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Eritrea: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 14.12.2023)

Letzte Änderungen:
Aktuelles
Sicherheit
Einreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Einfuhrbestimmungen
Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten wird derzeit gewarnt.

Trotz des zwischen der äthiopischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) am 2. November 2022 vereinbarten Waffenstillstandes bleibt die Sicherheitslage in den an Eritrea angrenzenden äthiopischen Regionen angespannt. Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea können nicht ausgeschlossen werden. Nach Ausbruch des Bürgerkrieges in Sudan am 15. April 2023 wurde die Grenze zwischen beiden Ländern geschlossen.

  • Seien Sie vorsichtig und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die Grenzgebiete zu den Nachbarstaaten wird derzeit gewarnt.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In der Hauptstadt Asmara ist die Lage stabil und ruhig.

Trotz des zwischen der äthiopischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) im November 2022 in Pretoria vereinbarten Waffenstillstandes Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Eritrea, insbesondere im grenznahen Bereich, nicht ausgeschlossen werden.

Der Grenzkonflikt mit Dschibuti ist nicht gelöst und die Lage bleibt im Grenzgebiet angespannt.

Nach Ausbruch des Bürgerkrieges in Sudan am 15. April 2023 wurde die Grenze zwischen beiden Ländern geschlossen. Auf sudanesischer Seite der Grenze kann es zu Kampfhandlungen kommen; die eritreische Seite ist durch zusätzliche Militäreinheiten gesichert. Die Lage ist angespannt.

  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg nach Eritrea ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich kooperativ.

Kriminalität

Die allgemeine Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt gelegentlich vor, Gewaltkriminalität ist selten.
Bei der Nutzung von sogenannten „Line-Taxis“ (Sammeltaxis) in Asmara kam es wiederholt zu Taschendiebstählen.

  • Vermeiden Sie Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen Straßen.
  • Seien Sie bei der Nutzung von Sammeltaxis in Asmara besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen stets aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie

Bei der Schifffahrt östlich von Eritrea insbesondere Richtung Süden entlang der somalischen Küste besteht die Gefahr von Piratenüberfällen.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Centre vornehmen.
  • Beachten Sie die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden.
  • In eritreischen Gewässern sollten die seerechtlichen Bestimmungen penibel eingehalten werden, da es vorkommen kann, dass private Boote und Jachten von der eritreischen Küstenwache teilweise wochenlang festgehalten werden.

Natur und Klima

Eritrea liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das Klima an der Küstenebene am Roten Meer ist heiß mit wenigen Niederschlägen, im nördlichen und zentralen Hochland gemäßigt. Das westliche Tiefland ist im Norden wenig fruchtbar, im Süden mit einer Wald- und Graslandschaftsland fruchtbar.
In der Regenzeit von Juni bis September kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Straßen, die im Bürgerkrieg zerstört wurden, sind inzwischen überwiegend wiederhergestellt. Eine alte Eisenbahnlinie (von Asmara Richtung Massawa) wurde zu rein touristischen Zwecken wiederhergestellt, isst allerdings aufgrund von Wartungsarbeiten zurzeit nicht in Betrieb.

Busse verkehren zwischen den großen Ortschaften, sind jedoch häufig alt und überfüllt. In Asmara gibt es Taxis und Sammeltaxis („Line-Taxis“).

Alle Hauptstraßen sind asphaltiert, Nebenstrecken dagegen meistens nicht. In der Regenzeit von Juni bis September sind nicht asphaltierte Straßen zeitweise nur schwer passierbar.

Abseits von Straßen und insbesondere in den Grenzgebieten zu Äthiopien und Dschibuti besteht die Gefahr von Landminen.

Eine touristische Infrastruktur ist außer in einigen Städten praktisch nicht vorhanden.

Bei der Stromversorgung kommt es auch in urbanen Zentren täglich zu mehrstündigen Ausfällen, in der Versorgung von Trinkwasser zu Versorgungsengpässen und Abschaltungen. Roaming und mobiles Internet sind nicht möglich. Touristen können SIM-Karten kaufen, aber nur für Telefonie nutzen. Einige Hotels und Internet-Cafés bieten WLAN an, aber in schlechter Qualität; Soziale Medien sind gesperrt.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Reiseerlaubnis

Alle Ausländer unterliegen Reisebeschränkungen. Sie benötigen für Reisen, außerhalb eines Umkreises von 20 Kilometer um Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und -zweck genau zu benennen.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Rechtliche Besonderheiten

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen oft nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern oft den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung sehr schwierig ist.

Drogenbesitz und -konsum (jeder Art) kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen.

In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.

Das Fotografieren militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten, wobei der Begriff des ‘militärischen Objekts’ unklar ist, die Definition ist oft nicht nachvollziehbar. Besondere Zurückhaltung ist daher ratsam.
Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Festnahme führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Nakfa (ERN). Eine Bargeldversorgung ist in Eritrea nur per Umtausch in Wechselstuben, einigen Hotels und Banken sowie mittels Geldüberweisungen über die einschlägigen international operierenden Bargeldtransferunternehmen möglich. Der Wechselkurs wird täglich festgesetzt und gilt für alle Geldwechselstellen. Es gibt keine Bankautomaten und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Auch in Hotels ist die Bezahlung vor Ort mit Kreditkarten nicht möglich. Gleichwohl können manche Hotels vom Ausland aus im Internet über die einschlägigen Buchungsportale gebucht und darüber mit Kreditkarte bezahlt werden.

  • Klären Sie die Zahlungsmöglichkeiten im Vorfeld der Reise mit dem Hotel ab.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Eritreas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Die Einreise ist grundsätzlich nur auf dem Luftweg möglich.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Reisedokumente von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens ein Jahr gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der zuständigen eritreischen Auslandsvertretung, in Deutschland bei der Botschaft des Staates Eritrea in Berlin oder beim Generalkonsulat des Staates Eritrea in Frankfurt am Main (für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen) beantragt werden muss.
Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. ein Touristenvisum darf nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte oder Pressetätigkeit genutzt werden. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.

Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können dann ggf. zweimal gebührenpflichtig (ca. 60 USD) für jeweils einen Monat verlängert werden.

Für Touristenvisa und Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.

Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.

Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, sollte sich der Reisende an die nächstgelegene eritreische Vertretung oder die Botschaft des Staates Eritrea in Berlin wenden, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.

Deutsch-eritreische Doppelstaater

Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum. Wer mit einem eritreischen Personalausweis (ID) einreist, benötigt ein Ausreisevisum, um das Land wieder verlassen zu können. Reisende mit deutscher und eritreischer Staatsangehörigkeit werden von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr unterliegen.

  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen eritreischen Auslandsvertretung über die Modalitäten der Ein- und Ausreise..

Minderjährige

Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung „unaccompanied minor form“ verfügen, aus der hervorgeht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.

Einfuhrbestimmungen

Ein- und ausreisende Personen dürfen konvertierbare Währungen ein- und ausführen, zurzeit im Gegenwert von 10.000 USD. Diese müssen beim Grenzübertritt beim eritreischen Zoll deklariert werden. Die Vorschriften hierzu können sich allerdings kurzfristig ändern. Ein Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken, einigen Hotels und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Zentralbank festgelegten Kurs erlaubt.

Verstöße gegen diese Devisenvorschriften können nach dem Gesetz (Legal Notice No. 73/2013) mit Strafen von ERN 50.000 (ca. 2.500 EUR) und bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Die Mitnahme von eritreischen Reisedokumenten (Pässe, ID-Karten etc.) für Dritte ist verboten und kann Strafen nach sich ziehen.

Die Ausfuhr der Landeswährung Nakfa (ERN) unterliegt einer strengen Kontrolle und ist oberhalb der Summe von 1.000 ERN verboten. Reisende, die bei Ausreise über den Luftweg eritreische Währung über dieser Menge mit sich führen, müssen mit vorübergehendem Passentzug, der Konfiszierung des Geldes und sogar einer Stornierung des Flugtickets rechnen. Es besteht die Möglichkeit einer Festnahme und eines Strafverfahrens.

Bei der Ein- und Ausreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.

Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren muss eine gültige Tollwutimpfung sowie ein International Health Certificate nachgewiesen werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet ist eine Gelbfieberimpfung für Reisende ab neun Monaten nachzuweisen.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Durch staatliche Maßnahmen zur Mückenbekämpfung ist die Zahl der Malariainfektionen in den letzten Jahren zurückgegangen.

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2.200 m, also besonders in den Küstenregionen, grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 90% der Fälle nachgewiesen. Die Hauptstadt Asmara gilt als malariafrei. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.

  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Weitere Infektionskrankheiten

Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s.o.).

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt Asmara nur minimal. Nur in dem Orota Referral Hospital finden sich 9 Intensivbetten, im Halibet Hospital eine kleine Verbrennungsstation. Privatärztliche Behandlungen sind sehr eingeschränkt, im ganzen Land gibt es nur eine sehr geringe Anzahl an Fachärzten. Medikamente sind nur in ganz beschränkter Auswahl erhältlich.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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