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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zu der Entscheidung der Demokratischen Republik Kongo, Scott Campell des Landes zu verweisen

20.10.2014 - Pressemitteilung

Zur Entscheidung der Regierung der Demokratischen Republik Kongo, den Leiter des Gemeinsamen Büros für Menschenrechte der MONUSCO--United Nations Organization Stabilization Misson in the DR Congo und des VN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Scott Campbell, des Landes zu verweisen, erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, am 20.10.2014:

Ich habe die Entscheidung der Demokratischen Republik Kongo, Scott Campbell des Landes zu verweisen, mit Unverständnis zur Kenntnis genommen.

Das gemeinsame UNO-Büro für Menschenrechte hat in den letzten Jahren unter Leitung von Scott Campbell wesentliche, vom UNO-Sicherheitsrat mandatierte Arbeit zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte geleistet. Dass er nun just wegen dieser Arbeit des Landes verwiesen wird und dass Mitarbeiter des gemeinsamen Büros für Menschenrechte bedroht wurden, ist inakzeptabel.

Ich fordere die Regierung der Demokratischen Republik Kongo auf, ihre Entscheidung, Scott Campbell auszuweisen, rückgängig zu machen und sein Büro dabei zu unterstützen, Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen. Die Demokratische Republik Kongo darf nicht hinter die Fortschritte der letzten Jahre beim Aufbau des Rechtsstaats zurückfallen.

Hintergrund:

Das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo veröffentlichte am 15. Oktober 2014 einen Bericht, in welchem eine Reihe schwerer Menschenrechtsverletzungen beschrieben wurden. Der Leiter des VN-Menschenrechtsbüros, Scott Campbell, wurde daraufhin am 17. Oktober 2014 zur „persona non grata“ erklärt und gebeten, das Land binnen 48 Stunden zu verlassen.

Der VN-Hochkommissar Zeid Ra’ad Al Hussein sowie der Leiter der VN-Mission in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO), Martin Kobler, haben die Reaktion der kongolesischen Regierung ebenfalls scharf verurteilt.

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