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Inhalt des Reformvertrags

Der Reformvertrag übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des Verfassungsvertrags, baut aber auf der Struktur der bestehenden Verträge auf. Dementsprechend wird der Reformvertrag – in zwei Artikeln – die Änderung des Vertrages über die Europäische Union (EU-Vertrag) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) vorsehen.

Der Name des EG-Vertrages wird dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" geändert. Gegenüber dem ursprünglichen Verfassungsvertrag enthält der Reformvertrag eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen, die im Einzelnen im Mandat für die Regierungskonferenz festgelegt wurden.

Sie betreffen etwa die Klarstellung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, den Zeitpunkt der Einführung der doppelten Mehrheit, die Grundrechte-Charta, den Subsidiaritätskontrollmechanismus, die vereinfachte Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit sowie Fragen des Klimaschutzes und der Energiesolidarität.

Durch den Reformvertrag wird die Europäische Union in die Lage versetzt, sich den neuen Herausforderungen und Zukunftsfragen zu stellen.

  • Die Handlungsfähigkeit der Union wird durch tief greifende Reformen im institutionellen Bereich gestärkt. Ein hauptamtlicher Präsident des Europäischen Rates wird die Kontinuität des Unionshandelns stärken. Der Anwendungsbereich der qualifizierten Mehrheit wird ausgeweitet. Für Entscheidungen des Rates wird ab 1. November 2014 grundsätzlich die "doppelte Mehrheit" gelten, die sowohl die Gleichheit der Mitgliedstaaten als auch die Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, bis zum 31. März 2017 können Mitgliedstaaten bei Annahme eines Beschlusses mit qualifizierter Mehrheit Abstimmung nach dem derzeit geltenden Stimmsystem beantragen. Der rotierende Vorsitz in den Ministerräten bleibt in Form einer 18-monatigen Teampräsidentschaft aus drei Mitgliedstaaten grundsätzlich erhalten. 
  • Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wird ausgebaut. Das neue Amt des "Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" wird eine stärkere Kohärenz des Außenhandelns sicherstellen. Dieser führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten und ist gleichzeitig als Vizepräsident der Kommission zuständig für den Bereich Außenbeziehungen. Unterstützt wird er durch den Europäischen Auswärtigen Dienst, der aus Mitarbeitern der Kommission, des Ratssekretariats und entsandten Diplomaten der Mitgliestaaten bestehen wird. Die Beschlussfassung in der GASP wird auch weiterhin im Wesentlichen einstimmig erfolgen.
  • Die Fortschritte in den Sachpolitiken betreffen insbesondere die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität, die Energiepolitik sowie den Bereich Soziales. Zusätzlich werden neue Bestimmungen für Klimaschutz und Energiesolidarität aufgenommen. In der Justiz- und Innenpolitik wurden die bemerkenswerten Integrationsfortschritte des Verfassungsvertrages weitestgehend erhalten und die Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit einer Gruppe von Mitgliedstaaten, die vorangehen möchten, erleichtert.
  • Der Reformvertrag stärkt auch Demokratie und Grundrechtsschutz durch den Ausbau der Rolle des Europäischen Parlaments, die direkte Einbindung der nationalen Parlamente am europäischen Gesetzgebungsprozess, die Europäische Bürgerinitiative und die Grundrechte-Charta, die durch einen verweisenden Artikel rechtsverbindlich wird (für Großbritannien und Polen gelten Ausnahmeregeln). Das Europäische Parlament wird neben dem Rat gleichberechtigter Mitgesetzgeber und gleichberechtigter Teil der Haushaltsbehörde. Der Kommissionspräsident wird nach dem Reformvertrag durch das Europäische Parlament gewählt und dadurch demokratisch legitimiert.
  • Schließlich erhöht der Reformvertrag die Transparenz und Verständlichkeit der Union durch die einheitliche Rechtspersönlichkeit der Union, die – gerade von Deutschland seit Langem geforderte – klarere Kompetenzabgrenzung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten und durch die Vereinfachung der Verfahren. Der Rat wird künftig öffentlich tagen, wenn er über Rechtsetzungsentwürfe berät oder abstimmt. Das Subsidiaritätsprinzip wird politisch durch die direkte Stellungnahmen der nationalen Parlamente im europäischen Gesetzgebungsverfahren und erweiterte Klagemöglichkeiten überwacht.

Stand 04.12.2009