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Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen
Deutsche Humanitäre Hilfe
© picture-alliance/dpa
Humanitäre Hilfe zielt vor allem darauf ab, in akuten Notlagen möglichst schnell gefährdete Leben zu retten und zu erhalten, etwa nach Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen oder äußeren und internen Auseinandersetzungen (Krieg, Bürgerkrieg). Längerfristig angelegte Projekte der Entwicklungs- und Strukturhilfe können aus den Mitteln der humanitären Hilfe dagegen nicht finanziert werden. Ebenso wenig ist es möglich, Maßnahmen im Inland zu fördern oder bei humanitären Einzelfällen zu helfen (z.B. Krankenbehandlung).
Es empfiehlt sich grundsätzlich, vor Antragstellung telefonisch beim Arbeitsstab Humanitäre Hilfe zu klären, ob das beabsichtigte Projekt aus Mitteln der humanitären Hilfe gefördert werden kann.
Aufgabe der humanitären Hilfe ist, in Krisensituationen schnell und flexibel zu reagieren. Priorität in der humanitären Hilfe des AA haben Maßnahmen der akuten Überlebenssicherung. Ziel ist es, im Rahmen von kurzen Projektlaufzeiten (ein bis maximal sechs Monate) akute Engpässe zu beseitigen.
Das Auswärtige Amt kann entwicklungspolitische Maßnahmen nicht fördern.Allgemeine Armutsbekämpfung oder strukturbildende Maßnahmen (z.B. im medizinischen Bereich, Wiederaufbau in Überschwemmungsgebieten, Nahrungsmittelsicherung oder Bekämpfung endemisch auftretender Krankheiten, z.B. Malaria, AIDS) fallen in den Bereich der Entwicklungshilfe. Ihre Förderung kann durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erfolgen.
Den rechtlichen Rahmen für die Gewährung von Fördermitteln bildet die Bundeshaushaltsordnung (BHO). Ein Rechtsanspruch auf Förderung lässt sich daraus nicht ableiten.
Das Auswärtige Amt orientiert sich bei der Vergabe von Zuwendungen an Hilfsorganisationen an seinem Konzept zur Förderung von Vorhaben der Humanitären Hilfe, das ab dem 1.1.2008 anwendbar ist. In diesem Förderkonzept finden sich detaillierte Angaben darüber, welche Projekte durch das Auswärtige Amt gefördert werden können sowie über Art und Umfang der Zuwendung und das anwendbaren Verfahren.
Hinweise zur Antragstellung
Unterschiedliche Faktoren - wie Art und Ausmaß der humanitären Krise, Art des Projektes - machen es erforderlich, dass im Einzelfall unterschiedliche Anforderungen an den Antrag gestellt werden. Die nachfolgende Zusammenstellung kann deshalb keinen abschließenden Kriterienkatalog darstellen, sondern zählt lediglich die Punkte auf, die ein Antrag mindestens enthalten muss. Zu beachten ist, dass der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden muss.
Es empfiehlt sich, ein geplantes Projekt telefonisch oder per email vorab zu skizzieren. Ein Muster für die formelle Antragstellung und den Finanzierungsplan wird im Verlauf der Abstimmungen übersandt. Erst wenn der Arbeitsstab Humanitäre Hilfe dem Antrag mit Finanzierungsplan in der letzten Fassung zustimmt (spätestens zum Zeitpunkt der gewünschten Auszahlung der Projektmittel), sollte ein unterschriebenes und mit dem Stempel der Organisation versehenes Exemplar auf dem Postweg übersandt werden.
Antragsteller
Jeder Antrag muss die vollständige Adresse mit Telefon-/Faxnummer sowie den für das Projekt zuständigen Ansprechpartner enthalten. Wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Finanzierung beim Auswärtigen Amt gestellt wird, sind außerdem folgende Informationen vorzulegen:
- Bisherige Aktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe
- Projekte, die bisher aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden (auch EU/ECHO, VN/UNHCR u.ä.) mit Angabe von Datum und Geschäftszeichen
- Angabe, ob der Antragsteller über das DZI-Spendensiegel verfügt
- Satzung, Jahresbericht
Von den antragstellenden Nichtregierungsorganisationen wird Erfahrung in humanitärer Hilfe und im Umgang mit Spendengeldern oder öffentlichen Geldern erwartet. Sie müssen gemeinnützig sein und die Zuwendungs- und Abrechnungsmodalitäten des Bundes akzeptieren. Eine institutionelle Förderung ist nicht möglich, da die Mittel des Auswärtigen Amts ausschließlich der Förderung von Maßnahmen und Projekten dienen.
Außerdem sind Erfahrung und derzeitige Präsenz des Antragstellers im Projektland (Büro, entsandte Mitarbeiter, Ortskräfte; ist der Antragsteller selbst und/oder eine Partnerorganisation Durchführungspartner?) anzugeben.
Die wesentlichen Grundzüge des Projekts werden im Antrag zusammengefasst:
- Wo ist die Notlage?
- Welcher Art ist die Notlage?
- Welcher Zielgruppe soll geholfen werden?
- Durch wen erfolgte die Bedarfsermittlung?
- Mit welchen praktischen und finanziellen Mitteln soll die Notlage beseitigt werden?
- Art und Menge, Beschaffung und Transport der Hilfsgüter (lokal, Drittland, Deutschland)
- Durch wen erfolgt die Verteilung der Hilfsgüter?
- Welchen Zeitraum umfasst das Projekt?
- Abstimmung der Maßnahme mit anderen Hilfsorganisationen, lokalen Behörden etc.?
Finanzierungsplan
Der formelle Antrag muss einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Dieser ist die Basis für die Kalkulation der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nur die dort näher erläuterten Ausgaben können bei der Abrechung als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Er ist aufzugliedern in
- Aufstellung der für das Projektziel erforderlichen Ausgaben (Preis-/Mengengerüst)
- Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung der Ausgaben
- Vorhandene Eigenmittel (einschließlich bereits eingenommener Spenden)
- Fest zugesagte Zuwendungen Dritter
- Beantragte Zuwendung des Auswärtigen Amtes
Art der Finanzierung
Im Regelfall gewährt das Auswärtige Amt eine Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass der Antragsteller das Projekt soweit wie möglich aus Eigenmitteln finanziert. Die Zuwendung des Auswärtigen Amtes beläuft sich nur auf den Teil der Ausgaben, die vom Antragsteller nicht aus Eigenmitteln getragen werden können (Subsidiaritätsprinzip).
Grundsätzliches zur Humanitären Hilfe
Ziel der deutschen humanitären Hilfe ist es, für Menschen, die aufgrund von Naturkatastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen in ihrem Heimatland in Not geraten sind, überlebensnotwendige Soforthilfe zu leisten. Unsere humanitäre Hilfe erfolgt
- subsidiär, d. h. wir helfen dann, wenn diese Hilfe von der lokalen Zivilgesellschaft oder staatlichen Stellen nicht geleistet werden kann.
- unter Beachtung der humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit.
- kurzfristig, d.h. im Gegensatz zur Entwicklungshilfe werden Maßnahmen, wenn nötig, innerhalb von Tagen implementiert und sind in der Regel auf den Zeitraum der akuten Notlage beschränkt.
Zur Durchführung von Hilfsprojekten arbeitet das Auswärtige Amt eng mit karitativen und humanitären Nichtregierungsorganisationen sowie den humanitären Organisationen der Vereinten Nationen zusammen.
Der Arbeitsstab Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts unterstützt:
- humanitäre Soforthilfe und Katastrophenhilfe
- Flüchtlingshilfe im Ausland
- Katastrophenvorsorge (insbesondere im Rahmen der International Strategy for Disaster Reduction, ISDR und des Deutschen Komitees für Katastrophenvorsorge, DKKV)
- humanitäres Minenräumen
Katastrophenvorsorge und humanitäres Minenräumen fallen nicht unter humanitäre Hilfe im engeren Sinne, werden aber trotzdem durch das Referat VN05 im Auswärtigen Amt gefördert, da die Entwicklung der entsprechenden Mechanismen eng an die Erfahrungen in der akuten Nothilfe gekoppelt sind.
