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Kirgisistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 19.03.2024
(Unverändert gültig seit: 08.11.2023)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Aktuelles

Von Reisen in die Region Batken wird dringend abgeraten, s. Sicherheit.​​​​​​​

Sicherheit

Von Reisen in die Region Batken wird dringend abgeraten.

Innenpolitische Lage

Im September 2022 kam es in der südlichen Region Batken erneut zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen kirgisischen und tadschikischen Sicherheitskräften mit Todesopfern und Verletzten. Weitere Kämpfe und Schusswechsel im Grenzgebiet können nicht ausgeschlossen werden.

Im Oktober 2020 führten Proteste in der Hauptstadt Bischkek und anderen größeren Städten zu Auseinandersetzungen von Demonstranten und Sicherheitskräften mit zahlreichen Verletzten. Gewaltsame Zusammenstöße, beispielsweise im Rahmen von Demonstrationen im Zusammenhang mit innenpolitischen Entwicklungen in Kirgisistan, können im gesamten Land nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie bei Reisen innerhalb Kirgisistans und insbesondere in den Grenzregionen besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie die Grenzregion zu Tadschikistan weiträumig.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Sicherheitslage.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Terrorismus

Insbesondere im Süden des Landes gibt es islamistische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. Anschläge auch auf westliche Einrichtungen sind nicht auszuschließen. Ende August 2016 war die chinesische Botschaft in Bischkek Ziel eines Selbstmordattentats.

Kriminalität

Gewalt- und Bandenkriminalität mit Raubüberfällen und Taschendiebstählen haben auch Ausländer an hoch frequentierten Orten zum Ziel. In der bei Dunkelheit teilweise schlecht beleuchteten Hauptstadt Bischkek ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu Überfällen gekommen. Infolge der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat die Kriminalität, vor allem in der Hauptstadt, zugenommen, bewegt sich aber immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Kriminelle haben sich vereinzelt als Polizisten in Uniform oder in Zivil ausgegeben. Vereinzelte Sexualdelikte wurden besonders aus abgelegenen Gebieten gemeldet.

  • Seien Sie bei Dunkelheit lieber mit dem Taxi unterwegs. Angesichts allgemeiner Kriminalität ist vor allem an schlecht einsehbaren Orten wie Fußgängerunterführungen und bei Dunkelheit Vorsicht geboten.
  • Seien Sie an typischerweise von Ausländern hochfrequentierten Orten besonders wachsam, z.B. in der Nähe von Hotels, Restaurants, Bars sowie aufgrund von Taschen- und Trickdiebstählen auf den zahlreichen Basaren.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand, da die Gewaltschwelle niedrig sein kann.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, (Bus-)Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Kirgisistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist trocken und kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern. Es gibt erhebliche tägliche Temperaturschwankungen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht internationalen Sicherheitsstandards. Alle kirgisischen Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist noch eingeschränkt.

Überlandfahrten bei Nacht sind wegen der teilweise sehr schlechten Straßen, Erdrutschen, freilaufendem Vieh, dem häufig unsicheren technischen Zustand der am Verkehr teilnehmenden Fahrzeuge und dem wechselhaften Klima (Kälteeinbrüche) schwierig und gefährlich. Die schlechten Straßenverhältnisse landesweit und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine generell erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Dies gilt auch für die vielbefahrene Strecke Bischkek-Almaty.

Taxis sind in Bischkek günstig und können telefonisch bestellt werden.

Bei Unfällen (auch unverschuldeten) muss damit gerechnet werden, dass der Fahrer straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Ausländer müssen vor Ausreise unter Umständen den Ausgang eines Gerichtsprozesses abwarten.

  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Vermeiden Sie es wenn möglich, als Selbstfahrer innerhalb Kirgisistans zu verreisen.

Führerschein

Für Kirgisistan gilt zwar das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, demzufolge Führerscheine der anderen Vertragsstaaten als Internationale Führerscheine anerkannt werden. In der Praxis, insbesondere bei Polizeikontrollen wird aber eine Übersetzung ins Russische oder Kirgisische mit notariell beglaubigter Unterschrift verlangt. Die Übersetzung kann von einem beliebigen Übersetzungsbüro gefertigt werden, anschließend muss die Unterschrift des Übersetzers notariell beglaubigt werden. In der Innenstadt von Bischkek gibt es zahlreiche Übersetzungsbüros und Notariate.

Der Internationale Führerschein gilt stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein.

Wanderungen und Trekking-Touren

Es gibt in Kirgisistan keine organisierte Bergrettung. Wildes Campen birgt zahlreiche Gefahren, insbesondere wenn eine Kommunikation in kirgisischer oder russischer Sprache nicht möglich ist.

  • Unternehmen Sie Wandertouren in unbekanntem Gelände nur mit ortskundiger Begleitung.
  • Verzichten Sie auf „wildes Campen“ ohne ortskundige Begleitung durch einen Reiseveranstalter.
  • Bedienen Sie sich auch aus Sicherheitsgründen beim Besuch entlegener Gegenden möglichst sprach- und ortskundiger Begleitung.

Grenzgebiete

In den Grenzgebieten (zu Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan und China) gelten besondere Regeln (z.B. Fotografierverbot). Auch können diese Gebiete vermint sein. Der Grenzverlauf ist an vielen Stellen nicht klar ausgeschildert. Im Falle von Grenzübertritten abseits offizieller Grenzkontrollpunkte drohen längere Haftstrafen.
Grenzübergänge können ad hoc geschlossen werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder -schließungen ohne Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Nach bewaffneten Auseinandersetzungen an der kirgisisch-tadschikischen Grenze wurden die Landgrenzen nach Tadschikistan geschlossen. Laut Auskunft der kirgisischen Behörden ist die Überquerung der kirgisisch-tadschikischen Grenze für Touristen an ausgewählten Grenzübergängen wieder möglich. Dazu ist eine Genehmigung der Grenzbehörden erforderlich, die über ortsansässige Reiseveranstalter eingeholt werden kann.

  • Bereisen Sie die Grenzregionen nicht ohne ortskundige Reiseführer.

Besondere Verhaltenshinweise

Die kirgisische Polizei hat das Recht, Passkontrollen durchzuführen, das Visum zu überprüfen und Reisende ohne gültigen Reisepass festzuhalten.
Die Polizei hat jedoch nicht das Recht, während normaler Personenkontrollen den Inhalt der Taschen zu untersuchen oder betreffende Reisende abzutasten. In der Vergangenheit wurden Touristen unter dem Vorwand der Drogenkontrolle vereinzelt dazu genötigt und mit der Forderung von „Gebührenzahlungen“ konfrontiert.

  • Führen Sie stets Ihren Reisepass bei sich.
  • Verhalten Sie sich bei Personenkontrollen kooperativ und behalten Sie die Ruhe.
  • Treten Sie generell gegenüber Staatsvertretern höflich, aber selbstbewusst, auf und weisen Sie ggf. auf Ihre Rechte hin.
  • Kontaktieren Sie im Notfall die deutsche Botschaft in Bischkek.

LGBTIQ

Diskriminierung aufgrund sexueller Vorlieben ist verboten; Homosexualität ist nicht strafbar, wird jedoch gesellschaftlich abgelehnt. In der kirgisischen Verfassung ist die Ehe explizit als eine Verbindung von Mann und Frau definiert. Ein Gesetzesentwurf gegen die „Propagierung nichttraditioneller Lebensweisen“ ist seit längerem im Parlament anhängig. Die Teilnahme einzelner LGBTIQ-Vertreter an einem Marsch für Frauenrechte im März 2019 führte zu heftigen Anfeindungen und einem Wiederaufleben der Diskussion um diesen Gesetzentwurf.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von Flugplätzen, militärischen und strategisch wichtigen Einrichtungen sowie im Grenzgebiet ist verboten.

Drogendelikte werden schon bei geringfügigen Verstößen hart bestraft, meist mit Haftstrafen zwischen fünf und 20 Jahren.

Fahrzeugführer, die in einen Unfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt waren, dürfen das Land für die Dauer der Untersuchungen bzw. einer Gerichtsverhandlung bis zur Klärung der Schuldfrage nicht verlassen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Som (KGS). Kreditkarten werden in Hotels und Restaurants in Bischkek üblicherweise akzeptiert, im ländlichen Raum aber nur selten. Die Bargeldabhebung mit Kreditkarten funktioniert an Geldautomatischen in Bischkek in der Regel problemlos.

Der Umtausch von Bargeld in EUR oder USD ist in den größeren Städten problemlos möglich. Es sollten möglichst nur neuere Banknoten in einwandfreiem Zustand mitgebracht werden, da Noten mit kleineren Rissen oder verknitterte/verschmutzte Banknoten häufig nicht umgetauscht werden. Kleine Banknoten (5, 10 und 20 EUR) werden oft nur zu einem etwas schlechteren Kurs getauscht.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.

Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise nach Kirgisistan rechnen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen unabhängig vom Reisezweck für Aufenthalt von bis zu 60 Tagen kein Visum.

Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

Ausländer, die den 60-tägigen visafreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen, die Zahlung einer Strafe ist in diesen Fällen obligatorisch.

Alternativ kann online ein e-Visum für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken beantragt werden.

Registrierung

Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als 60 Tage in Kirgisistan aufhalten, müssen sich innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei der zuständigen Behörde registrieren. Zuständig ist der Staatliche Registrierungsdienst.
Die Registrierungspflicht gilt auch für Inhaber von e-Visa.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder kirgisischer Sprache mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Währungen unterliegt keinen Beschränkungen, müssen allerdings ab einem Wert von 10.000 USD pro Person deklariert werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf inklusive 1.000 Zigaretten oder 1.000 Gramm Tabak sowie 1,5 Liter Alkohol und 2 Liter Wein können zollfrei eingeführt werden. Wertvolle Gegenstände sollten bei Einreise deklariert werden. Unverpackte Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.

Einreise mit dem Pkw

Bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen und Motorrädern sollten Reisende, die eine Fahrt durch mehrere Länder mit dem eigenen Kfz unternehmen, bspw. über Kirgisistan, Kasachstan, Russland, Belarus und von dort über Polen zurück nach Deutschland, darauf achten, dass die bei der Einreise in die Eurasische Wirtschaftsunion an der kirgisischen Grenze erteilte temporäre Einfuhrgenehmigung für das Fahrzeug die für die Strecke notwendige Fahrtzeit abdeckt. Die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung ist mit ausreichend langer Gültigkeitsdauer grundsätzlich möglich. Ohne Genehmigung ist mit erheblichen Problemen und Strafen bei der Ausreise aus der Eurasischen Wirtschaftsunion zu rechnen.

Heimtiere

Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen Impfpass mit Nachweis einer tierärztlichen Untersuchung innerhalb der letzten 5 Tage vor Einreise.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Das HIV Vorkommen in der Bevölkerung ist bisher gering (Prävalenz <0,1%). Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in Kirgisistan ein relevantes Gesundheitsproblem dar. Es werden immer noch mehr als 100 Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner pro Jahr erfasst. Die Resistenzrate des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist relativ hoch.

Frühsommermeningoenzephalitis FSME bzw. RSSE, Russian Spring Summer Encephalitis

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung ist im Land äußerst selten, die Datenlage ist allerdings spärlich.

Bruzellose

Besonders in ländlichen Gebieten werden immer wieder Bruzelloseerkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung kann durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Tierprodukten übertragen werden. Vom Genuss von rohen Milchprodukten ist unbedingt abzuraten.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber

Diese hoch fieberhafte Virusinfektion tritt in Kirgisistan sporadisch auf. Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen von April - Oktober zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen, auch mit tödlichen Verläufen. Übertragen wird das Virus durch Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu einzelnen, kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden. Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Vieh, oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Geografisch bedingte Erkrankungen

Bei Aufstieg in Höhen über 3.000 Meter kann es zur Ausbildung einer Höhenkrankheit kommen. Langsames Aufsteigen und bei Symptomen (z.B. Kopfschmerzen, Atemnot) sofortiger Abstieg sind dringend zu beachten, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Kirgisistan entspricht nicht europäischen Verhältnissen.
Ein mit Deutschland vergleichbares Rettungssystem (z.B. per Hubschrauber) mit intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten ist nicht vorhanden. Selbst in der Hauptstadt können Notfälle meist nur unzureichend behandelt werden.
Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung erwogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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