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Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler zur Verurteilung von drei Demokratie-Aktivisten und Führungsfiguren der friedlichen Occupy-Central Proteste 2014 zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung

18.08.2017 - Pressemitteilung

Menschenrechtsbeauftragte Bärbel Kofler zur Verurteilung von drei Demokratie-Aktivisten und Führungsfiguren der friedlichen Occupy-Central Proteste 2014 zu mehrmonatigen Haftstrafen ohne Bewährung:

Mit großer Sorge haben wir von dem gestrigen Urteil gegen drei Demokratie-Aktivisten in Hongkong Kenntnis genommen. Das Urteil sendet ein negatives Signal gegen Meinungsfreiheit, wir sehen die Gefahr einer abschreckenden Wirkung für politisches Engagement in der Sonderverwaltungsregion Hongkong. Mit diesem und anderen Urteilen der letzten Wochen gelten zahlreiche Demokratie-Aktivisten als vorbestraft und verlieren damit ihr passives Wahlrecht für die nächsten fünf Jahre. Ein großer Teil der jungen Bevölkerung verliert damit ihre Stimme und die Möglichkeit, politisch repräsentiert zu werden.

Besonders besorgt sind wir über die dezidiert politischen Formulierungen der Urteilsbegründung, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz aufkommen lassen. Wir werden die weiteren Entwicklungen genau verfolgen und hoffen, dass der weitere Rechtsweg die Unabhängigkeit der Hongkonger Justiz unter Beweis stellen wird.

Hintergrund:

Am 17.08.2017 wurden die drei international bekannten Studentenführer und Mitinitiatoren der friedlichen Occupy Central-Großdemonstrationen von 2014 Joshua Wong, Nathan Law und Alex Chow vom Berufungsgericht zu Haftstrafen von sechs bis acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Im August 2016 waren sie in erster Instanz verurteilt zu gemeinnütziger Arbeit bzw. einer auf Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verurteilt worden. Mit diesem erneuten Urteil nach Ableistung der ersten Strafen könnte ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot gem. Art 14 Absatz 7 des auch in Hongkong anwendbaren Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vorliegen.

Mit dem aktuellen Urteil gelten alle drei als vorbestraft und verlieren damit für fünf Jahre das passive Wahlrecht.

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