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Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und möchten im Ausland heiraten. Was müssen wir tun?

Das Bundesverwaltungsamt hat die Eheschließungsbestimmungen in den verschiedenen Ländern in fünf Broschüren für die Regionen Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien/Australien und Afrika zusammengefasst.

Jedes dieser Hefte mit dem Titel "Deutsche heiraten in..." ist über Beratungsstellen verschiedener Wohlfahrtsverbände gegen eine Schutzgebühr erhältlich. Ein entsprechendes Verzeichnis kann beim Bundesverwaltungsamt (Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige) kostenlos angefordert werden.

Das Verzeichnis sowie nähere Informationen sind auch auf der Internet-Seite des Bundesverwaltungsamts unter dem Stichwort "Auswanderung" zu finden.

Bundesverwaltungsamt
-Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer -
50728 Köln

Tel. +49 (0) 221-758-4999
Fax +49 (0) 221-758-4829

InfostelleAuswandern@bva.bund.de
www.auswandern.bund.de

Bundesverwaltungsamt

Rechtsverbindliche Auskünfte können jedoch nur von der Amtsperson bzw. der zuständigen Behörde im Ausland erteilt werden, die die Eheschließung vornehmen soll. Daher empfiehlt sich in jedem Fall auch die direkte Kontaktaufnahme mit dieser Stelle, um verbindliche und jeweils aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente, deren Echtheitsbestätigung und ggf. deren Übersetzung einzuholen und einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Thema "Eheschließung mit Auslandsbezug"

FAQ: Eheschließung

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