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Schweiz

Außenpolitik

Stand: März 2013

Grundlinien

Die Außenpolitik der Schweiz beruht auf den Artikeln 54 und 55 der zum 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Bundesverfassung. Sie dient der Wahrung der Schweizer Interessen sowie der Unabhängigkeit, dem Wohlstand und der Sicherheit und tritt für Werte wie Menschenrechte, Demokratie, Frieden, Linderung von Not und Armut sowie Umweltschutz im Ausland ein. Die Außenpolitik hat in der neuen Legislaturperiode vier strategische Schwerpunkte, über deren Umsetzung im vergangenen Jahr der vom Bundesrat am 9.1.2013  veröffentlichte außenpolitische Bericht 2012 detailliert Auskunft gibt:

  • Nachbarländer: Die Beziehungen der Schweiz zu ihren unmittelbaren Nachbarstaaten sollen ausgebaut werden, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzregionen gelegt wird.
  • Europäische Union und EU-Mitgliedstaaten: Fortführung und Anpassung des sogenannten bilateralen Weges in den Beziehungen zur Europäischen Union. Dabei strebt die Schweiz durch den Abschluss von bilateralen Abkommen eine möglichst weitgehende Beteiligung am EU-Binnenmarkt an, ohne jedoch einen umfassenden institutionellen Rahmen für die Beziehungen der Schweiz zur EU zu schaffen.
  • Stabilität in Europa und der Welt: Die Stabilität in den Grenzregionen Europas und in der übrigen Welt bildet einen dritten Schwerpunkt, der mittels internationaler Zusammenarbeit sowie mittels Aktivitäten in den Bereichen Friedensförderung, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit umgesetzt werden soll.
  • Strategische Partnerschaften und globale Themen: Die Schweiz setzt sich für die Stärkung und Diversifizierung ihrer strategischen Partnerschaften mit Schwellenländern, für die Intensivierung ihres multilateralen Engagements, insbesondere im Bereich der globalen Regierungsführung, sowie für die Förderung Genfs als Standort der Vereinten Nationen ein.

Seit dem 10. September 2002 ist die Schweiz Mitglied der Vereinten Nationen.

Als neutrales Land ist die Schweiz kein Mitglied in Militärbündnissen wie der NATO.


Beziehungen zur Europäischen Union

Die Ausgestaltung des Verhältnisses der Schweiz zur Europäischen Union ist ein ständiges Thema der innenpolitischen Diskussionen.

Überblick zur Entwicklung:

Die Schweiz verfolgt in ihren Beziehungen zur EU den sogenannten bilateralen Weg. Eine Vielzahl bilateraler Abkommen gewährt der Schweiz eine weitgehende Beteiligung am Binnenmarkt, ohne einen institutionellen Rahmen für diese Beziehungen zu schaffen. Die Frage, ob der bilaterale Weg fortgesetzt werden kann oder einer grundsätzlichen Anpassung bedarf, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU. Konkret fordert die EU hierbei einen Mechanismus für die Anpassung der bilateralen Abkommen an das sich weiterentwickelnde EU-Recht sowie weitergehende Möglichkeiten der Vertragsüberwachung und Streitschlichtung. Der Schweizer Bundesrat hat neue Vorschläge hierzu im Sommer 2012 an die EU übermittelt. .  

Mit Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 wurde der Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt. Nach der Niederlage einer Volksinitiative für einen sofortigen EU-Beitritt im Jahr 2001 mit nur 23,3 Prozent Ja-Stimmen wurden in den Folgejahren eine Reihe von bilateralen Abkommen mit der EU geschlossen, die das gegenseitige Verhältnis umfassend regeln und eine weitgehende Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt ermöglichen: "Bilaterale I" (u.a. Personenfreizügigkeit, Verkehr, Forschung, Landwirtschaft), in Kraft seit 1. Juni  2002; "Bilaterale II" (u.a. Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Polizei-, Justiz- und Asylpolitische Zusammenarbeit - Schengen/Dublin).

Stark umstritten waren auf Schweizer Seite das Schengen/Dublin-Abkommen sowie die Ausweitung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten der vorletzten Beitrittswelle, die aber beide 2005 mit Mehrheit vom Volk akzeptiert wurden. Auch Unterstützungszahlungen in Höhe von einer Milliarde Schweizer Franken an neue EU-Mitgliedsstaaten, die vom Bundesrat anlässlich der Verhandlungen der Bilateralen II zugesagt worden waren, erhielten am 26. November 2006 eine klare Mehrheit. Ein Referendum vom 8. Februar 2009 ergab ein deutliches Votum für die Erstreckung des Personenfreizügigkeitsabkommens auch auf Bulgarien und Rumänien, für die ebenfalls Unterstützungszahlungen der Schweiz vereinbart wurden.

Aktuelle Themen

Weitere Liberalisierungen werden in den Bereichen Landwirtschaft/ öffentliche Gesundheit sowie Stromtransit und -marktzugang verhandelt. Als mögliche weitere Themen stehen Emissionshandel, Beteiligung am Satellitennavigationssystem Galileo, Zusammenarbeit bei der Friedensförderung (eine rechtlich nicht bindende Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur wurde am 16.03.2012 unterzeichnet) sowie Chemikaliensicherheit und Wettbewerb zur Debatte. Probleme bereiten weiterhin die Steuerregime in einigen Kantonen, die außerhalb der Schweiz erzielte Gewinne dort ansässiger Holdinggesellschaften steuerfrei stellen sowie. einzelne Aspekte der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens (u.a. grenzüberschreitende Dienstleistungen). Nach der Überschreitung von Grenzwerten beim Zuzug hat der Bundesrat mit Wirkung vom 1. Mai 2012 die sog. „Ventilklausel“ in Anspruch genommen, mit der die Einwanderung aus den acht neueren EU-Mitgliedstaaten  beschränkt wird. Im Rahmen der laufenden Zuwanderungsdebatte und hinsichtlich zu dieser Thematik anstehenden Volksabstimmungen (u.a. zur Erstreckung der bilateralen Abkommen einschließlich des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien) wird eine erneute Anwendung der Ventilklausel bis 2014 diskutiert.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.