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Welche Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens?
Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als "Schengener Staaten".
Es handelt sich folglich um die bisherigen EU-Staaten, mit Ausnahme von Grossbritannien, Irland und Zypern, jedoch zuzüglich Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Die Länder (Bulgarien und Rumänien), die seit dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union sind, treten dem Schengener Abkommen vorerst nicht bei.
Inhaber eines gültigen Schengenvisums (Text im Visumetikett: "gültig für Schengener Staaten" in der jeweiligen Sprache des ausstellenden Staates) können sich im gesamten Schengenraum bis zu 3 Monaten pro Halbjahr aufhalten, soweit dies durch die zulässige Nutzungsdauer des Visums abgedeckt ist. Das gleiche gilt für Inhaber der meisten nationalen Aufenthaltstitel sowie nationaler Visa der Kategorie "D", die von den jeweiligen Schengen-Staaten für längerfristige Aufenthalte von über drei Monaten ausgestellt werden. Für die anderen EU-Staaten, die keine Schengen-Staaten sind, wird ggfs. ein gesondertes Visum benötigt.
