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Gemeinsame Erklärung der Außenminister Deutschlands und Griechenlands

04.12.2016 - Pressemitteilung

Die deutsch-griechischen Beziehungen wurzeln in einer langjährigen gemeinsamen Tradition. Sie zeichnen sich durch gegenseitige Achtung, Partnerschaft und Freundschaft aus. Unser demokratisches und pluralistisches Wertesystem, unsere gemeinsamen europäischen Werte und unser gemeinsames europäisches Schicksal verbinden und verpflichten uns, gemeinsame Antworten auf die derzeitigen Herausforderungen in Europa zu finden. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass die deutsch-griechischen Beziehungen in jüngster Zeit schwierige Phasen durchlaufen haben. Gemeinsam streben wir an, unsere Beziehungen zu erneuern, und wir vereinbaren, einen deutsch-griechischen Aktionsplan zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern und Regierungen auszuweiten und zu vertiefen.

- Wir streben einen engeren und regelmäßigen Austausch in den Bereichen Außen-, Europa- und Sicherheitspolitik an und wollen unseren gemeinsamen Kampf gegen Terrorismus und Extremismus verstärken. Unsere Länder sind direkt von der seit Jahrzehnten größten Flüchtlings- und Migrationskrise betroffen – Griechenland als Erstaufnahmestaat und Deutschland als Zielland. Wir wollen darauf gemeinsam mit einer solidarischen europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik reagieren und einen kontinuierlichen bilateralen Dialog zum Thema Migration ins Leben rufen.

- Deutschland und Griechenland wissen ihre langjährige und verlässliche Partnerschaft im Verteidigungssektor sowie ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU sowie der NATO sehr zu schätzen, die unter anderem durch die erfolgreichen und fortwährenden Aktivitäten der NATO im Ägäischen Meer zum Schutz der europäischen Grenzen sowie durch die laufenden strategischen Arbeiten in der EU verdeutlicht wird. Wir geloben, die Zusammenarbeit in diesem Bereich fortzusetzen und auszubauen.

- Durch konkrete Formen der wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit möchten wir ein ökologisch nachhaltiges Wachstum schaffen sowie Innovation und kreatives Unternehmertum fördern, auch um jungen Menschen und Langzeitarbeitslosen eine Zukunftsperspektive zu geben. Dabei sollte zunächst besonderes Augenmerk auf eine Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen erneuerbare Energien, Exportförderung und Tourismus gelegt werden.

- Wir unterstreichen unsere Absicht, unsere Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Kultur und Bildung weiter zu vertiefen und auszubauen. Das bilaterale Kulturabkommen von 1956 soll wiederbelebt werden, um unsere

Sprachen zu fördern und eine engere Zusammenarbeit zwischen unseren Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Wir werden unsere erfolgreiche Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Berufsbildung fortsetzen, den Austausch zwischen Kultureinrichtungen verbessern und die zeitgenössische Kunst fördern sowie unsere gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern intensivieren.

- Ein zentrales Anliegen ist die Förderung des kulturellen und zivilgesellschaftlichen Austauschs zwischen unseren Völkern, wobei es insbesondere darum geht, jungen Menschen die Werte der europäischen Einigung zu vermitteln.

Um unsere Zusammenarbeit in diesen verschiedenen Bereichen zu vertiefen, haben sich beide Seiten auf einen Aktionsplan verständigt. Der Aktionsplan versteht sich als ein dynamisches Dokument. Beide Seiten vereinbaren, den Aktionsplan in naher Zukunft zu erweitern, wobei Vorschläge berücksichtigt werden sollen, die nicht in die vorliegende Fassung aufgenommen wurden. Der Aktionsplan besteht aus den folgenden vier Säulen (vgl. Anlage):

I. Politische Zusammenarbeit;

II. Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit;

III. Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Kultur und Bildung;

IV. Zusammenarbeit auf gesellschaftlicher Ebene.

Im Rahmen ihrer regelmäßigen Zusammenkünfte werden die beiden Außenminister die Weiterentwicklung des Aktionsplans fördern und weitere zukunftsorientierte Maßnahmen beraten. Die Abstimmung zur Umsetzung des Aktionsplans wird im Rahmen jährlicher Treffen der beteiligten Ministerien auf Ebene der Staatssekretäre oder stellvertretenden Minister erfolgen. Beide Seiten werden jeweils eine zentrale Kontaktperson auf Ebene der Staatssekretäre oder stellvertretenden Minister benennen, die die Aktivitäten ihrer jeweiligen Regierung zusammenführt und bündelt. Um eine kontinuierliche Zusammenarbeit zu ermöglichen, konkrete Ziele zu definieren und die bestmögliche Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sicherzustellen, vereinbaren beide Seiten außerdem die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe (Task Force). Durch eine regelmäßige Aktualisierung des Aktionsplans wird sichergestellt, dass Prioritäten angepasst und gezielt weiterentwickelt und die thematischen Bereiche der Zusammenarbeit erweitert werden können. Beide Seiten vereinbaren, eine gemeinsame Software (Programm) zu nutzen, um die Umsetzung jeder hier genannten Maßnahme zu überwachen (Einführung, Zuständigkeit, Finanzierung, Fortschritte bei der Umsetzung).

SÄULE I

POLITISCHE ZUSAMMENARBEIT

In dem Bewusstsein vielschichtiger Herausforderungen und mit dem Ziel, den europäischen Beitrag zur globalen Stabilität und Sicherheit zu verstärken, vereinbaren beide Seiten, die Beratungen zwischen beiden Außenministerien zu intensivieren. Beide Länder streben eine engere Abstimmung im Rahmen internationaler Organisationen und in Foren der regionalen Zusammenarbeit an. Dazu zählt auch eine engere Abstimmung zwischen den Außenministerien bei Kandidaturen für internationale und regionale Organisationen.

1. Es wird vereinbart, dass, abwechselnd in beiden Ländern, jährlich Beratungen stattfinden werden, und zwar auf griechischer Seite auf Generalsekretärsebene und auf deutscher Seite auf Staatssekretärsebene des jeweiligen Außenministeriums. Die Beratungen werden im Vorfeld oder im Nachgang der jährlichen Treffen der Ministerien beider Seiten, die an der Abstimmung zur Umsetzung des Aktionsplans beteiligt sind, stattfinden.

2. Außerdem wird vereinbart, dass regelmäßige jährliche Beratungen auf Ebene der Politischen Direktoren sowie der Unterabteilungsleiter in den Bereichen Sicherheitspolitik, Abrüstung und konventionelle Rüstungskontrolle, Westlicher Balkan, Russlandpolitik, Asienpolitik und Nahostpolitik stattfinden. Sofern es notwendig oder zweckdienlich ist, werden auch die Referatsleiter der entsprechenden Referate an diesen Beratungen teilnehmen. Im weiteren Verlauf der Beratungen werden beide Seiten anstreben, zusätzliche Bereiche für eine verstärkte politische Zusammenarbeit zu ermitteln.

3. Beide Seiten vereinbaren, im Bereich Europapolitik intensiv zusammenzuarbeiten. Hierzu werden jährlich Treffen der Leiter der Europaabteilungen beider Außenministerien stattfinden. Diese Zusammenarbeit umfasst insbesondere die Bereiche Zukunft der EU, Erweiterungspolitik und Themen in Bezug auf den zukünftigen Finanzrahmen der EU.

4. Die Flüchtlings- und Migrationskrise hat verdeutlicht, wie wichtig eine kohärente Politik der EU-Mitgliedstaaten ist, um die Krise angemessen und wirksam zu bewältigen. Zu diesem Zweck wurde die Einrichtung eines fortlaufenden Dialogs zur Migrationspolitik vereinbart. Beide Seiten unterstreichen ihre Überzeugung, dass die Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise eine gesamteuropäische Verantwortung ist.

5. Beide Seiten werden ein Konzept für die Zusammenarbeit zwischen den diplomatischen Akademien der Außenministerien entwickeln.

6. Beide Seiten sind sich einig, dass eine engere Zusammenarbeit im Hinblick auf Terrorismusbekämpfung, Terrorismusfinanzierung, gewalttätigen Extremismus und Radikalisierung notwendig und eine Zusammenarbeit in den Bereichen Cybersicherheit/Cyber-Abwehr, Schutz der europäischen Grenzen und Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration erforderlich ist. Das Problem der volatilen Lage im Mittelmeerraum und in den angrenzenden Regionen unterstreicht die geopolitische Bedeutung Griechenlands in der MENA-Region. Bestehende Foren innerhalb des EU-Rahmens sollten auch dahingehend genutzt werden, die laufende Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Ministerien beider Länder zu verbessern.

7. Im Bereich Arbeitsmarktpolitik vereinbaren beide Länder, den offenen Dialog und Erfahrungsaustausch zwischen den entsprechenden Ministerien fortzuführen, und begrüßen die laufenden Bemühungen der jeweiligen nationalen Arbeitsmarktverwaltungen in Bezug auf Arbeitsmarktreformen.

SÄULE II

WIRTSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT

Beide Seiten bekräftigen ihren Willen, ihre Aktivitäten im Rahmen der deutsch-griechischen Partnerschaft unter Koordinierung der zuständigen Ministerien fortzusetzen und auszuweiten. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung von Rahmenbedingungen, die ein attraktives und stabiles Investitionsklima für die Privatwirtschaft in Griechenland fördern, sowie vorrangig darauf, kleinen und mittelständischen Unternehmen langfristige Zukunftsperspektiven in der Realwirtschaft zu bieten (verantwortlich in Deutschland: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie). Unser gemeinsames Ziel ist es, das Wirtschaftswachstum in einer ökologisch nachhaltigen, sozial gerechten Weise zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere für junge Menschen. Dies betrifft die Förderung der Zusammenarbeit sowohl in innovativen Bereichen als auch in traditionellen Sektoren. Kreatives Unternehmertum soll gestärkt und der Dialog mit dem Privatsektor intensiviert werden.

1. Ziel der Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energien, die am 1. Juli 2016 zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem griechischen Ministerium für Umwelt und Energie bekräftigt wurde, ist es, Pilotprojekte zu entwickeln, die eine zukunftsorientierte Energieversorgung mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien veranschaulichen. Als erste Pilotprojekte sollen am Beispiel einer griechischen Insel, die nicht mit dem Stromnetz des Festlands verbunden ist, sowie öffentlicher Gebäude die technische Machbarkeit und die wirtschaftlichen Vorteile erneuerbarer Energien verdeutlicht werden. Beide Seiten sind sich darin einig, dass es zweckdienlich ist, die bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu fördern. Beide Seiten bekräftigen ihre Zusage, die äußerst fruchtbare bestehende Zusammenarbeit im Bereich technischer Unterstützung zwischen Griechenland, Deutschland – vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – sowie dem Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSS) der EU-Kommission innerhalb des laufenden Projekts zur technischen Unterstützung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (Technical Assistance Project for Renewable Energies and Energy Efficiency, TARES+) fortzusetzen. Darüber hinaus nehmen wir Bezug auf das deutsch-griechische Kooperationsprogramm der beiden Forschungsministerien im Bereich Forschung und Innovation (Säule III), mit dem gemeinsame Projekte im Bereich angewandte Forschung, Entwicklung und Innovation im Energiesektor finanziert werden.

2. Im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Exportförderung, die von den beiden Wirtschaftsministern am 1. Juli 2016 vereinbart wurde und vom Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSS) der EU-Kommission unterstützt wird, sind Projekte zur Stärkung der Kapazitäten der griechischen Verwaltung vorgesehen. Bewährte Instrumente des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wie das Markterschließungsprogramm für KMU oder die Exportinitiative Energie, können wertvolle Beiträge zur bilateralen Zusammenarbeit im Bereich Exportförderung liefern. Die Entwicklung des elektronischen Portals ProGreece für griechische und deutsche Unternehmen dient der Förderung von Exporten.

3. Die Bedeutung der griechischen Tourismuswirtschaft bietet in Anbetracht der Vielzahl deutscher Touristen, die Griechenland jedes Jahr besuchen, großes Potenzial für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befürworteten Initiative für einen Innovationspakt im Tourismusbereich wird eine Zusammenarbeit zwischen führenden Unternehmen der Tourismusbranche und wissenschaftlichen Einrichtungen ins Leben gerufen. Initiatoren sind die Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer in Griechenland, die Forschungsplattform C.I.S.T. (Center for Innovation & Sustainability in Tourism) und der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft.

4. Weitere Projekte werden Schritt für Schritt im Rahmen regelmäßiger Kontakte bestimmt und realisiert werden.

SÄULE III

ZUSAMMENARBEIT IN DEN BEREICHEN WISSENSCHAFT, KULTUR UND BILDUNG

1. Beide Seiten bestätigen, dass das deutsch-griechische Kooperationsprogramm im Bereich Forschung und Innovation zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem griechischen Ministerium für Bildung, Forschung und religiöse Angelegenheiten für weitere drei Jahre fortgesetzt und mit den Initiativen und Aktivitäten des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (Horizont 2020) verknüpft wird. Ziel ist es, durch Synergien im Bereich der Leitinitiativen beider Länder ein breites Spektrum an gemeinsamen Forschungsprojekten – in den Bereichen Gesundheitswesen, Bioökonomie und Energie, Geistes- und Sozialwissenschaften, digitale Technologien und wichtige Basistechnologien – anzustreben. Wir sind bestrebt, die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft in diesen Bereichen zu stärken und Nachwuchswissenschaftler zu fördern.

2. Die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit im Bildungsbereich wird bis Ende des Jahres erfolgen. Die beiden Bildungsministerien werden gemeinsam die Fortschritte des dualen Ausbildungssystems in beiden Ländern untersuchen. Das bereits laufende Programm MENDI (Mentoring Dual International) wird evaluiert. Sofern notwendig, werden auch auf anderen Wissensgebieten Programme durchgeführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zum dualen Ausbildungssystem in der Landwirtschaft wird derzeit durchgeführt.

3. Im bilateralen Kulturabkommen von 1956 unterstreicht, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern auch der gemeinsamen Sache der europäischen Kultur dienen werde. Im Geiste dieses Abkommens wird 2017 in Übereinstimmung mit Artikel 14 des Abkommens der Ständige Gemischte Ausschuss zusammentreten. Der Ausschuss soll den Rahmen bilden, um eine große Bandbreite von Kooperationsthemen zu behandeln und neue Anstöße in diesem Bereich zu geben.

4. Die beiden Außenministerien bringen ihren Willen zum Ausdruck, den literarischen Austausch und eine verstärkte Übersetzung literarischer Werke in beide Sprachen zu fördern. In Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut und der Griechischen Kulturstiftung könnten Übersetzerwerkstätten und Verlegerreisen initiiert werden.

5. Beide Seiten beabsichtigen, die Zusammenarbeit im Bereich zeitgenössische Kunst zu fördern sowie die gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern zu intensivieren. Diese Zusammenarbeit kann unter anderem die Bereiche Filmförderung, Veranstaltungen von Nachwuchskünstlern und die Vernetzung von Künstlern umfassen sowie die Zusammenarbeit bei der Erhaltung historischer Denkmäler und Bewahrung des kulturellen Erbes, in der Archäologie und beim Austausch zwischen Förderern der Künste und Museen. Konkrete Projekte werden im Rahmen regelmäßiger Kontakte, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Mittlerorganisationen, bestimmt und Schritt für Schritt umgesetzt.

6. Beide Seiten bestätigen ihre Unterstützung für das Ausstellungsprojekt „documenta 14 – Von Athen lernen“, das 2017 gleichzeitig und gleichberechtigt in Kassel und Athen stattfinden wird.

SÄULE IV

ZUSAMMENARBEIT AUF GESELLSCHAFTLICHER EBENE

1. Unter Hinweis auf die Absichtserklärung zur Gründung einer Einrichtung für den deutsch-griechischen Jugendaustausch vom September 2014 begrüßen beide Seiten die Aussicht auf die Errichtung eines Deutsch-Griechischen Jugendwerks.

2. Beide Seiten betonen, wie wichtig es ist, unsere Zivilgesellschaften stärker zu vernetzen. Es sollen konkrete Vorschläge für die Ausweitung der Kontakte auf zivilgesellschaftlicher Ebene entwickelt werden. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen verstärkt. Die Arbeit der Deutsch-Griechischen Versammlung (DGV) kann einen Rahmen für die Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene bieten, z. B. durch den Austausch bewährter Verfahren. Zusätzlich zur DGV ermutigen beide Seiten die Einrichtung eines Mix-und-Match-Mechanismus, um Angebote und Nachfragen zur Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den griechischen Kommunalverwaltungen frei zu kombinieren.

3. Beide Seiten bestätigen ihren Wunsch, durch konkrete Gesten und Zeichen der Versöhnung auf eine gemeinsame Erinnerungskultur hinzuwirken. In diesem Bereich muss das Bewusstsein der Öffentlichkeit, insbesondere der jungen Menschen, in Bezug auf die Besetzung Griechenlands durch die Wehrmacht und die Verbrechen gegen die griechische Zivilbevölkerung geschärft werden. Beide Seiten betonen, wie wichtig es ist, das Thema der deutschen Besetzung Griechenlands während des Zweiten Weltkriegs in den Lehrplan der Sekundarstufe aufzunehmen, um eine gemeinsame Erinnerungskultur für jüngere Generationen zu entwickeln. 4. Beide Seiten unterstützen die verstärkte Integration der griechischen Gemeinschaft in Deutschland sowie der deutschen Gemeinschaft in Griechenland, um das gegenseitige Verständnis zwischen beiden Gesellschaften zu fördern und Vorurteile und Klischees in beiden Ländern abzubauen.

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