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Auswärtiges Amt zu Siedlungsplänen in Ost-Jerusalem

24.11.2016 - Pressemitteilung

Zur Entscheidung der Jerusalemer Stadtverwaltung, das Planungsverfahren für die Erweiterung der Siedlung Ramat Shlomo in Ost-Jerusalem wieder aufzunehmen, erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (24.11.):

Die Jerusalemer Stadtverwaltung hat angekündigt, das Planungsverfahren für 500 Wohnungseinheiten in Ost-Jerusalem bei der Siedlung Ramat Shlomo fortzusetzen, deren Einrichtung sich auch auf Land in palästinensischem Privateigentum erstrecken würde.

Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt immer wieder klar zum Ausdruck gebracht: Der Siedlungsbau in den besetzten Gebieten, und damit auch in Ost-Jerusalem, verstößt gegen das Völkerrecht. Siedlungen behindern die Möglichkeit eines Friedensprozesses zusätzlich.

Wir verfolgen diese Entwicklungen, die dazu beitragen, die Spannungen zwischen beiden Bevölkerungsgruppen zu erhöhen, und langfristig einen Frieden auf Grundlage ‎einer Zweistaatenlösung untergraben, mit großer Sorge.

Hintergrund:

Der Plan sieht die Erweiterung der Siedlung Ramat Shlomo um 500 Wohnungseinheiten auf Land in israelischem Privatbesitz sowie um Zufahrtswege und öffentliche Parks vor, deren Einrichtung eine Enteignung palästinensischer Eigentümer erfordern würde.

Das ursprüngliche Planungsverfahren 2014 hatte Alternativvorschläge, die die palästinensischen Eigentumsrechte gewahrt hätten, verworfen, wurde aber auf internationalen Druck hin suspendiert.

Eine Sprecherin der Stadtverwaltung hatte am 20.11.2016 angekündigt, die Pläne zum Bau von 500 Wohneinheiten bei der Siedlung Ramat Shlomo würden wieder aufgenommen. Das lokale Planungs- und Baukomitee entschied am 22.11.2016, den Bebauungsplan an das städtische Planungskomittee weiterzuleiten, damit dieses den Plan zur Kommentierung veröffentliche.

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