Hauptinhalt
Konflikt um iranisches Atomprogramm
Seit 2002 bestehen massive Fragen und Zweifel am Charakter des iranischen Nuklearprogramms. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und die E3+3-Staaten haben Iran wiederholt zu Kooperation und Transparenz aufgefordert. Außenminister Westerwelle wirbt für eine politische Lösung im Streit um das Nuklearprogramm.
Bisher noch keine Bereitschaft Irans zur Zusammenarbeit
Nukleargespräche mit Iran in Almaty (Archiv)
© picture-alliance/Photoshot
Iran ist bislang den Auflagen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) nicht nachgekommen, sein Nuklearprogramm zu suspendieren und umfassend mit der IAEO zusammenzuarbeiten, um Fragen zur möglichen militärischen Dimension des Programms zu klären.
Deutschland bemüht sich weiterhin gemeinsam mit den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien - die auch als "E3+3" bezeichnet werden - um eine diplomatische Lösung im iranischen Atomkonflikt. Die im April 2012 wiederaufgenommenen E3+3-Gespräche sind trotz mehrerer Verhandlungsrunden bisher ohne Ergebnis geblieben. Die jüngste Gesprächsrunde fand am 05./06. April 2013 im kasachischen Almaty statt.
Um Iran zu einer diplomatischen Lösung zu bewegen, haben sowohl die USA als auch die EU ihre Sanktionen gegenüber Iran erheblich verschärft, insbesondere in den Bereichen Finanzen, Handel, Energie und Transport.
IAEO-Bericht zu Iran
© picture-alliance/dpa
Besonders im Fokus sind die Anlagen in Parchin und in Fordow. Entgegen offizieller Ankündigungen war Iran bislang nicht bereit, die militärische Anlage in Parchin, in der die IAEO die Durchführung kernwaffenrelevanter Versuche vermutet, durch die IAEO inspizieren zu lassen. Hinsichtlich der Anlage in Fordow stellt ein IAEO-Bericht vom 16. November 2012 fest, dass die Anlage fast fertig gestellt ist. Allerdings nutzt Iran diese derzeit nicht mit voller Auslastung.
Zuvor hatte der IAEO-Gouverneursrat am 13. September 2012 mit 31 Ja-Stimmen der insgesamt 35 Mitglieder eine von den E3+3 eingebrachte Resolution angenommen, die den Ausbau der Anreicherungskapazitäten in Fordow und die Verweigerung des Zugangs für Parchin kritisiert.
E3+3-Gespräche mit Iran
Die EU-Außenbeauftragte Ashton bei den Gesprächen in Almaty
© picture-alliance/Photoshot
In Gesprächen mit den E3+3 soll Iran das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in die ausschließlich friedliche Natur des iranischen Nuklearprogramms wiederherstellen. Deutschland verfolgt mit seinen internationalen Partnern im Rahmen der E3+3 einen "doppelten Ansatz": Einerseits wird Iran eine umfassende Kooperation angeboten für den Fall, dass er in der Frage seines Nuklearprogramms mit der Weltgemeinschaft kooperiert. Andererseits sollen Sanktionen den Iran zum Einlenken in der Nuklearfrage bewegen, solange er nicht kooperiert.
Nach den Gesprächen zwischen den E3+3 und Iran am 26./27. Februar in Almaty, Kasachstan, unter Leitung der Hohen Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Catherine Ashton, und des iranischen Chefunterhändlers Said Dschalili kamen die Verhandlungspartner am 05./06. April auf Ebene der Politischen Direktoren erneut an selber Stelle zusammen. Ashton erklärte nach Abschluss der Gespräche, die Positionen beider Seiten lägen noch weit auseinander. Außenminister Westerwelle sprach von intensiven Gesprächen, aber noch bleibe eine "deutliche Kluft". Iran bleibe aufgefordert, substantiell auf die Vorschläge der E3+3 einzugehen. Ein Spielen auf Zeit könne man aber nicht akzeptieren. Zuvor hatten bereits Gesprächsrunden im Mai 2012 in Bagdad sowie im Juni 2012 in Moskau stattgefunden.
Außenminister Westerwelle zu den Almaty-Gesprächen mit Iran, 7. 4. 2013
Deutliche Wirkung der Sanktionen von EU und den USA
Schwerwasserreaktor in Arak, Iran
© picture-alliance/dpa
Gemäß dem "doppelten Ansatz" erhöhten die USA und die EU angesichts bisher ausbleibender Ergebnisse den Druck auf Iran, in substantielle Verhandlungen über das Nuklearprogramm einzutreten. Auf EU-Ebene wurde das bestehende Sanktionsregime durch die EU-Beschlüsse vom 23. Januar 2012, vom 15. März 2012 und vom 15. Oktober 2012 sowie entsprechende EU-Verordnungen erheblich verschärft.
Die umfangreichen neuen Maßnahmen beinhalten unter anderem weitreichende Beschränkungen im Finanzbereich (weitere Einschränkung der Geschäftsbeziehungen zu iranischen Banken, Listung der iranischen Zentralbank), ein Öl- und Erdgasimportembargo und ein Verbot von Bau und Bereitstellung von Öltankern, sowie umfangreiche Listungen wichtiger iranischer Institutionen und Unternehmen. Ausnahmen bestehen vor allem für die Lieferung von Medikamenten, Lebensmitteln und humanitären Gütern.
Auch die USA haben ihr Sanktionsregime gegen Iran im Jahr 2012 deutlich ausgeweitet. Die neuen US-Maßnahmen belegen den iranischen Energie-, Schifffahrts- und Bergbau-, in bestimmten Teilbereichen auch den Finanzsektor mit umfassenden neuen Sanktionen, die vor allem auf ausländische Personen und Unternehmen zielen, die mittelbar die iranische Ölindustrie oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützen.
Trotz des Fehlens belastbarer iranischer Wirtschaftsdaten sind bereits deutliche Wirkungen auf die iranische Volkswirtschaft festzustellen. Die Inflationsrate ist in der zweiten Jahreshälfte weiter angestiegen, der Außenwert des iranischen Rial ist drastisch gefallen und erschwert zusammen mit der zunehmenden Devisenknappheit den Import ausländischer Produktions- und Konsumgüter. Infolge der negativen wirtschaftlichen Entwicklungen sah sich die iranische Regierung unter anderem dazu veranlasst, Importverbote von Luxusgütern zu erlassen und die zweite Stufe der lange geplanten Subventionsreform zu verschieben.
Bisherige Beschlüsse der Vereinten Nationen
VN-Sicherheitsrat beschließt Res. 1929
© picture-alliance/dpa
Da die damaligen Bemühungen der IAEO und der E3 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) keine entscheidenden Fortschritte brachten, legte die IAEO den Fall im Februar 2006 dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor. Der VN-Sicherheitsrat handelte: Zunächst mit einer Erklärung des Präsidenten im März 2006, dann mit sechs Resolutionen (Juli 2006, Nr. 1696; Dezember 2006, Nr. 1737; März 2007, Nr. 1747; März 2008, Nr. 1803; September 2008, Nr. 1835; Juni 2010, Nr. 1929).
Darin werden die Forderungen der IAEO - insbesondere nach einer Aussetzung der Anreicherung, der Wiederaufarbeitung, der Schwerwasseraktivitäten und der Anwendung des Zusatzprotokolls - aufgegriffen und völkerrechtlich verbindlich gemacht. Außerdem beschloss der Sicherheitsrat mehrfach völkerrechtlich verbindliche Sanktionen:
Mit Resolution 1929 (2010) wurden die seit Ende 2006 bestehenden Sanktionen gegenüber Iran weiter verstärkt. Sie enthält ausgewogene und gezielte Maßnahmen, die die iranische Führung zu einem Umdenken bewegen sollen. Die Sanktionen betreffen Einschränkungen beim Handel mit Iran, im Versicherungs- und Finanzsektor, im Verkehrssektor, bei den Investitionen in die Öl- und Gasindustrie sowie neue Visumssperren und die Einfrierung von Konten der Revolutionsgarden.
Die Resolution enthält hingegen keine Maßnahmen, die sich gegen die iranische Zivilbevölkerung richten. Verboten ist die Lieferung von Waren und Technologien, die das umstrittene Atomprogramm fördern könnten. Gegen Iran wird auch ein weitreichendes Waffenembargo verhängt. Auslandskonten von am Atomprogramm beteiligten natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren. Für bestimmte Personen, die in das iranische Nuklearprogramm verwickelt sind, bestehen Reisehindernisse. Konkrete Maßnahmen richten sich vor allem auch gegen die iranischen Revolutionsgarden, die eng am Nuklearprogramm beteiligt sind. Zudem wurde ein Verbot sämtlicher Waffenexporte aus Iran, die Möglichkeit, verdächtige Schiffe auch auf Hoher See zu inspizieren, Beschränkungen des iranischen Finanzsektors sowie ein Aufruf, der iranischen Regierung keine weiteren staatlichen Kredite zu gewähren (Ausnahme: humanitäre und Entwicklungszwecke) beschlossen.
Außenminister Guido Westerwelle nannte die Resolution damals ein deutliches Signal der internationalen Gemeinschaft, dass eine atomare Bewaffnung Irans nicht hingenommen würde. Gleichzeitig unterstrich er, dass es das Ziel bleibe, den Atomkonflikt diplomatisch zu lösen.
Weitere Informationen
Hintergrund: Warum die Urananreicherung in Iran problematisch ist
Die Frage der Brennstoffversorgung des Teheraner Forschungsreaktors
Die iranische Anreicherungsanlage in Qom
Stand 07.04.2013
