliche Ausländer, gefolgt von einem bewaffneten Angriff auf eine Polizeistation in Hamparan Perak nahe Medan (Nordsumatra) am 22. September 2010. Diese Vorgänge konnten durch die indonesischen Sicherheitskräfte aufgeklärt werden.
Reisende sollten sich bei Aufenthalten in Nordsumatra stets über die aktuelle Sicherheitslage informieren. Gleiches gilt für alle Regionen mit ethnischem oder religiösem Konfliktpotential, wie Papua und West-Papua sowie die Molukken.
Innenpolitische Situation
Die letzten beiden demokratischen Wahlen, die Parlamentswahlen am 9. April 2009 und die Präsidentschaftswahlen am 8. Juli 2009, verliefen durchweg friedlich. Indonesien ist bemüht, die errungene Stabilität als Demokratie durch verbesserten rechtsstaatlichen Schutz abzusichern.
Sicherheitslage
Die Führungsspitze der indonesischen Terrorzellen wurde nach den Anschlägen von Jakarta im Juli 2009 durch das entschiedene Vorgehen der Polizei empfindlich getroffen. Der Verfolgungsdruck der indonesischen Behörden wurde weiter ausgedehnt und intensiviert, dennoch können weitere terroristische Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden.
An Orten, besonders in Jakarta und auf Bali, die bevorzugt von Ausländern frequentiert oder mit dem westlichen Ausland identifiziert werden, wie Hotels, Botschaften, Einkaufszentren und touristische Einrichtungen, sollte man die Sicherheitsmaßnahmen des Wachpersonals akzeptieren, wozu auch Einlasskontrollen und die Durchleuchtung von Handgepäck zählen.
Ethnische und religiöse Spannungen
In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon kam es zuletzt im September 2011 zu Unruhen mit Toten und Verletzten. Die Situation hat sich wieder stabilisiert; erhöhte Vorsicht bei Reisen in die Region wird dennoch empfohlen. In Zentralsulawesi um die Stadt Poso kam es in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt zu Unruhen. Die Sicherheitslage hat sich dort seit 2007 jedoch stabilisiert.
In den Provinzen Papua und West-Papua ereigneten sich seit August 2011 eine Reihe von gewalttätigen Zwischenfällen mit Todesfolge sowohl in der Provinzhauptstadt Jayapura (Papua) als auch rund um die Grasbergmine nahe Timika (West-Papua) und im Distrikt Puncak Jaya (West-Papua). Für Papua und West-Papua gelten außerdem besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt bei nicht-touristischen Aufenthalten. Reisen in die genannten Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden.
Naturkatastrophen
In ganz Indonesien sind derzeit verstärkt vulkanische Aktivitäten und Erdbeben zu verzeichnen. Mehrere Vulkane in Indonesien sind weiterhin aktiv. In deren Nähe sollten sich Reisende nicht aufhalten, da mit erheblichen Gesundheitsrisiken gerechnet werden muss.
Reisenden in der Region wird empfohlen, das Nachrichtenbild stets aufmerksam zu verfolgen.
Indonesien ist der größte Inselstaat der Erde und umfasst Tausende Inseln. Die Gefahr von Seebeben verbunden mit Tsunamis ist ständig gegeben. Am 26. Dezember 2004 hatte ein Seebeben vor der Insel Sumatra eine zerstörerische Flutwelle ausgelöst, die Tausende Todesopfer forderte.
Piraterie
Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) sind durch Piraterie gefährdet.
Allgemeine Reiseinformationen
Verkehrsinfrastruktur
Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien leidet häufig an technischen Mängeln und generell am mangelnden Risikobewusstsein der Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheitsanforderungen und
-vorkehrungen liegen deutlich unter europäischem Niveau. Der Straßenverkehr, insbesondere außerhalb der Großstädte, ist unfallträchtig. Fahrzeuge sollten grundsätzlich nur mit Fahrer angemietet werden. Aufgrund der ungewohnten Verkehrssituation kommen Unfälle mit angemieteten Motorrädern häufig vor, insbesondere auf Bali; daher wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Flugverkehr
In Indonesien werden Flugverbindungen von mehreren Fluggesellschaften angeboten, die Europa aus Sicherheitsgründen nicht anfliegen dürfen. Die Mehrzahl der Krankenversicherungen lehnt die Erstattung von Leistungen ab, wenn die gesundheitliche Schädigung auf einem Flug mit einer gelisteteten Fluggesellschaft entstanden ist. Aus diesem Grund wird geraten, vor Flugbuchung die Web -Seite der Europäischen Kommission Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.eu-info.de/ zu konsultieren. Die indonesischen Fluggesellschaften Garuda Indonesia, Mandala Airlines, Indonesia Air Asia, Premiair und Airfast Indonesia genügen inzwischen den Sicherheitsanforderungen des Flugsicherheitsgesetzes der EU. Garuda Indonesia ist derzeit die einzige Linie mit einer Direktverbindung in die EU.
Sportliche Aktivitäten
Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann.
Hilfe im Notfall
Rettungsdienste verfügen nicht über die in Europa gängige Ausbildung und Ausrüstung. In weiten Landesteilen entspricht die medizinische Versorgung nicht deutschen Standards. Versicherungsschutz für den Krankheitsfall sollte unbedingt vorhanden sein. Krankenhäuser und Ärzte in Indonesien erwarten Vorauszahlungen bzw. Garantien für die Kostenübernahme, selbst in medizinischen Notfällen. Bargeld kann überall im Land mit ec- (Maestro) und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich besonderen Risiken aussetzen, sollten über zusätzlichen Versicherungsschutz verfügen und Notfalladressen bei sich führen, die im Ernstfall eine schnelle Evakuierung nach Jakarta oder Singapur gewährleisten
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, Visum muss vor Einreise beantragt werden.
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild; kann dennoch zu Rückfragen führen
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate nach Einreise gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Indonesien.
Touristen oder Geschäftsreisende, die keine Arbeitsaufnahme planen, können bei Einreise für 25,- USD ein Visum für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen erhalten. Bei Bezahlung in Euro erfolgt Ausgabe des Rückgeldes in indonesischen Rupiah. Die Zahlung ist nur mit Bargeld möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine einmalige Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus für weitere 30 Tage ist seit dem 26.01.2010 möglich. Diese kann bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi für 20,- USD (200.000,- IDR) eingeholt werden. Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Wird das Visum bei der Einreise eingeholt, ist das Rückflugticket vorzulegen.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich:
Flughäfen: Banda Aceh, Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Bandung, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang
Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta).
Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur bei Vorlage eines Reisepasses möglich. Ist die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden.
Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), muss vor der Einreise bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung das entsprechende Visum eingeholt werden. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen; ab 60 Tagen droht Abschiebehaft
Sonstige Hinweise
Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu entrichten ist, bewegt sich für Besucher zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp (Jakarta/Bali/Surabaya).
Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb von 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt „RT“- Rukun Tetangga) vornimmt.
Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und mit drakonischen Strafen geahndet. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen. Bei Drogendelikten droht u.U. die Todesstrafe. Angesichts einschlägiger Haftfälle wird daher eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.
Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.
Indonesische Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verstößen gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Die Deutsche Botschaft kann die Länge von Strafverfahren und die Haftumstände erfahrungsgemäß nur wenig beeinflussen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und zusätzlich für Indonesien Hepatitis A
Bei längeren Aufenthalten und besonderen Risiken wird auch die Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt, siehe hierzu Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int
Dengue Fieber
Dengue Fieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Aedes Mücke übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum, ca. 66% der Fälle in Indonesien) bei nicht-immunen Europäern auch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Das Risiko besteht ganzjährig.
Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Papua, auf den Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Bali, einschließlich Lombok (inklusive Gili-Inseln).
Ein mittleres Risiko besteht auf Sumatra, besonders im Nordosten und Südosten mit den Provinzen Riau und Lampung, in Kalimantan (Borneo), auf Sulawesi, besonders im Norden und Zentrum, geringer ausgeprägt in tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der Südküste von Java einschließlich der Nationalparks, im Hochland von Jayawijaya, Irian Jaya (Neu Guinea) sowie auf den übrigen Inseln.
Ein geringes oder kein Risiko besteht auf Bali und den meisten Gebieten von Java.
Die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, , Lariam, Riamet, Doxycyclin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
· körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV / Aids
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra; vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen. Mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werde. Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Seit Juni 2009 konnte auch in Indonesien die pandemische H1N1 Influenza nachgewiesen werden. Die Häufigkeit der Influenzaviren ist von der geografischen Lage und den Klimabedingungen abhängig. Epidemische Verläufe sind bisher nicht bekannt.
Auf einigen Inseln Indonesiens ist Tollwut endemisch. Seit Dezember 2008 ist es auch auf Bali zu gehäuften Infektionen mit tödlichem Ausgang gekommen, ein Impfschutz wird ausdrücklich empfohlen.
Luftverschmutzung durch Waldbrände
In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sich in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Es wird empfohlen, sich – gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen von Indonesien – über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch.
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indonesien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org/
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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