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Innenpolitik
Stand: März 2013
Staatsaufbau
Indonesien ist eine Präsidialrepublik. Der Präsident ist gleichzeitig Regierungschef und ernennt und entlässt die Minister. Seit 2004 werden der Präsident und mit ihm der Vizepräsident für fünf Jahre direkt vom Volk gewählt; eine direkte Wiederwahl ist nur einmal möglich.
Das nationale Parlament (DPR) hat 560 Abgeordnete, die zuletzt am 9. April 2009 in 77 Wahlkreisen per Verhältniswahl gewählt wurden. Die reguläre Legislaturperiode endet nach fünf Jahren im Frühjahr 2014. Bis Oktober 2004 waren 38 Sitze im DPR für die Streitkräfte und die Polizei reserviert; mit den Wahlen 2004 war diese Privilegierung abgeschafft worden.
Seit 2004 gibt es eine Vertretung der Regionen (DPD, gelegentlich auch „Senat“ oder Regionalkammer genannt). In ihr sind 128 direkt gewählte Abgeordnete – bis zu vier aus jeder der 33 Provinzen – tätig. Die DPD hat Beratungs- und Vorschlagsrechte, aber keine gesetzgeberischen Befugnisse und ist daher etwa dem deutschen Bundesrat nicht vergleichbar.
Die Verfassungsgebende Versammlung (MPR) besteht aus den 560 Mitgliedern des Parlaments (DPR) und den 128 Mitgliedern der Regionalkammer (DPD). Die nur selten zusammentretende MPR ist lediglich für Verfassungsänderungen sowie die Amtseinführung und Amtsenthebungsvefahren des Staatspräsidenten und des Vizepräsidenten zuständig.
Die 33 Provinzen haben zahlreiche Selbstverwaltungsbefugnisse, die durch Provinzparlamente (DPRD) und durch die seit 2004 direkt vom Volk gewählten Gouverneure ausgeübt werden. Einen Sonderstatus mit erweiterten Autonomierechten haben die Provinzen Aceh, Papua und West-Papua sowie der Hauptstadtsonderbezirk Jakarta.
Verhältnis von Staat und Religion
Indonesien ist das Land mit den meisten Muslimen weltweit, aber kein islamischer Staat. Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, beschränkt diese jedoch auf sechs offiziell anerkannte Religionen (Islam, Buddhismus, Christliche Kirche, Katholische Kirche, Konfuzianismus, Hinduismus). Entsprechend dem Verfassungsgrundsatz der "Pancasila" ("Fünf Säulen") wird von allen der Glaube an einen Gott gefordert. Atheismus wird nicht anerkannt. Eine der Folgen ist, dass es zum Beispiel keine Zivilehe gibt, sondern nur religiös geschlossene Ehen. Die Verfassungsvorgabe der Pancasila enthält fünf Säulen: (1) Glaube an einen Gott, (2) Achtung der Menschenwürde, (3) nationale Einheit, (4) Demokratie und (5) soziale Gerechtigkeit. In verschiedenen Landesteilen werden immer wieder Anhänger religiöser Minderheiten (Ahmadiya, Christen, Schiiten) Opfer von administrativen Benachteiligungen, Bedrohungen oder sogar Gewalttaten durch Angehörige der Religion der lokalen Mehrheit. Die in diesen Vorfällen zum Ausdruck kommende Intoleranz entspricht nicht der Regierungspolitik, macht aber deren Defizite deutlich. Der Großteil der muslimischen Bevölkerungsmehrheit vertritt in ihrer Glaubenspraxis eine ausgesprochene Toleranz gegenüber anderen Religionen.
Parlament und Regierung
Bei den letzten Präsidentschaftswahlen am 8. Juli 2009 wurde Staatspräsident Susilo Bambang Yudhoyono mit 61 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt; neuer Vizepräsident wurde der frühere Präsident der Nationalbank, Dr. Boediono. Yudhoyono hatte das Präsidentenamt im Oktober 2004 von Megawati Sukarnoputri übernommen, der Tochter des Staatsgründers Sukarno, in deren Kabinett er bis März 2004 Koordinierender Minister für politische und Sicherheitsfragen gewesen war.
2009 stellten sich landesweit 38 Parteien und weitere sechs lokale Parteien in der einem Sonderstatus unterliegenden Provinz Aceh zu Wahl. Neun Parteien gelang mit dem Sprung über die 2,5-Prozent-Hürde der Einzug in das Parlament. Die Mehrparteienregierung Yudhoyonos wird von der Fraktion seiner Partai Demokrat (PD) und fünf weiteren - der Partei „Golkar“, einem Sammelbecken der Kräfte aus der Suharto-Zeit, den islamisch-konservativen Kleinparteien PPP, PKB und PAN sowie der strikter islamistisch ausgerichteten PKS unterstützt. Die Opposition besteht lediglich aus der PDI-P der Ex-Präsidentin Megawati Sukarnoputri und den beiden Kleinparteien Gerindra und Hanura. Im Oktober 2011 bildete Yudhoyono sein Kabinett in zahlreichen Positionen um; die breite parteipolitische Verankerung seiner Regierung blieb aber unverändert.
Öffnungs- und Wandlungsprozess
Indonesien hat nach dem Ende der autoritären „Neuen Ordnung“ unter Soeharto seit 1998 einen weitreichenden Wandel seines politischen Systems vollzogen: Eine Vielzahl politischer Parteien ersetzte das eng kontrollierte Drei-Parteien-System. Mehrere freie Wahlen haben wechselnde Koalitionsregierungen an die Macht gebracht. Teile der früher in der Hauptstadt konzentrierten Regierungsgewalt wurden den 33 Provinzen übertragen. Die zuvor konstitutionell abgesicherte Teilhabe der Streitkräfte und der Polizei an der legislativen und der Regierungsgewalt wurde im Rahmen mehrerer Verfassungsreformen rechtlich aufgehoben. Die Zentralbank wurde unabhängig, die Bankenaufsicht verstärkt, der Bankensektor reformiert; Anti-Monopolgesetze wurden verabschiedet. Eine Medienlandschaft, die ein breites Meinungsspektrum abbildet und in der auch regierungskritische Stimmen ihren Platz haben, ist Beleg für eine wirksam gewährte Pressefreiheit. In diesem Zusammenhang erfuhr auch der Schutz der Menschenrechte eine grundsätzlich signifikante Stärkung. Dies spiegelt sich in einer wachsenden und aktiven Zivilgesellschaft. Zugleich sind jedoch Mängel bei der Implementierung von national garantierten Rechten unübersehbar. Besonders problematisch ist das faktische Ende des de facto Moratoriums der Todestrafe seit 2008; im März 2013 wurde ein aus Malawi stammender, 2004 wegen Drogenhandels verurteilter Häftling hingerichtet.
Der Reformprozess ist nicht abgeschlossen. Die Rechtsprechung ist noch nicht in der Lage, rechtstaatliche Verfahren allgemein zu garantieren. Richtern an Instanzgerichten fehlt es oft an Expertise, an hinreichender sachlicher Ausstattung und Glaubwürdigkeit. Korruption ist weit verbreitet. Gerichtsverfahren dauern zu lange, strafrechtliche Ermittlungen unterliegen unzulässiger Einflussnahme und führen so zu einer selektiv arbeitenden Strafjustiz. Zum Stützpfeiler der rechtstaatlichen Entwicklung hat sich das 2003 geschaffene und stark vom deutschen Vorbild geprägte Verfassungsgericht entwickelt.
Die politischen Parteien treten durchweg mit einer eher knapp formulierten Programmatik auf. Ihre öffentliche Wahrnehmung ist sehr eng verknüpft mit ihren jeweiligen Führungspersönlichkeiten. Insgesamt ist die Parteienlandschaft noch nicht verfestigt.
Einzelne Regionen
Für die jahrzehntelang von bewaffneten Zusammenstößen erschütterte Provinz Aceh im Norden Sumatras gelten seit Anfang 2002 weit reichende Sonderautonomierechte, und eine vom früheren finnischen Staatspräsidenten vermittelte und im August 2005 in Helsinki zwischen der indonesischen Regierung und der Unabhängigkeitsbewegung GAM unterzeichnete Vereinbarung hat die Kämpfe friedlich beendet.
Die vereinbarte Amnestie, die Abgabe der Waffen der GAM und ein weitgehender Truppenrückzug wurden bis Ende 2005 umgesetzt. 2008 und 2009 endete für den Großteil der internationalen Beobachter der Einsatz in Aceh. Die nach politischen Streitigkeiten mehrfach verschobene Wahl eines Provinzgouverneurs fand schließlich im April 2012 statt, verlief friedlich und erbrachte dem Kandidaten der GAM den Wahlsieg.
Auch den östlichsten indonesischen Provinzen Papua und West-Papua (ehemals Irian Jaya) wurde 2002 ein Sonderstatus eingeräumt, welcher der Provinz weit reichende Autonomierechte überträgt. Die vollständige Umsetzung bleibt jedoch weiterhin schwierig. Es kommt immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften der indonesischen Regierung und Vertretern regionaler Bewegungen, die teils für bessere Teilhabe an der wirtschaftlichen Nutzung der Region, teils für eine politische Unabhängigkeit der beiden Provinzen Papuas eintreten. Die Durchführung bereits geplanter Wahlen zögert sich angesichts mehrerer Rechtsstreitigkeiten weiter hinaus – nach einem Urteil des Verfassungsgerichts im September 2012 fanden weitgehend friedliche Gouverneurswahlen für Papua Ende Januar 2013 statt.
Die 2000 und 2001 von gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen christlichen und muslimischen Bevölkerungsgruppen erschütterten Regionen in Zentralsulawesi / Poso und auf den Molukken konnten zwar durch Friedensvereinbarungen vom Dezember 2001 beziehungsweise Februar 2002 befriedet werden. Ein kurzes Wiederaufflammen der Gewalt im September 2011 auf den Molukken brachte jedoch das fortbestehende Konfliktpotential dort in Erinnerung.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
