Hauptinhalt

Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt

Korruption in der öffentlichen Verwaltung führt zu hohen materiellen Schäden. Sie schädigt das Ansehen des Öffentlichen Dienstes und zerstört das Vertrauen in die Unparteilichkeit, Objektivität und Integrität der Staatsverwaltung. 

Anlässlich des Welt-Anti-Korruptionstages der Vereinten Nationen am 09. Dezember 2012 warnte VN-Generalsekretär Ban-Ki-Moon erneut vor den weltweiten, schweren Folgen von Korruption. Er mahnte: "Korruption ist nicht unvermeidbar". Er rief dazu auf, gegen Korruption vorzugehen, um Rechtsstaatlichkeit und Integrität zu sichern, damit die Hoffnungen und Träume von Millionen von Menschen eine Chance hätten, über das unrechtmäßige Verhalten einer undemokratischen Minderheit zu triumphieren

Mit der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004, dem Verhaltenskodex gegen Korruption und dem Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen hat die Bundesregierung die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Präventionsstrategie gesetzt, um gegen Korruption vorzugehen.

Auch im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts kommt der Korruptionsprävention ein hoher Stellenwert zu. Die Beauftragte für Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken auf eine konsequente Umsetzung der Richtlinie hin.

Ansprechperson zum Thema Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt für die Beschäftigten und alle Bürgerinnen und Bürger ist Frau Dr. Heike Fuller. Ihre Fragen zur Korruptionsprävention oder auch Hinweise auf einen möglichen Korruptionsverdacht im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes richten Sie bitte unter der Telefonnummer

030/5000-3773

oder über das Kontaktformular

an die Beauftragte für Korruptionsprävention und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir beraten Sie gerne.

Dr. Heike Fuller

Beauftragte für Korruptionsprävention und

Leiterin der Innenrevision