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Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt

Korruption in der öffentlichen Verwaltung führt zu hohen materiellen Schäden. Sie schädigt das Ansehen des Öffentlichen Dienstes und zerstört das Vertrauen in die Unparteilichkeit und Objektivität der Staatsverwaltung. 

Anläßlich des Welt-Anti-Korruptionstages der Vereinten Nationen am 09. Dezember 2010 appellierte VN-Generalsekretär Ban-Ki-Moon an die Weltgemeinschaft, an alle Menschen, die in der Wirtschaft, Politik und Verwaltung Verantwortung tragen, der Bekämpfung der Korruption weiterhin ihre Aufmerksamkeit zu widmen.

Mit der Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention vom 30. Juli 2004, dem Verhaltenskodex gegen Korruption und dem Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen hat die Bundesregierung die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Präventionsstrategie zur Korruptions­bekämpfung gesetzt.

Auch im Auswärtigen Amt kommt der Korruptionsprävention ein hoher Stellenwert zu. Die Beauftragte für Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken auf eine konsequente Umsetzung der Richtlinie hin. Durch präventive Maßnahmen werden die Beschäftigten des Auswärtigen Amtes für korruptionsgefährdete Tätigkeiten sensibilisiert und der Korruption damit nachhaltig entgegen gewirkt.

Ansprechperson zum Thema Korruptionsprävention im Auswärtigen Amt für die Beschäftigten und alle Bürgerinnen und Bürger ist Frau Dr. Heike Fuller. Ihre Fragen zur Korruptionsprävention oder auch Hinweise auf einen möglichen Korruptionsverdacht im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes richten Sie bitte unter der Telefonnummer

030/5000-3773

oder über das Kontaktformular

an die Korruptionsbeauftragte und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir beraten Sie gerne.

Dr. Heike Fuller

Beauftragte für Korruptionsprävention und

Leiterin der Innenrevision