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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zu bevorstehenden Hinrichtungen in Indonesien

27.04.2015 - Pressemitteilung

Anlässlich der bevorstehenden Hinrichtung von bis zu zehn Personen in Indonesien erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (27.04.):

Die Planungen der indonesischen Staatsanwaltschaft zur Vollstreckung von zehn weiteren Todesurteilen wegen Drogendelikten bestürzen mich zutiefst. Ich rufe den indonesischen Präsidenten Joko Widodo erneut dazu auf, die Todesurteile auszusetzen und in Freiheitsstrafen umzuwandeln.

Ich respektiere die Souveränität Indonesiens und das Bestreben der indonesischen Regierung, geltendes Recht anzuwenden. Gleichzeitig ist Indonesien an internationale Verpflichtungen gebunden, darunter den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat am 2. April daran erinnert, dass die Anwendung der Todesstrafe für Drogendelikte nach diesem Vertragswerk nicht zulässig ist.

Aktuelle Berichte haben uns erneut vor Augen geführt, dass die Justiz in keinem Land der Welt unfehlbar ist. Mit der Vollstreckung der Todesstrafe werden Justizirrtümer auf dramatische Weise unumkehrbar. Auch vor diesem Hintergrund ruft die Bundesregierung die indonesische Regierung nachdrücklich dazu auf, die Hinrichtungen auszusetzen.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und setzt sich für die weltweite Abschaffung dieser grausamen und unmenschlichen Strafe ein. Eine wachsende Zahl von Staaten aus sämtlichen Regionen der Welt hat die Todesstrafe bereits abgeschafft oder verzichtet auf die Vollstreckung. Mit den nun angekündigten Hinrichtungen stellt sich Indonesien gegen eine breite Mehrheit der Staatengemeinschaft.

Hintergrund:

Der indonesische Generalstaatsanwalt hat die Vollstreckung von bis zu zehn Todesurteilen in den nächsten Tagen angekündigt. Das indonesische Strafrecht sieht die Todesstrafe für Delikte wie Mord, Terrorismus und illegalen Drogenhandel vor. Gemäß der indonesischen Verfassung hat der Präsident die Möglichkeit, zum Tode Verurteilte zu begnadigen.

In den Jahren 2009 bis 2012 wurden in Indonesien keine Todesurteile vollstreckt. Am 18. Januar 2015 wurden sechs Hinrichtungen vollzogen, darunter fünf an Staatsangehörigen anderer Länder.

Die Bundesregierung hat wiederholt ihre ablehnende Haltung gegenüber der Todesstrafe deutlich gemacht und die Verantwortlichen in Indonesien aufgefordert, alle geplanten Hinrichtungen auszusetzen und ein Moratorium einzuführen. Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, hat diese Position der EU und ihrer Mitgliedstaaten zuletzt am 23. April 2015 bekräftigt.

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