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Voraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst
Sie müssen
- Deutsche/-r im Sinne des Grundgesetzes sein,
- ein Hochschulstudium mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossen haben,
- mindestens Englisch und Französisch sprechen (im Auswahlverfahren können Sie Französisch durch die VN-Amtssprachen Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch ersetzen. Englisch ist Pflichtsprache. Spätestens bei Einstellung müssen jedoch befriedigende Kenntnisse in Englisch und mindestens ausreichende Kenntnisse in Französisch vorhanden sein),
- für die Aufgaben des höheren Auswärtigen Dienstes geeignet sein,
- gesundheitlich geeignet sein. Dies betrifft ggf. auch Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner und Ihre Kinder,
- der Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zustimmen, die nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens und Annahme des Einstellungsangebots und vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes durchgeführt wird. Diese schließt ggf. auch Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner mit ein. Den Text des SÜG finden Sie hier:
Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__9.html
Stand 18.09.2012
