Ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe im Ausland. Kann mir die zuständige deutsche Auslandsvertretung bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. bei der Antragstellung behilflich sein?
Deutsche Auslandsvertretungen sind nicht befugt, Ehefähigkeitszeugnisse auszustellen.
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.
Standesamt I in Berlin
Eine deutsche Auslandsvertretung kann einen solchen Antrag lediglich entgegennehmen und diesen mit den von Ihnen vorgelegten Unterlagen dem zuständigen deutschen Standesamt zur weiteren Bearbeitung übersenden, vorausgesetzt Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Auslandsvertretung. Bitte bedenken Sie bei Antragstellung über eine deutsche Auslandsvertretung folgendes:
Für die konsularischen Dienstleistungen der Auslandsvertretung fallen Gebühren nach dem Auslandskostengesetz an, die Sie dort direkt entrichten müssen. Die Auslandsvertretung kann Ihnen keine verbindlichen Auskünfte zu den in Ihrem Einzelfall konkret vorzulegenden Unterlagen, Bearbeitungszeiten etc. geben, da diese je nach zuständigem Standesamt leicht abweichen können. Es empfiehlt sich daher entweder, den Antrag direkt beim zuständigen Standesamt zu stellen bzw. vorher mit diesem Kontakt aufzunehmen, um die entsprechenden Details zu erfragen. Dies hilft Nachforderungen von Urkunden und Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu vermeiden. Bitte bedenken Sie auch, dass sich durch die Antragstellung über eine Auslandsvertretung außerdem postlaufbedingte, zeitliche Verzögerungen ergeben. Sollten Sie ein Ehefähigkeitszeugnis relativ schnell benötigen, empfiehlt sich daher auf jeden Fall eine direkte Beantragung beim zuständigen deutschen Standesamt.